Drittelfinanzierung bei Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen durch das Land Oberösterreich – Resolution

J 12 · Fraktionsantrag · 11. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Gefordert wird die Wiederherstellung der 2019 abgeschafften Drittelfinanzierung des Landes Oberösterreich für Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen. Begründet wird dies mit den Folgen der „Gemeindefinanzierung NEU“, durch die private und konfessionelle Träger wie Caritas und Pfarren bei Sanierungen und Investitionen deutlich stärker belastet werden. Dadurch sinkt der Landesanteil bei manchen Vorhaben auf maximal 10 Prozent, während für die Stadt Linz und die Träger höhere Eigen- und Restkosten verbleiben. Ziel ist ein vielfältiges Kinderbetreuungsangebot und die Wahlfreiheit für Eltern zwischen städtischen und privaten Einrichtungen. Die Resolution wurde angenommen; allfällige Kosten sollen durch Umschichtung im Budget bedeckt werden.

Schlagwörter (10):kinderbetreuungdrittelfinanzierungland oberösterreichprivate trägercaritaspfarrkindergärtengemeindefinanzierung neuwahlfreiheitinvestitionenbudgetumschichtung
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Vizebürgermeisterin Hörzing berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag ## J 12 Drittelfinanzierung bei Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen durch das Land Oberösterreich – Resolution und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Stadt Linz ist Vorbild bei den Kinderbetreuungseinrichtungen und bietet wirklich für die Eltern ein vielschichtiges Angebot an. Wie haben aber trotzdem ein Problem, das sich so gestaltet, dass die ‚Gemeindefinanzierung NEU‘ eine Veränderung für private Träger ergeben hat und gerade auch private Einrichtungen, wie die Caritas oder die Pfarren, darunter leiden, dass mit dieser ‚Gemeindefinanzierung NEU‘ nicht mehr die Drittelfinanzierung vom Land Oberösterreich gegeben ist, sondern dass maximal 10 Prozent der Kosten vom Land jetzt getragen werden bzw. auch nur dann, wenn Investitionen die Summe von 30.000 Euro übersteigen. Das heißt, dass für diese vielen privaten Träger ab dem Jahr 2021 ca. 40 Prozent der Gesamtkosten übrigbleiben. Wir merken in vielen Diskussionen mit diesen privaten Einrichtungen und deren Vertreterinnern und Vertreter, dass das eine zusätzliche Belastung ist. Mir geht es darum, dass wir für Eltern in der Stadt Linz die Wahlfreiheit bieten können, ob sie eine städtische Einrichtung für Kinderbetreuung und Kinderbildung in Anspruch nehmen wollen oder eben private Träger. Dazu braucht es aber ein vielschichtiges und vielfältiges Angebot. Der Gemeinderat beschließt: „Der Oberösterreichische Landtag möge die, im Jahr 2019 abgeschaffte, Drittelfinanzierung bei Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen in ganz Oberösterreich wiedererhöhren.“ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Oberösterreichische Landtag möge die, im Jahr 2019 abgeschaffte, Drittelfinanzierung bei Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen in ganz Oberösterreich wiedererhöhren. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.
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Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Bürgermeister, dieser Antrag reiht sich einmal mehr in jene ein, die das Land für die Finanzsituation der Stadt verantwortlich machen und nach mehr Geld rufen. Dabei wird wieder einmal ein Aspekt herausgepickt – dieses Mal eben die Kinderbetreuungseinrichtungen – ohne den Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen. In unseren Augen kann man so keine seriöse Finanzpolitik betreiben, das nützt der Sache nichts und dient einzig und allein einer populistischen Agitation gegen das Land. Wir glauben und wir sind überzeugt davon, dass man nur gemeinsam etwas bewegen und verbessern kann. Und wie heute in den OÖ Nachrichten zu lesen ist, ist Herr Bürgermeister Luger auch dieser, unserer Meinung. Also lassen Sie lieber Herr Bürgermeister, Ihren Worten Taten folgen, anstatt mit solchen Resolutionen Ihrer Partei diese positive Äußerung zu torpedieren. Diese Thematik ist aus unserer Sicht gänzlich ungeeignet für einen Fraktionsantrag, wir werden uns daher der Stimme enthalten.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kollegen, Zuhörer und Mitarbeiter, wenn es um das Thema Transferzahlungen an das Land und vom Land an die Stadt geht, haben wir die Linzer Freiheitlichen immer dieselbe Position vertreten nämlich, dass man hier ein großes Ganzes braucht, ein Gesamtkonzept. Dieser Antrag bzw. diese Resolution ist erst so eine partielle Lösung oder einzelne Lösung, in diesem Sinne werden wir uns der Stimme enthalten. Wie gesagt, hier wäre ein Gesamtkonzept notwendig. Vielen Dank

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich melde mich nicht im Sinne einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort, das ist meine ganz normale ordentliche Wortmeldung. Sie wird aber den Charakter einer tatsächlichen Berichtigung haben, sehr geehrte Frau Gemeinderätin Ganhör. Es ehrt mich sehr, wenn wir viele Gemeinsamkeiten haben, aber bei der Finanzierung bin ich bei diesem Antrag wirklich nicht auf Ihrer Seite und ich möchte das auch kurz begründen. Es geht hier nicht darum auch nur in irgendeiner Form, kleinkariert, politisch zu agieren, sondern es ist eine objektiv ernste Situation, die hier entsteht. Gerade dieser Antrag müsste ganz besonders bei einer konservativen Partei, die christdemokratische Werte – das haben wir heute schon in einem anderen Zusammenhang unter J 1 gehört – offen vertritt – und das ist auch legitim, dass man sich als Partei konfessionell gebunden fühlt – ja offene Türen einlaufen. Es ist nämlich ein Antrag der daraufhin abzielt, dass konfessionelle Träger, namentlich ist das die Caritas, der Verband der Caritas, Pfarrkindergärten in Linz massiv unter Druck gekommen sind. Bislang war es nämlich üblich, dass von beispielsweise Sanierungskosten egal bei welchem Rechtsträger ein Drittel der jeweilige Rechtsträger trägt, ein Drittel das Land Oberösterreich und ein Drittel die Stadt Linz getragen hat. Jetzt ist es so, dass wir nach wie vor, dieses eine Drittel – das gute Übung aus der Vergangenheit gewesen ist – tragen und dass es bei Privaten immer schwieriger wird auch hier namentlich bei der Caritas, von der Diözese ihren Drittelbeitrag zu erhalten. Das funktioniert nicht in allen Fällen, aber in den meisten gelingt es dem Caritasverband dann diese Mittel aufzutreiben. Dann reduziert aber das Land seinen Anteil von einem Drittel auf 10 Prozent. Wenn es dann noch Fälle gibt – und das haben wir bei Caritasfinanzierungen gehabt, wo auch die Diözese nicht mehr mitfinanziert – dann bleibt oft Folgendes: 10 Prozent Land Oberösterreich, 10 Prozent, die der Caritasverband selbst auftreiben kann und 80 Prozent, die dann die Stadt zahlen soll. Ich glaube, dass es hier für eine Stadt, die nicht konfessionell gebunden ist, nicht einzusehen ist, dass letztlich bei privaten Betreibern mit lediglich 10 Prozent Kapitaleinsatz von sich selbst, die Stadt den gesamten Anteil der öffentlichen Hand zahlen soll. Das ist in den letzten beiden Jahren in Schieflage geraten. Das muss man der Frau Landeshauptmannstellvertreterin Haberlander auch vorwerfen, dass unter ihren neuen Finanzierungsmitteln ganz besonders die Konfessionellen in Oberösterreich unter Druck gekommen sind. Da muss man dann auch noch einmal eine Ungerechtigkeit in der Finanztechnik sehen, das gilt für die Gemeinden, die in der „Gemeindefinanzierung NEU“ sind. Also mit Ausnahme der Statutarstädte gibt es ein Hintertürl, nämlich jenes der Bedarfszuweisungsmittel, wo gnadenhalber Summen vergeben werden, die genau diesen ehemaligen Ausfall wieder kompensieren. Das gilt für drei Gebietskörperschaften in Oberösterreich nicht, Linz, Wels und Steyr und ich jammere hier überhaupt nicht über die sowieso völlig ungerechtfertigte Schieflage bei den Bedarfszuweisungsmitteln. Warum ist dieser Antrag gestellt worden? Es geht nicht um die Finanzen der Stadt Linz. Das ist ein Bekenntnis der Linzer Sozialdemokratie dazu, dass Eltern Wahlfreiheit haben sollen. Das bekennen wir, die wir keiner Konfession nahestehen, die wir äquidistant zu allen gesetzlichen Religionsgemeinschaften sind, als Sozialdemokratie. Wir sind es, die mit diesem Antrag die Zukunft eines konfessionellen Kinderbetreuungsangebotes namentlich sogar eines Katholischen hier durch die Caritas in die Diskussion bringen. Das ist auch eine Aufgabe des Landes und mehr will ich Ihnen zu diesem Thema gar nicht sagen, weil es eben nicht um eine Abrechnung mit dem Land geht, sondern darum, dass das Land einen Teil der privaten Anbieter in Linz, Wels und Steyr, nämlich die konfessionell gebundenen, katholischen Einrichtungen benachteiligt. Dass ich, in meinem Alter und mit meiner persönlichen Einstellung, das noch auch als Vertreter der Sozialdemokratie für katholische Organisationen einbringen darf, ehrt mich und freut mich und es ist mir auch ein Anliegen, sonst hätten wir diesen Antrag nicht gestellt. Aber, an die ÖVP gerichtet: Nicht über Stadt-Land-Finanzen reden, sondern darüber, wer wen im Regen stehen lässt und wer nicht. Danke.

Den Ausführungen des Bürgermeisters ist nicht hinzuzufügen. Ich ersuche um Annahme der Resolution.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (11), FPÖ (9) und MFG (1) mit Stimmenmehrheit angenommen.