Gewährung einer Subvention an den Verein ASKÖ Sportverein Franckviertel Linz (Errichtung eines meisterschaftstauglichen Flutlichts am Hauptfeld sowie Austausch der Beleuchtung am Nebenfeld auf LED Beleuchtung) maximal 60.0000 Euro, davon jeweils 30.000 Euro im Rechnungsjahr 2024 und 2025

F 5 · Ausschussantrag · 21. Sitzung

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde eine Förderung von maximal 60.000 Euro für den ASKÖ Sportverein Franckviertel Linz zur Errichtung eines meisterschaftstauglichen Flutlichts am Hauptfeld und zum Austausch der Beleuchtung am Nebenfeld auf LED-Beleuchtung. Die Maßnahme betrifft die Sportanlage in der Ing.-Stern-Straße 45-47 in Linz und soll die Beleuchtungssituation für den Spiel- und Trainingsbetrieb verbessern. Die Fördermittel werden an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Die Auszahlung erfolgt in zwei gleichen Raten zu je 30.000 Euro in den Rechnungsjahren 2024 und 2025; der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):sportförderungflutlichtled-beleuchtungsportstättevereinsförderungsportinfrastrukturfinanzierungenergieeffizienzfranckviertel
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1. Die Gewährung einer Förderung an den Verein ASKÖ Sportverein Franckviertel Linz für die Errichtung eines meisterschaftstauglichen Flutlichts am Hauptfeld wie auch dem Austausch der Beleuchtung am Nebenfeld auf LED-Beleuchtung in der Ing.-Stern-Straße 45-47, 4020 Linz, in Höhe von maximal 60.000 Euro wird beschlossen. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der gegenständlichen Fördermittel erfolgt in zwei gleichen Raten, im Rechnungsjahr 2024 sowie im Rechnungsjahr 2025 in Höhe von 30.000 Euro auf der FiPos 1.777100 (Kapitaltransfers an private Organisationen) mit dem Haushaltsprogramm 05503 (Sportstättenadaptierungen, Sonderprogramm) im Fonds 269000 (Sport). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der Förderung für die Errichtung eines meisterschaftstauglichen Flutlichts am Hauptfeld sowie der Austausch der Beleuchtung am Nebenfeld auf LED-Beleuchtung durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992) bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.