Bebauungsplanänderung 02-030-01-01, KG Urfahr (Hölderlinstraße 11-21b)

O 12 · Ausschussantrag · 32. Sitzung

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 02-030-01-01 für die Hölderlinstraße 11-21b in Urfahr. Die Straßenfluchtlinie wird an die bestehende Einfriedung und die Ausgestaltung der Natur angepasst. Dadurch kann die erworbene Fläche als Gehsteig genutzt werden. Alle Stellungnahmen wurden berücksichtigt. Die Verordnung wurde einstimmig erlassen.

Schlagwörter (10):bebauungsplanänderungurfahrhölderlinstraßestraßenfluchtliniegehsteigfußwegstadtplanunggrundstücksflächeverkehrverordnung
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank, wir befinden uns zwischen der Karlhofschule und dem ASKÖ Sportplatz Linz-Urfahr. Hintergrund dieser Änderung ist, dass die Straßenfluchtlinie geändert werden soll, entsprechend der bestehenden Einfriedung sowie der Ausgestaltung der Natur. Dies dient dazu, dass die erworbene Fläche als Gehsteig genutzt werden kann. Die Stellungnahmen wurden zur Gänze berücksichtigt, wie ausgeführt ist. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 02-030-01-01, Hölderlinstraße 11-21b, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.