Förderung des Crossing Europe Filmfestivals 2022

R 1 · Ausschussantrag · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Kultur, Tourismus und Märkte

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Für das Crossing Europe Filmfestival 2022 wurde eine Förderung von 117.000 Euro sowie eine Naturalsubvention von maximal 251,43 Euro für die gebührenfreie Nutzung öffentlichen Guts genehmigt. Die Unterstützung geht an die Initiatoren des Festivals und ist an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Die Kosten werden dem Budget für Kunst- und Kulturförderung des Rechnungsjahres 2022 zugeordnet, der Selbstbehalt für die Naturalsubvention dem Bereich Grundbesitz öffentliches Gut. Beschlossen wurde die Förderung einstimmig.

Schlagwörter (10):kulturförderungfilmfestivalcrossing europeveranstaltungsförderungnaturalsubventionkunst und kulturbudgetstadt linzgebührenfreie nutzungförderungsrichtlinien
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Koppler berichtet über R 1 Förderung des Crossing Europe Filmfestivals 2022 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Den Initiatoren des Crossing Europe Filmfestival, vertreten durch Frau Sabine Gebetsroither, Graben 30, 4020 Linz, wird zur Durchführung des Filmfestivals 2022 eine monetäre Förderung in der Höhe von 117.000 Euro und eine Naturalsubvention in der Höhe von maximal 251,43 Euro genehmigt. Die Naturalsubvention setzt sich folgendermaßen zusammen: Naturalsubvention des Gebäudemanagements und Tiefbau (GMT) zur gebührenfreien Nutzung öffentlichen Guts in der Höhe von 251,43 Euro (Gesamtkosten: 502,86 Euro) 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 117.000 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2022 hat auf Fonds 351000 ,Kunst- und Kulturförderung‘ FiPos 1.757000 ,Lfd. Transferzahlungen an private Organisationen‘ zu erfolgen. Die Verrechnung des Selbstbehaltes in Höhe von 251,43 Euro erfolgt auf Fonds 840100 ,Grundbesitz öffentliches Gut‘ FiPos 2.816000 ,Ersätze für sonstige Verwaltungsleistungen‘ mit Funktionsbereich 245 ,Selbstbehalt Naturalsubventionen‘.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.