Einräumung eines Baurechts in der KG Waldegg (Kudlichstraße)

I 3 · Ausschussantrag · 17. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Einräumung eines 99-jährigen Baurechts auf einem Grundstück in der KG Waldegg an die GWG für ein 3.775 Quadratmeter großes Areal in der Kudlichstraße. Der jährliche wertgesicherte Baurechtszins beträgt 33.400 Euro und wird erst ab Benützungsbewilligung, spätestens ab 31. Dezember 2028, fällig. Gleichzeitig wurden wechselseitige Vorkaufsrechte zwischen Stadt Linz und GWG vereinbart. Die mit Vertrag, Grundbuch und Durchführung verbundenen Kosten trägt überwiegend die GWG, während persönliche Steuern der Stadt und Kosten der Lastenfreistellung bei der Stadt Linz verbleiben. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst; eine Fraktion enthielt sich wegen offener Fragen zur künftigen Bebauung und zum Schutz von Grünbestand und Bäumen.

Schlagwörter (10):baurechtwohnbaugwgkudlichstraßewaldeggbaurechtszinsvorkaufsrechtgrundstücksrechtstadtentwicklunggrünbestand
AntragstextEinblendenAusblenden
Stadtrat Prammer berichtet über I 3 Einräumung eines Baurechts in der KG Waldegg (Kudlichstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz räumt der GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH (FN 79323 b), Eisenhandstraße 30, 4020 Linz, ob dem Grundstück Nr. 632/2, EZ 1764, Katastralgemeinde 45210 Waldegg, mit einem Katasterausmaß von 3775 Quadratmeter ein Baurecht für den Zeitraum von 99 Jahren ab Eintragung des Baurechtes im Grundbuch ein. 2. Der jährliche, wertgesicherte Baurechtszins beträgt 33.400 Euro. Die Verpflichtung zur Zahlung beginnt erstmals mit dem auf das Vorliegen der Benützungsbewilligung (Baufertigstellungsanzeige) folgenden Monatsersten, spätestens jedoch mit 31. Dezember 2028, wobei dieser Zeitpunkt einvernehmlich um bis zu 12 Monate verlängert werden kann. 3. Gleichzeitig mit der Einräumung des Baurechtes, räumt die Stadt Linz der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH (GWG) das Vorkaufsrecht an der vertragsgegenständlichen Liegenschaft ein. Im Gegenzug räumt die GWG der Stadt Linz das Vorkaufsrecht am Baurecht ein. 4. Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren sind von der GWG zu tragen. Allfällige persönliche Steuern auf Seiten der Baurechtsgeberin sowie die Kosten der Lastenfreistellung trägt die Stadt Linz. Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung trägt jede Vertragspartei für sich. 5. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Baurechtsvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 6. Die Verrechnung der Einnahmen aus dem jährlichen, wertgesicherten Bauzins erfolgt auf der FiPos 2.811200 (Miete und Pachtertrag) im Fonds 841000 (Grundstücksgleiche Rechte).
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Danke, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, ich versuche das jetzt hinüberzubringen: Wir enthalten uns hier, das ist aber auch ein bisschen ein Grenzgang, wenn ich ehrlich bin. Einerseits haben wir bei der Umwidmung zugestimmt, wir finden die Formel ‚sozialer Wohnbau‘ und die Pacht eigentlich in Ordnung. Uns bereitet aber - das habe ich auch im November 2021 schon betont - diese Tiefgarage Sorgen, es ist immer dasselbe Thema. Das heißt, wenn wir dort wirklich sorgsam oder schonend umgehen, dann wäre das im Sinne von leistbarem Wohnraum und Schutz der Begrünung und der Bäume dort, eine gute Sache denke ich. Uns fehlt aber momentan die Entscheidungsgrundlage, nämlich ein Projekt, das uns versprechen würde, dass dort ein schonender Umgang mit dem Gelände und dem Bewuchs erfolgt bzw. dass dort keine Tiefgarage kommt. Daher: Enthaltung.

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden bei diesem Antrag zustimmen. Ich möchte ganz kurz erläutern warum. Wir wollen einfach nicht vermischen, quasi dieses Baurecht zu vergeben - gewidmet ist die Fläche ja - und quasi eine Befürchtung, die vielleicht im Raum steht. Auch die haben wir in der Fraktion diskutiert. Es gibt dort einen relativ schönen Baumbestand, wir können natürlich nicht vorgreifen, wie die Planung dann auch wirklich sein wird, deshalb von uns die Zustimmung. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (1) mit Stimmenmehrheit angenommen.