Ausstattung der öffentlichen Linzer Volksschulen mit WLAN in jeder Klasse; Grundsatzgenehmigung; maximal 124.000 Euro

H 4 · Ausschussantrag · 23. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Ausstattung aller öffentlichen Linzer Volksschulen mit WLAN in jeder Klasse wurde grundsätzlich genehmigt. Vorgesehen sind der Ankauf und die Montage von 384 WLAN-Access-Points sowie 36 Cloud-Servern mit einem maximalen Kostenrahmen von 124.000 Euro. Die Umsetzung übernimmt der Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abteilung Schulen, einschließlich der Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz 2018; konkrete Verträge bleiben dem zuständigen Organ vorbehalten. Die Ausgaben werden 2024 über die genannte Finanzposition und das Haushaltsprogramm verrechnet, wobei auch nicht verbrauchte Mittel für IT-Ausstattung an Mittelschulen herangezogen werden können. Falls keine andere Bedeckung vorhanden ist, ist eine Finanzierung durch Fremdmittel vorgesehen.

Schlagwörter (10):volksschulenwlanit-ausstattungdigitalisierungschulnetzwerkbildungvergabeverfahrenfinanzierungfremdmittelstadtbudget
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank, Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, beim folgenden Antrag handelt es sich um ein IT (Informationstechnologie)-Projekt. Es sollen alle öffentlichen Volksschulen in Linz mit Wireless Local Area Network (WLAN) ausgestattet werden, die Umsetzung kostet 124.000 Euro. Die Verrechnung der Ausgaben soll auf den entsprechenden Finanzpositionen laut Antrag erfolgen. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Der Ankauf und die Montage von 384 WLAN Access Points sowie der Ankauf von 36 Cloud Servern für die Ausstattung jeder Klasse der öffentlichen Linzer Volksschulen mit WLAN wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 124.000 Euro grundsätzlich genehmigt. 2. Der Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abteilung Schulen, wird mit der Umsetzung des Projekts, einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 beauftragt. Der Abschluss konkreter Verträge ist dem jeweils nach den Vorschriften des StL 1992 zuständigen Organ vorbehalten. 3. Die Verrechnung der im Rahmen der Projektumsetzung anfallenden Ausgaben in Höhe von maximal 124.000 Euro inklusive USt erfolgt im Rechnungsjahr 2024 auf der Finanzposition 1.042100 (Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung) mit dem Haushaltsprogramm 06503 (IT-Ausstattung, Modernisierung) im Fonds 210000 (Allgemeinbildende Pflichtschulen). Zur Bedeckung darf insbesondere auch auf die nicht verbrauchten und nicht mehr benötigten Mittel für die IT-Ausstattung an Linzer Mittelschulen zurückgegriffen werden. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die zeitgemäße digitale Ausstattung der Schulen und auch der Pflichtschulen ist aus unserer Sicht ein Gebot der Stunde. Wir haben auch schon vor drei Jahren eine entsprechende Initiative für ein ‚Digitalpaket‘ für die Schulen inklusive Wireless Local Area Network eingebracht. Insofern ist das ein guter und wichtiger Schritt. Noch besser ist, dass er in den Sommerferien umgesetzt wird, somit ist mit Schulbeginn auch alles startklar. Wir stimmen diesem Antrag gerne zu.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.