Sanierung der Pachmayrstraße beginnend ab Objekt Nr. 20 bis zur Gemeindegrenze Lichtenberg; Vergabe der Aufträge; insgesamt maximal 1.342.000 Euro

H 1 · Ausschussantrag · 26. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Sanierung der Pachmayrstraße von Objekt Nr. 20 bis zur Gemeindegrenze Lichtenberg mit einem maximalen Kostenrahmen von 1.342.000 Euro inklusive USt. Vorgesehen sind Zementstabilisierung, eine neue Asphaltschicht, eine Linienpflasterung auf rund 2.100 Metern, eine Leerverrohrung im Gehwegbereich auf etwa 200 Metern sowie eine normgerechte Schutzwegbeleuchtung bei Haus Nr. 10. Begründet wird das Vorhaben mit der seit Jahren bestehenden Sanierungsnotwendigkeit und dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, ohne zusätzlichen Verkehr zu erzeugen. Die Straßenbauarbeiten wurden an Held & Francke Bau Ges.m.b.H. vergeben, die Arbeiten für die öffentliche Beleuchtung an Held & Francke Bau Ges.m.b.H. und Elin GmbH. Das Vorhaben wurde einstimmig angenommen und die Umsetzung dem Magistrat übertragen.

Schlagwörter (10):straßensanierungverkehrssicherheitpachmayrstraßebeleuchtungtiefbauinfrastrukturgemeindestraßevergabeverfahrenfinanzierungmobilität
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Die Pachmayrstraße ist ein lange diskutiertes Projekt, seit vielen Jahren gibt es eine Sanierungsnotwendigkeit. Auf Grundlage der Arbeiten der Mobilitätsplanung und des Geschäftsbereiches Gebäudemanagement und Tiefbau haben wir ein ausgewogenes Projekt entwickelt, das nicht mehr Verkehr indiziert, aber auf der anderen Seite für mehr Verkehrssicherheit sorgt. Die ausgearbeitete Sanierung kann im Ausmaß von 1,342 Millionen Euro im Sommer 2025 über die Bühne gehen. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: 1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 1.342.000 Euro inklusive USt grundsätzlich genehmigt: Sanierung der Pachmayrstraße beginnend ab Objekt Nummer 20 bis zur Gemeindegrenze Lichtenberg mittels Zementstabilisierung und Erneuerung der Asphalt-schicht eingefasst mit einer Linienplasterung auf eine Länge von ca. 2.100 Meter. Herstellung einer Leerverrohrung im Gehwegbereich auf einer Länge von ca. 200 Meter und Errichtung einer normgerechten Schutzwegbeleuchtung bei Haus Nr. 10. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: 2.1. Straßenbauarbeiten: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held & Francke Bau Ges.m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt) 1.173.706,24 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 126.293,76 Euro inklusive USt bewilligt. 2.2. Bauliche Vorkehrungen öffentliche Beleuchtung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held & Francke Bau Ges.m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt) 20.135,51 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 3.864,49 Euro inklusive USt bewilligt. 2.3. Installationsarbeiten öffentliche Beleuchtung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Elin GmbH, Emil-Rathenau-Straße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 15.440,16 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 2.559,84 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten der Straßenbauarbeiten in Höhe von insgesamt 1.300.000 Euro inklusive USt erfolgt im Rechnungsjahr 2024 auf der Finanzposition 1.002100 (Straßenbauten), Haushaltsprogramm HP05026 (Verkehrsflächen, bauliche Erhaltung) im Fonds 612000 (Gemeindestraßen - Straßenerhaltung). Die Bedeckung erfolgt durch Einsparungen innerhalb der D.069. Die Verrechnung der baulichen Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung und der Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung in Höhe von insgesamt 42.000 Euro inklusive USt erfolgt im Rechnungsjahr 2024 auf der Finanzposition 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm HP05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.[10]

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.