Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz betreffend die Widmung, Einreihung und Auflassung von Verkehrsflächen, Straßenplan ST250001 zum Bebauungsplan 09-045-01-00, „Stichstraßen zur Brahmsstraße“, KG Waldegg (straßenrechtliche Verordnung Stichstraßen zur Brahmsstraße)
N 2 · Ausschussantrag · 33. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Märkte
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die straßenrechtliche Verordnung zu den Stichstraßen zur Brahmsstraße in der KG Waldegg. Sie umfasst die Widmung, Einreihung und Auflassung von Verkehrsflächen gemäß Straßenplan ST250001 zum Bebauungsplan 09-045-01-00. Anlass ist die zuvor behandelte Bebauungsplanänderung, auf die sich die Verkehrsflächenregelung bezieht. Die Verordnung wurde mehrheitlich angenommen.
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Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden
Danke Herr Bürgermeister, von uns gibt es in diesem Punkt auch eine Gegenstimme, da es uns im Ausschuss als Kleinigkeit präsentiert wurde, die praktisch unabhängig vom Froschberg-Projekt vollzogen wird. Mein Wissensstand ist aber mittlerweile, dass es eine Planänderung gab. Genau dort, wo diese Verkehrsflächen aufgelassen werden, sollen die Tiefgarageneinfahrten der ersten zwei von vier Garagen hinkommen. Das scheint eine Vorgabe der Mobilitätsplanung gewesen zu sein. Wir sind aber wie gesagt der Meinung, dass dort im Grünland gar keine Garagen errichtet werden sollen. Das steht so gar nicht im Einklang mit den, ich zitiere ‚Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung‘. Dieser Stehsatz ist bei jeder Umwidmung in den Unterlagen zu finden. Deshalb gibt es von uns eine Gegenstimme.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: Die Grünen (10), ehem. MFG (1), KPÖ (2), Gemeinderat Brandstetter Gegenstimme: LinzPlus (2) 56