Gewährung einer Subvention an die Steinbach Black Wings Linz (Spitzensportförderung 2021); 85.000 Euro

H 5 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde eine Spitzensportförderung von 85.000 Euro für die Steinbach Black Wings Linz im Jahr 2021. Die Mittel umfassen Fahrtkostenzuschüsse für nationale Meisterschaften, Trainerzuschüsse und die Durchführung von Trainingskursen. Die Förderung ist an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden; abweichend gilt Punkt 1 des Gemeinderatsbeschlusses vom 4. März 2021. Die Kosten werden im Rechnungsjahr 2021 über die angegebene Finanzposition im Fonds Sport verrechnet.

Schlagwörter (9):spitzensportförderungeishockeysportförderungvereinsförderungtrainerzuschüssefahrtkostenzuschüssetrainingskursefinanzensport
AntragstextEinblendenAusblenden
H 5 Gewährung einer Subvention an die Steinbach Black Wings Linz (Spitzensportförderung 2021); 85.000 Euro und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die Gewährung einer Spitzensportförderung 2021 einschließlich Fahrtkostenzuschüsse für nationale Meisterschaften, Trainerzuschüsse sowie die Durchführung von Trainingskursen in Höhe von 85.000 Euro an Steinbach Black Wings Linz wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Abweichend davon gilt Pkt. 1 des Gemeinderatsbeschlusses vom 4. März 2021, GZ 201-1/120221. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 85.000 Euro für das Rechnungsjahr 2021 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen), mit dem Funktionsbereich 252 (Spitzensportförderung) im Fonds 269000 (Sport).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2) und LinzPlus (2) sowie von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.