Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an den Verein Energiewende Linz für das Projektvorhaben „Pilotprojekt Kaisergasse Phase 2 und 3 Begleitung von neuen und weiterführenden Projekten, sowie Dissemination“

F 1 · Stadtsenatsantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Eine Förderung von maximal 125.000 Euro aus dem Klimafonds geht an den Verein Energiewende Linz für das Projektvorhaben „Pilotprojekt Kaisergasse Phase 2 und 3“ samt Begleitung neuer und weiterführender Projekte sowie Dissemination. Die Mittel werden an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Ausbezahlt wird die Subvention in drei Tranchen von 62.500 Euro im Jahr 2021 sowie je 31.250 Euro in den Jahren 2022 und 2023. Die Verrechnung erfolgt über die FiPos 1.757000 für laufende Transfers an private Organisationen im Fonds 522000 (Klimafonds). Beschlossen wurde die Mittelfreigabe mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion.

Schlagwörter (10):klimafondssubventionenergiewendepilotprojektkaisergasseklimaschutzprojektförderungmittelvergabeprivate organisationenfinanzierung
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Bürgermeister Luger berichtet über F 1 Gewährung einer Subvention (Mittelfreigabe aus Klimafonds) an den Verein Energiewende Linz (Durchführung des Projektvorhabens „Pilotprojekt Kaisergasse Phase 2 und 3 Begleitung von neuen und weiterführenden Projekten, sowie Dissemination“); maximal 125.000 Euro, davon 62.500 Euro 2021, 31.250 Euro 2022 und 31.250 Euro 2023 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Verein Energiewende Linz, Kaisergasse 20, 4020 Linz wird eine Förderung in der Höhe von maximal 125.000 Euro inkl. USt für die Durchführung des Projektvorhabens ,Pilotprojekt Kaisergasse Phase 2 und 3 Begleitung von neuen und weiterführenden Projekten, sowie Dissemination‘ gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung der Subvention erfolgt gegen Nachweis des Finanzierungsplans bzw. nach Nachweis der relevanten Ausgaben in drei Tranchen zu 62.500 Euro inkl. USt im Jahr 2021, zu 31.250 Euro inkl. USt in 2022 und zu 31.250 Euro inkl. USt in 2023. 2. Die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von maximal 125.000 Euro inkl. USt, aufgeteilt in drei Tranchen zu 62.500 Euro inkl. USt im Rechnungsjahr 2021, zu 31.250 Euro inkl. USt im Rechnungsjahr 2022 und zu 31.250 Euro inkl. USt im Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transfers an private Organisationen) im Fonds 522000 (Klimafonds).“
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Dem Verein Energiewende Linz, Kaisergasse 20, 4020 Linz wird eine Förderung in der Höhe von maximal 125.000 Euro inkl. USt für die Durchführung des Projektvorhabens ,Pilotprojekt Kaisergasse Phase 2 und 3 Begleitung von neuen und weiterführenden Projekten, sowie Dissemination‘ gewährt. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung der Subvention erfolgt gegen Nachweis des Finanzierungsplans bzw. nach Nachweis der relevanten Ausgaben in drei Tranchen zu 62.500 Euro inkl. USt im Jahr 2021, zu 31.250 Euro inkl. USt in 2022 und zu 31.250 Euro inkl. USt in 2023. 2. Die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von maximal 125.000 Euro inkl. USt, aufgeteilt in drei Tranchen zu 62.500 Euro inkl. USt im Rechnungsjahr 2021, zu 31.250 Euro inkl. USt im Rechnungsjahr 2022 und zu 31.250 Euro inkl. USt im Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.757000 (Lfd. Transfers an private Organisationen) im Fonds 522000 (Klimafonds).“
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Ich glaube, dass die Klimapolitik in Österreich und weltweit in die falsche Richtung geht, das kann es nicht nur alleine sein. Ich glaube, wir müssen die Energiepolitik viel, viel weiter und internationaler sehen, weil die Entwicklungen in Afrika oder in Südamerika miteinbezogen werden müssen. Wir enthalten uns der Stimme.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der MFG-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.