Vereinheitlichung der Zuständigkeit des Schulärztewesens - Resolution

K 7 · Fraktionsantrag · 18. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Die Vereinheitlichung der Zuständigkeit im Schulärztewesen soll die derzeit gesplitterte Verantwortung zwischen Bund, Land und Gemeinde beenden. Begründet wird dies mit Personalmangel, uneinheitlichen Standards und einem wenig praktikablen System, das die personelle und organisatorische Situation an den Schulen erschwert. Gefordert wird, die Zuständigkeit der Gemeinden im Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz ersatzlos zu streichen und die Leistungserbringung landesweit zu bündeln. Die Landesregierung soll dazu über die Landes-Zielsteuerungskommission gemeinsam mit der Österreichischen Gesundheitskasse eine einheitliche Organisation des Schulärztewesens sicherstellen. Die Resolution wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (9):schulärztewesenschulgesundheitzuständigkeitlandesrechtpflichtschulorganisationsgesetzgesundheitsversorgungkinder und jugendlichepersonalmangellandes-zielsteuerungskommission
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Ich ersuche folgender Resolution zuzustimmen, bei der es um die Vereinheitlichung der Zuständigkeit des Schulärztewesens geht. Trotz weitreichender Maßnahmen gelingt es derzeit nicht, das Schulärztewesen in der gesetzlich vorgesehenen Art und Weise auf kommunaler Ebene zu betreiben. Hierfür ist vor allem der Personalmangel verantwortlich. Trotz mehrerer Erhöhungen der Gehälter und vieler Werbeschaltungen gelingt es nicht, genügend Ärzt*innen für die Tätigkeit als Schulärzt*innen am Magistrat Linz zu gewinnen. Neben dem Personalmangel leidet das Schulärztewesen an einem wenig praktikablen System, welches auf Grund der gesplitterten Zuständigkeit die personelle, aber auch die organisatorische Situation in diesem Bereich erheblich erschwert. Im Schulärztewesen sind - je nach Schule - entweder Bund, Land oder Gemeinde zuständig. Dies sorgt für uneinheitliche Standards auf den Ebenen des Recruitings und der Durchführung der schulärztlichen Aufgaben. Das Land Oberösterreich könnte hier wichtige Schritte setzen, die zu einer Verbesserung dieser Situation beitragen würden. Zunächst wäre es praktikabel, wenn die Zuständigkeit der Gemeinden (§ 48 und 50 OÖ. Pflichtschulorganisationsgesetz) für die schulärztliche Tätigkeit ersatzlos gestrichen wird. 732 Dementsprechend hat die Oö. Landesregierung bereits im Jahr 2007 folgende Festlegung getroffen: „Derzeit obliegt die Schulgesundheitsvorsorge sowohl den Gemeinden als auch dem Land. Dieses unüberschaubare duale System wird ab 2008 von einem neuen Schularztsystem ersetzt. Ein Arzt wird sämtliche Aufgaben in der Schule übernehmen und im Angestelltenverhältnis mit dem Land Oberösterreich stehen. Klinische Dokumentation und laufende Evaluierung sollen den Gesundheitsstatus der Volksschülerinnen und Volksschüler verbessern. Allerdings wurde dieser Beschluss in weiterer Folge nicht konsequent umgesetzt und die Statutarstädte wurden davon im Vorhinein ausgenommen. Das bloße Streichen der Zuständigkeiten für Gemeinden sollte allerdings nur der erste Schritt sein. In weiterer Folge sollten die Aufgaben und die Zuständigkeit neu definiert werden. Um dem Gesetz nach § 66 Schulunterrichtsgesetz auch in Zukunft gerecht werden zu können, braucht es eine landesweite Bündelung der Zuständigkeit und der Leistungserbringung in diesem Bereich. Gerade hierfür bietet sich die Landes-Zielsteuerungskommission an, mit der es in Kooperation mit der Österreichischen Gesundheitskasse auf kurze oder lange Zeit gelingen könnte, das Schulärztewesen gesamtheitlich zu reformieren und so für eine bessere gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen sorgen würde. Dies wäre insbesondere deshalb wichtig, weil es gerade diese schulärztliche Versorgung ist, die gesundheitlichen Risiken im späteren Verlauf des Lebens präventiv entgegenwirken kann. Diese Risiken können jedoch nur dann rechtzeitig bekämpft werden, wenn die Schüler*innen – wie in § 66 Schulunterrichtsgesetz vorgesehen – auch tatsächlich jährlich untersucht werden. Wir stellen daher folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: 1. Der oberösterreichische Landtag möge die Zuständigkeit der Gemeinden als Schulterhalter in Bezug auf die schulärztliche Tätigkeit nach § 48 Absatz 4 und § 50 Ziffer 8 Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 ersatzlos streichen. 2. Die Landesregierung möge ihrer Verantwortung gerecht werden, indem sie mittels Landes-Zielsteuerungskommission in Kooperation mit der Österreichischen Gesundheitskasse für eine einheitliche Leistungserbringung des Schulärztewesens sorgt. Ich ersuche um Zustimmung.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Damen und Herren, wir finden es wichtig, dass die Kompetenz über die Personalentscheidung in der Stadt Linz bleibt und nicht, dass wir da die Verantwortung wieder an das Land abgeben. Wir werden uns deswegen bei diesem Antrag enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktionen und von Gemeinderätin Schachner von MFG mit Stimmenmehrheit angenommen.