Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Pichling (Straßenplan ST210009 zum Bebauungsplan 16-057-01-01, Oidener Straße 93 - 97); Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs
F 3 · Ausschussantrag · 6. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertGenehmigt wurde die Verordnung zur Auflassung von Verkehrsflächen im Bereich Oidener Straße 93–97 in der KG Pichling. Damit wird der Gemeingebrauch an den im Straßenplan ST210009 dargestellten Flächen entzogen. Grundlage ist § 11 Abs. 3 des Oö. Straßengesetzes 1991; der Plan liegt zur öffentlichen Einsicht auf. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft. Beschlossen wurde dies mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion und von Gemeinderat Brandstetter.
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Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.