Abschluss einer Förderungsvereinbarung für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt 100 Schulen – 1000 Chancen – 2. Etappe; Grundsatzbeschluss

J 4 · Ausschussantrag · 12. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde eine Förderungsvereinbarung über 268.500 Euro für die zweite Etappe des Forschungs- und Entwicklungsprojekts „100 Schulen – 1000 Chancen“. Das Vorhaben soll die organisatorische und inhaltliche Koordination zwischen Schulen, städtischen Geschäftsbereichen und Unternehmen über den Geschäftsbereich Kultur und Bildung bündeln, während die finanzielle Abwicklung beim Geschäftsbereich Finanzen liegt. Die zuständigen Bereiche werden beauftragt, die für die Umsetzung nötigen Schritte rechtzeitig einzuleiten und den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. Auch städtische Unternehmen sollen die einzelnen Maßnahmen zeitnah realisieren; falls dafür zusätzliche Mittel nötig werden, können gesonderte finanzielle Unterstützungen der Stadt erforderlich sein. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr.

Schlagwörter (10):förderungsvereinbarungschulprojektforschungsprojektbildungskooperationkultur und bildungfinanzierungprojektumsetzungstädtische unternehmenschulwesenhaushaltsabwicklung
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Gemeinderat Mag. Rabengruber berichtet über J 4 Abschluss einer Förderungsvereinbarung für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt 100 Schulen – 1000 Chancen – 2. Etappe; Grundsatzbeschluss und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1 a. Die beiliegende Förderungsvereinbarung mit einem Volumen in Höhe von 268.500 Euro wird grundsätzlich genehmigt. Das für Schulwesen zuständige Mitglied des Stadtsenats wird mit dem Abschluss der Vereinbarung beauftragt, die vom Bürgermeister zu unterfertigen ist. b. Die organisatorische und inhaltliche Koordination der einzelnen Maßnahmen zwischen den Schulen und den einzelnen Geschäftsbereichen der Stadt Linz bzw. der Unternehmen der Stadt Linz erfolgt durch den Geschäftsbereich Kultur und Bildung. Die haushälterische und finanzielle Abwicklung obliegt federführend dem Geschäftsbereich Finanzen. 2 a. Die sachlich in Betracht kommenden Geschäftsbereiche werden beauftragt, die zur Umsetzung der vorgesehenen Projekte erforderlichen Maßnahmen zeitgerecht und unter Beachtung der Förderungsvereinbarung in die Wege zu leiten (z.B. Herbeiführung erforderlicher Be¬schlüsse, Vergabeverfahren etc.). Insbesondere ist in Abstimmung mit den Geschäftsbereichen Finanzen sowie Kultur und Bildung sicherzustellen, dass der in der Vereinbarung vorgegebene Zeitrahmen eingehalten wird. b. Die relevanten städtischen Unternehmen werden im Wege des Bürgermeisters ersucht, die entsprechenden Umsetzungsschritte der einzelnen Projekte bzw. Maßnahmen zeitnah, in Abstimmung mit dem Geschäftsbereichen Finanzen und Geschäftsbereich Kultur und Bildung, zu realisieren. 3. Insoweit städtische Unternehmen angesprochen sind (hier insbesondere die ILG GmbH und Co KG), kann es im Zuge der geplanten Umsetzungsmaßnahmen erforderlich sein, die jeweils beteiligten Unternehmen - so dies deren Liquidität und Wirtschaftsplanung erfordert - mit gesonderten finanziellen Unterstützungen seitens der Stadt auszustatten. Im Bedarfsfall sind die zuständigen städtischen Organe erneut zu befassen.“
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Der Gemeinderat beschließe: „1 a. Die beiliegende Förderungsvereinbarung mit einem Volumen in Höhe von 268.500 Euro wird grundsätzlich genehmigt. Das für Schulwesen zuständige Mitglied des Stadtsenats wird mit dem Abschluss der Vereinbarung beauftragt, die vom Bürgermeister zu unterfertigen ist. b. Die organisatorische und inhaltliche Koordination der einzelnen Maßnahmen zwischen den Schulen und den einzelnen Geschäftsbereichen der Stadt Linz bzw. der Unternehmen der Stadt Linz erfolgt durch den Geschäftsbereich Kultur und Bildung. Die haushälterische und finanzielle Abwicklung obliegt federführend dem Geschäftsbereich Finanzen. 2 a. Die sachlich in Betracht kommenden Geschäftsbereiche werden beauftragt, die zur Umsetzung der vorgesehenen Projekte erforderlichen Maßnahmen zeitgerecht und unter Beachtung der Förderungsvereinbarung in die Wege zu leiten (z.B. Herbeiführung erforderlicher Be¬schlüsse, Vergabeverfahren etc.). Insbesondere ist in Abstimmung mit den Geschäftsbereichen Finanzen sowie Kultur und Bildung sicherzustellen, dass der in der Vereinbarung vorgegebene Zeitrahmen eingehalten wird. b. Die relevanten städtischen Unternehmen werden im Wege des Bürgermeisters ersucht, die entsprechenden Umsetzungsschritte der einzelnen Projekte bzw. Maßnahmen zeitnah, in Abstimmung mit dem Geschäftsbereichen Finanzen und Geschäftsbereich Kultur und Bildung, zu realisieren. 3. Insoweit städtische Unternehmen angesprochen sind (hier insbesondere die ILG GmbH und Co KG), kann es im Zuge der geplanten Umsetzungsmaßnahmen erforderlich sein, die jeweils beteiligten Unternehmen - so dies deren Liquidität und Wirtschaftsplanung erfordert - mit gesonderten finanziellen Unterstützungen seitens der Stadt auszustatten. Im Bedarfsfall sind die zuständigen städtischen Organe erneut zu befassen.“
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Danke Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, ich schlage in die gleiche Kerbe, wie ich heute schon mehrmals gemacht habe. Es ist ein Projekt, wo ich nicht weiß, was gemacht wird. 100 Schulen, 980.000 Euro, das ist auf der einen Seite ganz wenig pro Schule, auf der anderen Seite ist es ein Riesenbetrag. Ich bin einfach andere Projektqualitäten gewohnt und werde mich demnach enthalten.

Ganz kurz vielleicht noch zur Aufklärung. Dieses Geld kommt vom Ministerium und nicht von der Gemeinde. Die Gemeinde setzt das Projekt um. Danke

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wir bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr seitens der MFG-Fraktion mit Stimmenmehrheit angenommen.