Kreditüberschreitung in Höhe von 220.000 Euro im Zusammenhang mit dem Mehraufwand bei den Beiträgen zum Schulerhaltungsaufwand der Oö. Landessonderschulen

O 2 · Ausschussantrag · 24. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Finanzen und Integration

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde eine Kreditüberschreitung von 220.000 Euro für den Mehraufwand bei den Beiträgen zum Schulerhaltungsaufwand der Oö. Landessonderschulen im Rechnungsjahr 2024. Hintergrund sind die gestiegene Kopfquote für den laufenden Schulerhaltungsaufwand und die höhere Zahl Linzer Schülerinnen und Schüler an Landessonderschulen. Dadurch erhöht sich der Gesamtaufwand auf 1.027.878 Euro, wofür der Mehraufwand mit Mehreinnahmen bedeckt wird. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):schulerhaltungsaufwandlandessonderschulenkreditüberschreitungschulfinanzenpflichtschulenmehraufwandtransferzahlungenlandesbeiträgebudget
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Mitglieder des Gemeinderates, gemäß § 51 des Oberösterreichischen Pflichtschulorganisationsgesetzes müssen Gemeinden, die nicht selbst Schulerhalter sind, aber deren Schülerinnen eine Landessonderschule besuchen, einen Beitrag zum laufenden Schulerhaltungsaufwand leisten. Im Schuljahr 2022/2023 betrug die Kopfquote für die Berechnung dieses Aufwandes 6.396 Euro. Aufgrund der gestiegenen Ausgaben des Landes für den Schulerhaltungsaufwand hat sich die Kopfquote im Jahr 2023/2024 auf 8.364 Euro erhöht. Zusätzlich ist die Anzahl der Linzer Schüler und Schülerinnen, die eine Oberösterreichische Landessonderschule besuchen, gestiegen. Dies führt zu einem Gesamtaufwand von einer 1.027.878 Euro und einem Mehraufwand von 268.000 Euro für das Rechnungsjahr 2024. Der Gemeinderat möge daher eine Kreditüberschreitung in Höhe von 220.000 Euro genehmigen, um diesen Mehraufwand zu decken. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Für den Mehraufwand bei den Beiträgen zum Schulerhaltungsaufwand der Oö. Landessonderschulen im Rechnungsjahr 2024 in Höhe von 268.900 Euro auf der Finanzposition 1.751000 (Transfers an Land) im Fonds 210000 (Allgemeinbildende Pflichtschulen) wird eine Kreditüberschreitung in der Höhe von 220.000 Euro genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der Finanzposition 2.828200 (Rückersätze Aufwendungen) mit dem Funktionsbereich 515 (Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.