Erleichterung der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen - Resolution

C 1 · Stadtsenatsantrag · 17. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde eine Resolution zur Erleichterung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Pflege, Gesundheitsberufen, Kinderbildung und ärztlicher Tätigkeit. Im Mittelpunkt stehen der Abbau bürokratischer Hürden, die stärkere Berücksichtigung von Berufserfahrung, vorläufige Beschäftigungsmöglichkeiten während laufender Anerkennungsverfahren und eine bessere finanzielle sowie organisatorische Unterstützung der Betroffenen. Begründet wird dies mit dem Fachkräftemangel, besonders im Gesundheitswesen und in der Kinderbetreuung, sowie mit dem Ziel, vorhandene Ressourcen am Arbeitsmarkt besser zu nutzen. Die Resolution richtet sich an den Oö. Landtag und mehrere Bundesministerien und fordert unter anderem gesetzliche Anpassungen, bundesweit einheitliche Qualifikationsmaßnahmen und erleichterte Zugänge zur Rot-Weiß-Rot-Karte. Angenommen wurde der Beschluss mit Stimmenmehrheit, bei einzelnen Enthaltungen.

Schlagwörter (10):anerkennung ausländischer qualifikationennostrifizierungpflegeberufeärztekinderbetreuungfachkräftemangelrot-weiß-rot-karteberufserfahrungsprachkenntnissearbeitsmarkt
AntragstextEinblendenAusblenden
Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, ich bringe heute einen Antrag zur Erleichterung der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen hier im Gemeinderat ein. Personen mit Migrationshintergrund, die ihre Studienabschlüsse bzw. auch ihre Berufsausbildungen in Österreich anerkennen lassen wollen, um in ihrem erlernten Beruf auch arbeiten zu können, sind oftmals mit besonderen Herausforderungen und vielfachen Barrieren konfrontiert. Der Berufszugang ist an spezifische Qualifikationsnachweise gebunden, das kennen wir hier in Österreich und das ist auch wichtig. Um jedoch diese Berufsqualifikationen aus dem Ausland nachweisen zu können, muss die Person einen bestimmten Anerkennungsprozess durchlaufen und das ist von Berufsgruppe zu Berufsgruppe unterschiedlich und sehr komplex. Wir haben uns die Prozesse genauer angeschaut und machen heute mit dieser Resolution den Vorschlag, Dinge zu vereinfachen, damit Personen, vor allem aus Drittstaaten, die in Mangelberufen in Österreich arbeiten möchten, einen Barriereabbau erfahren. Dadurch sollen Fachkräfte aus dem Ausland auf der einen Seite einfacher zu lukrieren sein, aber es soll auch Menschen, die bereits hier in Österreich leben, vereinfachen, in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Die Herausforderungen sind oftmals, dass die Zeugnisse sehr aufwändig übersetzt und auch geprüft werden müssen. Oft ist es notwendig, trotz einer sehr fundierten Ausbildung, an jahrelangen Zusatzqualifizierungsmaßnahmen teilnehmen zu müssen, um sich neue Qualifikationen, die den bereits vorhandenen sehr ähnlich sind, anzueignen. Es ist wichtig, dass wir die vorhandenen Ressourcen am Arbeitsmarkt bestmöglich einsetzen. Das ist aus sozialen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen sehr wichtig und sollte auch ein Ziel unserer Gesellschaft sein. Wir wissen, dass gerade im Gesundheitswesen und in der Kinderbetreuung ein eklatanter Fachkräftemangel herrscht. Wir haben hier Aufholbedarf, um die bestehenden, bereits vorhandenen Ressourcen auch in unserem Arbeitsmarkt zum Einsatz kommen zu lassen. Deshalb braucht es einen Abbau von bürokratischen Barrieren und zielgerichtetere Anerkennungsverfahren, der Resolutionsantrag fokussiert sich bewusst auf drei Kernberufe, nämlich Pflegeberufe, Ärzt*innen, Kindergarten- und Hortpädagog*innen. Die Forderungen richten sich einerseits an den oberösterreichischen Landtag, andererseits aber auch an verschiedene Bundesministerien. Diese Umsetzung unseres Antrags würde geforderte Erleichterungen bringen und somit auch positive Impulse für unseren Linzer Arbeitsmarkt bringen, deshalb bitte ich um Zustimmung.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe folgende Resolutionen: 1. Resolution an den Oö. Landtag Zur Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten bedarf es im Bereich der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen derzeit einer aufwändigen Nostrifikation bzw. einer Nostrifizierung. Zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennung sollten die gesetzlichen Regelungen dafür geschaffen werden, Zeugnisse und Diplome aus Drittstaaten grundsätzlich inländischen Zeugnissen gleichzustellen, wenn mit diesen Zeugnissen im jeweiligen Ausstellungsland die Voraussetzungen zur Ausübung des entsprechenden Berufes ohne zusätzliche Voraussetzungen verbunden ist. Um die Qualifikationsanerkennung zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird der Oö. Landtag ersucht, ein entsprechendes Landesausführungsgesetz gemäß § 4 Abs. 3 Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz (AE-GG) zu erlassen. 2. Resolution an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: I. Anerkennung von ausländischen Qualifikationen beim Gesundheits- und Krankenpflegepersonal 1. Zur Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten ist im Bereich des Gesundheits- und Krankenpflegepersonals (Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*in (DGKP), Pflege[fach]assistent*in) derzeit eine aufwändige Nostrifizierung bzw. eine Nostrifikation erforderlich. Zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennung von Berufsqualifikationen sollten zumindest für jene Länder, aus welchen das Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (bspw. Bosnien und Herzegowina, Serbien und Ukraine) vermehrt rekrutiert wird, die jedenfalls anzuerkennenden Ausbildungsnachweise und Berufserfahrungen sowie allfällige Ausgleichsmaßnahmen durch Verordnung festgelegt werden können, wie dies im Bereich der EU-EWR-Anerkennung bereits der Fall ist. Dort wo sich keine einheitlichen Festlegungen treffen lassen bzw. für diejenigen Personen, die die Voraussetzungen einer künftigen Qualifikationsnachweisverordnung nicht erfüllen, sollten die Regelungen dahingehend flexibilisiert werden, dass einschlägige Berufserfahrungen stärker miteinbezogen werden können, um fehlende formale Qualifikationsvoraussetzungen zu kompensieren. Jedenfalls sollte auch die Möglichkeit geschaffen werden, während einer nachträglichen Qualifikationsmaßnahme bereits beruflich tätig zu werden. Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, eine Novellierung der Nostrifizierungs- und Nostrifikationsbestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) für Diplomierte Krankenpfleger*innen sowie Pflege(fach)assistent*innen in die Wege zu leiten, und zwar dahingehend, dass einschlägige Berufserfahrungen stärker miteinbezogen werden können, um fehlende formale Qualifikationsvoraussetzungen zu kompensieren. Zusätzlich soll es ermöglicht werden, bereits während einer nachträglichen Qualifikationsmaßnahme, unter Anleitung und Aufsicht beruflich tätig werden zu können. Darüber hinaus soll die Novelle auch die Ermächtigung zugunsten des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz umfassen, eine Verordnung zu schaffen, in welcher die jedenfalls anzuerkennenden Ausbildungsnachweise und Berufserfahrungen und allfällige Ausgleichsmaßnahmen, für jene Länder festgelegt werden, aus denen das Gesundheits- und Krankenpflegepersonal vermehrt rekrutiert wird (bspw. Bosnien und Herzegowina, Serbien und Ukraine). 2. Wurde ein Nostrifizierungs-/Nostrifikationsbescheid für Personen mit Drittstaatsdiplomen bzw. ein EU-Anerkennungsbescheid (unter Auflagen) erlassen, so können die Diplomierten Krankenpfleger*innen als Pflegefachassistent*innen, die Pflegefachassistent*innen als Pflegeassistent*innen und die Pflegeassistent*innen derzeit unter Anleitung und Aufsicht als Pflegeassistent*innen befristet für zwei Jahre während des Anerkennungsverfahrens tätig werden. Dafür ist allerdings die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister erforderlich, wofür die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse vorliegen müssen. Um den Anerkennungsprozess zu erleichtern, wird der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ersucht, die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen in die Wege zu leiten, damit das Gesundheits- und Pflegepersonal während des Anerkennungsprozesses (bevor die für die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister notwendigen Sprachkenntnisse vorliegen) im angestrebten Beruf unter Anleitung und Aufsicht vorläufig beschäftigt werden kann und die fehlenden Sprachkenntnisse während dieser Beschäftigung erlernt werden können. Das Nachholen einzelner Fächer in der regulären Ausbildung bzw. im Rahmen eines Fachhochschul-Studiums ist aus zeitlichen und organisatorischen Gründen schwierig. Deshalb sollen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine Kompensation von noch zu erbringenden formalen Qualifikationserfordernissen durch die im Rahmen (der noch zu schaffenden Möglichkeit) der vorläufigen Beschäftigung im angestrebten Beruf (und nicht gegebenenfalls nur in einem Berufsbild einer geringeren Stufe) erlangten Praxiserfahrungen (sowohl für Personen mit Drittlanddiplomen als auch für EU/EWR-Bürger*innen) zu ermöglichen. Zur Beschleunigung der Anerkennung wird der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz daher ersucht, im Rahmen einer Novellierung des GuKG die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit fehlende formale Qualifikationsvoraussetzungen durch die im Rahmen (der noch zu schaffenden Möglichkeit) der vorläufigen Beschäftigung im angestrebten Beruf erlangten einschlägigen Praxiserfahrungen kompensiert werden können. 3. Um den Anerkennungswerber*innen den Anerkennungsprozess zu erleichtern, sollen die Kosten der Anerkennung und der Qualifikationsmaßnahme (Ergänzungsausbildung) des Gesundheits- und Krankenpflegepersonals zu einem Teil durch Bundesmittel gefördert werden. Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um zu ermöglichen, dass die Kosten der Anerkennung sowie der Qualifikationsmaßnahmen zu einem Teil durch Bundesmittel gefördert werden. II. Anerkennung von ausländischen ärztlichen Berufsqualifikationen 1. Zur Anerkennung von Berufsqualifikationen von Ärzt*innen aus Drittstaaten ist gegenwärtig eine aufwändige Nostrifizierung erforderlich. Zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennung sollen zumindest für jene Länder, aus welchen die Ärzt*innen (bspw. Bosnien und Herzegowina, Serbien und Ukraine) vermehrt rekrutiert werden, die jedenfalls anzuerkennenden Ausbildungsnachweise und Berufserfahrungen und allfällige Ausgleichsmaßnahmen, wie dies im Bereich der EU-EWR-Anerkennung geregelt ist, durch Verordnung festgelegt werden. Um die Qualifikationsanerkennung zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ersucht, eine Novellierung der Nostrifizierungsbestimmungen des Ärztegesetzes in die Wege zu leiten, um dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Ermächtigung einzuräumen, eine Verordnung zu schaffen, in welcher die jedenfalls anzuerkennenden Ausbildungsnachweise und Berufserfahrungen und allfällige Ausgleichsmaßnahmen, für jene Länder festgelegt werden, aus denen Ärzt*innen vermehrt rekrutiert werden (bspw. Bosnien und Herzegowina, Serbien und Ukraine). 2. Ausländischen Ärzt*innen, die nicht über die allgemeinen und besonderen Erfordernisse zur ärztlichen Berufsausübung gemäß § 4 Ärztegesetz verfügen, kann gemäß § 35 Ärztegesetz eine Bewilligung zur Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit zu Studienzwecken unter Aufsicht und Anleitung für die Dauer eines Jahres erteilt werden. Eine Bewilligung wird jedoch nur unter der Voraussetzung erteilt, dass dadurch die postpromotionelle Ausbildung österreichischer Ärzt*innen oder von Ärzt*innen aus den EU-Staaten, nicht gefährdet wird. Diese derzeit geltende Möglichkeit soll gesetzlich dahingehend erweitert werden, dass Ärzt*innen, auf die Dauer des Nostrifizierungsverfahrens (während der Absolvierung der im Nostrifizierungsbescheid auferlegten Prüfungen) beschränkt eine Berufserlaubnis erhalten, um die ärztliche Tätigkeit unter Anleitung und Aufsicht (nicht nur zu Studienzwecken) ausüben zu können. Dadurch ermöglicht man die Sicherung des Lebensunterhaltes, den Erwerb von Berufserfahrungen während des Nostrifizierungsverfahrens und fördert, falls erforderlich, die Erweiterung der deutschen Sprachkenntnisse. Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird daher ersucht, eine Novellierung der Bestimmung des § 35 Ärztegesetz in die Wege zu leiten, um zu ermöglichen, dass Ärzt*innen, auf die Dauer des EU-Anerkennungsverfahrens bzw. des Nostrifizierungsverfahrens (für Personen mit Drittlanddiplomen) (während der Absolvierung der im Anerkennungs- bzw. Nostrifizierungsbescheid auferlegten Prüfungen) beschränkt, eine Berufserlaubnis erhalten, um die ärztliche Tätigkeit unter Anleitung und Aufsicht (nicht nur zu Studienzwecken) ausüben zu können. 3. Resolution an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: I. Qualifikationsmaßnahmen für Gesundheits- und Krankenpflegepersonal aus Drittstaaten Personen mit Drittlanddiplomen, welchen ein Nostrifizierungs-/Nostrifikationsbescheid unter Auflagen erteilt wird, haben noch einzelne Prüfungen oder Praktika nachzuholen. Momentan finden Nostrifizierungs-/Nostrifikationslehrgänge nur in einzelnen Bundesländern und in unregelmäßigen Zeitabständen statt. Um eine raschere Anerkennung zu ermöglichen, sollen bundesweit einheitliche und regelmäßige Qualifikationsmaßnahmen bzw. Nostrifizierungs-/Nostrifikationslehrgänge geschaffen werden. Um eine raschere Anerkennung zu ermöglichen, werden der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ersucht, die Voraussetzungen für bundesweit einheitliche und regelmäßige Qualifikationsmaßnahmen bzw. Nostrifizierungs-/Nostrifikationslehrgänge zu schaffen. II. Anerkennung ärztlicher Berufsqualifikationen von Ärzt*innen Momentan müssen Ärzt*innen aus Drittstaaten als außerordentliche Hörer*innen, die für die Nostrifizierung erforderlichen Fächer nachholen. Da im Zuge dessen inländische Studierende nicht eingeschränkt werden dürfen, kann die Studienmöglichkeit für Drittstaatsangehörige eingeschränkt bzw. verzögert werden. Um rasche Einsatzmöglichkeiten von Ärzt*innen mit Drittstaatsdiplomen zu gewährleisten, werden der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ersucht, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, um für die Nostrifizierungswerber*innen aus Drittstaaten ausreichend Studienplätze zu schaffen. 4. Resolution an den Bundesminister für Inneres und an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Pflege(fach)assistenzberufe sowie Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sind auf der bundesweiten Mangelberufsliste für die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ zu finden. Für den Erwerb des Aufenthaltstitels der „Rot-Weiß-Rot-Karte“ ist Voraussetzung, dass das Nostrifikations- bzw. das Nostrifizierungsverfahren abgeschlossen ist und die notwendigen Sprachkenntnisse vorliegen. Da dies grundsätzlich nur in Österreich möglich ist, müssen sie dies als Schüler*in bzw. Student*in auf eigene Kosten organisieren. Für DGKP und Pflegefachassistent*innen, welchen im Nostrifizierungs-/Nostrifikationsbescheid Auflagen (Ausgleichsmaßnahmen oder Ergänzungen) nach den Bestimmungen des § 31 Abs. 1 a GuKG sowie des § 89 Abs. 9 GuKG erteilt worden sind, aber schon zur Berufsausübung im jeweils niederschwelligeren Pflegeberuf berechtigt sind, besteht bereits der Zugang zur „Rot-Weiß-Rot-Karte“. Um dem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal den Anerkennungsprozess zu erleichtern, soll diese bestehende Möglichkeit, dahingehend erweitert werden, dass allen Angehörigen des Gesundheits- und Krankenpflegepersonals (DGKP, Pflege[fach]assistent*innen) eine Einreise mit einer „Rot-Weiß-Rot-Karte“ möglich ist. Voraussetzung hierfür soll allerdings sein, dass bereits ein konkreter Arbeitsplatz in Aussicht steht, eine Bestätigung über den eingeleiteten Nostrifizierungs-/Nostrifikationsprozess vorliegt und dass sich die*der Nostrifizierungs-/Nostrifikationswerber*in bereits für einen Deutsch-Sprachkurs angemeldet hat. Diese Maßnahme soll dazu dienen, damit sich das Gesundheits- und Pflegepersonal bereits vor Abschluss des Nostrifizierungs-/Nostrifikationsverfahrens in Österreich aufhalten kann, um die nötigen Sprachkenntnisse zu erwerben sowie Ergänzungsmaßnahmen zu absolvieren. Um dem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal aus Drittstaaten den Anerkennungsprozess zu erleichtern, werden der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ersucht, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, um es allen Angehörigen des Gesundheits- und Pflegepersonals (DGKP, Pflege[fach]assistent*innen) zu ermöglichen, eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ unter der Voraussetzung zu erlangen, dass bereits ein konkreter Arbeitsplatz in Aussicht steht, eine Bestätigung über den eingeleiteten Nostrifizierungs-/Nostrifikationsprozess vorliegt und dass sich die*der Nostrifizierungs-/Nostrifikationswerber*in bereits für einen Deutsch-Sprachkurs angemeldet hat. 5. Resolution an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Der Nostrifizierungs-/Nostrifikationsprozess im Bereich des Gesundheits- und Pflegepersonals und der Ärzt*innen ist aufwändig, und für Menschen mit Drittstaatsdiplomen ist es äußerst herausfordernd, diesen alleine zu bewältigen. Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden ersucht, Projekte und Initiativen zu fördern, die die Anerkennungswerber*innen insbesondere aus Drittstaaten in ihrem Nostrifizierungs-/Nostrifikationsprozess unterstützend begleiten.
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Vielen Dank, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher, auch via Stream, vielen Dank für diesen Antrag. Wir glauben, dass er in eine gute Richtung geht, denn wir glauben, dass die Frage der qualifizierten Zuwanderung eine ganz zentrale Frage ist, um uns als Standort zu positionieren und um uns auch im Vergleich zu anderen Ländern, die hier natürlich um Fachkräfte aus aller Welt werben, zu positionieren. Wir glauben, dass es vor allem in den angesprochenen Berufsgruppen auch Personen braucht - Gesundheitspersonal, Pflegepersonal, Betreuungspersonal. Wichtig ist aber aus unserer Sicht - und darum werde ich darlegen, warum wir uns bei ein, zwei Unterpunkten enthalten -, dass bei den Personen, die zu uns kommen, die Qualität gesichert ist. Ich würde es ganz kurz darlegen. Vor allem beim ersten Punkt „Resolution an den Landtag“ halten wir eine Passage für ganz zentral. Diese ist, dass die Qualifikation auch dann anerkannt werden soll, wenn auch im Ausstellungsland die Voraussetzungen zur Ausübung des Berufes gegeben sind. Das halten wir für nicht richtig, denn es ist jetzt so, dass bei einer Anerkennung des Abschlusses immer die inländische Ausbildung der Standard ist und das soll auch so bleiben. Es gibt tatsächlich skurrile Fälle aus den Achtzigerjahren, wo es Heimleiter*innen aus der UdSSR gibt, die hier versuchen, einen Antrag zu stellen. Ich glaube nicht, dass das die Niveau ist, das wir uns bei unseren Betreuungen wünschen. Darum werden wir uns enthalten. Wir halten den zweiten Punkt für gut und stimmen hier auch zu. Dem Punkt I.2., stimmen wir nicht zu, hier geht es um die Sprachkenntnisse, die in einem bestimmten Ausmaß noch nicht vorliegen müssen. Wir halten die Sprachkenntnisse gerade in den erwähnten Berufsgruppen für ganz zentral, sei es beim Pflege-, beim Gesundheitspersonal, weil davon ja auch die Verständigung, die Kommunikation mit den Personen betroffen ist. Wir enthalten wir uns daher, stimmen aber bei den Punkten drei bis fünf, Resolutionen an die Bundesminister, zu. Die entsprechenden Reformen der Rot-Weiß-Rot-Karte im letzten Jahr möchte ich besonders positiv erwähnen. Alles was die Rot-Weiß-Rot-Karte für potenzielle Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver macht, halten wir für gut. Auch die Unterstützung bei der Antragstellung, das Vereinfachen von Verfahren und die teilweise Kostenübernahme - sofern das möglich ist - finden wir positiv. Daher unterstützen wir die entsprechenden Punkte. Vielen Dank.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, wir sehen den Antrag naturgemäß relativ kritisch. Ich kann einigen Kritikpunkten der ÖVP auch etwas abgewinnen. Wir müssen uns aber die Lage, in der wir uns gerade in diesen Fachbereichen, wo wir diese Mangelberufe haben, genauer ansehen und schauen warum es überhaupt so weit gekommen ist. Die Lage ist so, weil man es über Jahrzehnte verabsäumt hat, die richtigen Maßnahmen zu treffen und weil diese Bereiche sehr gering geschätzt sind und es an der Entlohnung fehlt. Darum sind wir in dieser Misere. Ich bin sehr wohl auch dabei, dass man gewisse Punkte in dieser Resolution vielleicht auch kritisch sehen kann, nur die aktuelle Situation erlaubt es uns nicht, dass wir einen anderen Ansatz wählen, weil wir jetzt Lösungen brauchen. Kollegen von der ÖVP, an eurer Kritik fehlt mir ein Lösungsansatz. Gerade im Bereich der Qualifikation - weil ja die Ausbildungen in diesen Drittstaaten oft nicht eins zu eins mit jenen in Österreich vergleichbar sind - ist es schwierig, sicherzustellen, dass die österreichischen Qualifikationsansprüche erfüllt werden. Wir sehen diesen Punkt entsprechend kritisch und werden das auch kritisch beobachten, aber auf Grund der Situation, dass wir diese Leute jetzt benötigen - werden wir diesem Antrag zustimmen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe diese Resolution ein bisschen zwiespältig. Ich bin nicht ganz einverstanden damit und werde mich enthalten. Ich war über viele Jahre Mitglied der Studienkommission an der Technischen Universität Graz. Mein damaliger Chef, Professor Wohinz, war der Vorsitzende und ich musste damals alle Nostrifizierungen vorbegutachten. Was damals alles zur Nostrifizierung eingereicht wurde, hat den Anforderungen einer österreichischen Ausbildung nicht entsprochen. Ich sehe weniger die Notwendigkeit, die Nostrifizierung zu machen, sie stellt nur eine scheinbare Qualifikation dar. Ich sehe es als wesentlich wichtiger an, dass man die tatsächliche Qualifikation erfasst und feststellt und sich damit eine Möglichkeit gibt, diese Personen bei uns arbeiten zu lassen. Für mich geht es vielmehr darum, die Reglementierung dieser reglementierten Berufe zu verändern und zu sagen: Unter welchen Umständen darf eine Person in diesen reglementierten Berufen arbeiten? Das soll nicht von einer Nostrifizierung abhängig gemacht werden, die eine Scheinqualifikation darstellt. Das Zertifikat ist damit für mich keine Bestätigung einer tatsächlichen Qualifizierung. Wenn ich jetzt Zeit hätte, könnte ich genügend Beispiele bringen, die das bestätigen. Ein anderer Aspekt ist, dass wir einen Arbeitskräftemangel haben und jetzt mit Gewalt versuchen, Leute aus dem Ausland zu holen. Das ist auf der einen Seite durchaus gut, auf der anderen Seite bleibt aber immer unbeachtet, wie sich das auf die Länder auswirkt aus denen diese Personen kommen? Es führt aus meiner Sicht zu einer weiteren Migration und damit ist für mich die ganze Resolution zweifelhaft, ich werde mich enthalten. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) bei Punkt 1, Punkt 2/I/2 und Punkt 2/II/2 und von Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr, MFG, mit Stimmenmehrheit angenommen.