Neuerfassung des Bebauungsplanes 08-013-01-00, KG Lustenau (Anzengruberstraße – Rilkestraße)

Q 3 · Ausschussantrag · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde die Neuerfassung des Bebauungsplanes 08-013-01-00 für das Gebiet Anzengruberstraße, Rilkestraße, Hamerlingstraße und Lenaustraße in der Katastralgemeinde Lustenau. Der Plan legt den Wirkungsbereich fest, wird nach Kundmachung öffentlich aufgelegt und ersetzt die bisher in diesem Bereich rechtswirksamen Bebauungspläne. Kritisiert wurde, dass das Areal als wichtige innerstädtische Flächenreserve nicht gesamthaft entwickelt worden sei und dass die Planung stark an einzelnen Investorenvorhaben ausgerichtet wirke. Beanstandet wurden außerdem Wohnhochhäuser, Tiefgaragen, fehlende Vorgaben für einen Park sowie die Dominanz des Autos im öffentlichen Raum des Makartviertels. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (10):bebauungsplanraumordnungstädtebaunachverdichtungmakartviertelwohnhochhaustiefgarageöffentlicher raumverkehrgrünraum
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Gemeinderätin Zukan berichtet über Q 3 Neuerfassung des Bebauungsplanes 08-013-01-00, KG Lustenau (Anzengruberstraße – Rilkestraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 08-013-01-00, Anzengruberstraße - Rilkestraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 17. März 2022 betreffend Bebauungsplan 08-013-01-00, Anzengruberstraße - Rilkestraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 08-013-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Anzengruberstraße Osten: Rilkestraße Süden: Hamerlingstraße Westen: Lenaustraße Katastralgemeinde Lustenau Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 08-013-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss wieder ausholen. Wie Sie wahrscheinlich schon erahnen, stimmen wir bei diesem Antrag dagegen. Dieser Fall ist für uns ein schmerzhaftes Beispiel dafür, wie wenig Gestaltungswillen die Stadt und Stadtplanung Linz selbst aufbringt und wie Bebauungen und Bebauungspläne mehr oder weniger passieren bzw. auf Druck von Investoren gezeichnet werden. So wird es nicht gelingen, dass wir die Stadt der kurzen Wege oder eine klimaneutrale Stadt schaffen. Das Gebiet, von dem wir sprechen, ist mit Sicherheit eine der interessantesten Flächenreserven in Linz. Hier kann innerstädtisch sehr, sehr gut nachverdichtet werden und ein ganzer Stadtteil entstehen. Trotzdem hat es für dieses Areal von Seiten der Stadt keine wirklich gründliche Grundlagenarbeit gegeben, keine Volumenstudie, keine Modellstudien oder eine Vision für Mobilität. Stattdessen - das habe ich im Gestaltungsbeirat selber miterlebt, wie die Projekte da so hineingekommen sind - wurde nur auf Wünsche der Investoren, nämlich zuerst die tanzenden Türme und dann ein weiteres Wohnhochhaus in der Mitte dieses jetzigen Hofes, reagiert. Die städtebauliche Kommission hat an diesem Areal gearbeitet, aber erst nachdem die konkreten Projekte im Gestaltungsbeirat gelandet sind. Es ging also wieder einmal nur um Schadensbegrenzung. Dieses Hinterherarbeiten führt die an und für sich gute städtebauliche Kommission ad absurdum. Wir haben diesen Fall jetzt auch bei Dynatrace. Das Ergebnis, also die konkrete Bebauungsplanänderung, die wir vorliegen haben, ist mittelmäßig, würde ich einmal sagen. Wohnhochhäuser sind ohne Mehrwert, es sind ganz normale Tiefgaragen mit ganz normalem Stellplatzschlüssel und es gibt keine Vorgaben für einen Park. Ich würde sogar so weit gehen, dass die Anregungen und Erkenntnisse der städtebaulichen Kommission in diese Bebauungsplanänderung eigentlich nicht einfließen. Da stimmen wir dagegen." Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Die Grünen werden aus ähnlichen Gründen, die Kollege Potočnik auch schon erwähnt hat, auch dagegen stimmen. Es handelt sich dabei um eine weitere vertane Chance, das Areal endlich im Gesamten zu betrachten und zu entwickeln. Das Makartviertel ist betreffend den öffentlichen Raum in einem relativ erbärmlichen Zustand. Jeder, der dort durchflaniert, merkt, dass dieses Viertel weitestgehend vom Auto dominiert ist. Fahrradwege enden abrupt, sind unzusammenhängend, machen Umwege, der Fußgeher ist eigentlich nur Nebensache und hat einen Spießrutenlauf zurückzulegen. Jetzt wird hier ein Bebauungsplan vorgelegt, der auf einem einzelnen Entwurf, der durch den Gestaltungsbeirat gegangen ist, aufbaut und der praktisch vom Investor in gewisser Weise diktiert wird. Wieder einmal wird ein einzelner Bauwerber die weitere städtebauliche Ausrichtung des Stadtteils eigentlich quasi erzwingen. Was bedeutet das für das Geviert? Solitäre unzusammenhängende Türme an der Anzengruberstraße beziehungsweise Friedhofstraße. Ein Hof, der mit Punktbauten zugebaut wird, weil zu den höheren Türmen an der Anzengruberstraße quasi ein Ausgleich geschaffen werden muss. Das bedeutet, dass jede Möglichkeit von Baumpflanzungen im Hof eigentlich schon behindert oder zunichtegemacht wird, weil diese Punktbauten natürlich dann wieder mit dieser Tiefgarage verbunden werden. Das heißt, alles wird unterbaut. Ein Städtebau, der bei jedem Haus eine Tiefgarage praktisch schon erzwingt und somit den öffentlichen Raum für den Autoverkehr bestimmt, ist abzulehnen. Danke.“
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Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 08-013-01-00, Anzengruberstraße - Rilkestraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 17. März 2022 betreffend Bebauungsplan 08-013-01-00, Anzengruberstraße - Rilkestraße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 08-013-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Anzengruberstraße Osten: Rilkestraße Süden: Hamerlingstraße Westen: Lenaustraße Katastralgemeinde Lustenau Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 08-013-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss wieder ausholen. Wie Sie wahrscheinlich schon erahnen, stimmen wir bei diesem Antrag dagegen. Dieser Fall ist für uns ein schmerzhaftes Beispiel dafür, wie wenig Gestaltungswillen die Stadt und Stadtplanung Linz selbst aufbringt und wie Bebauungen und Bebauungspläne mehr oder weniger passieren bzw. auf Druck von Investoren gezeichnet werden. So wird es nicht gelingen, dass wir die Stadt der kurzen Wege oder eine klimaneutrale Stadt schaffen. Das Gebiet, von dem wir sprechen, ist mit Sicherheit eine der interessantesten Flächenreserven in Linz. Hier kann innerstädtisch sehr, sehr gut nachverdichtet werden und ein ganzer Stadtteil entstehen. Trotzdem hat es für dieses Areal von Seiten der Stadt keine wirklich gründliche Grundlagenarbeit gegeben, keine Volumenstudie, keine Modellstudien oder eine Vision für Mobilität. Stattdessen - das habe ich im Gestaltungsbeirat selber miterlebt, wie die Projekte da so hineingekommen sind - wurde nur auf Wünsche der Investoren, nämlich zuerst die tanzenden Türme und dann ein weiteres Wohnhochhaus in der Mitte dieses jetzigen Hofes, reagiert. Die städtebauliche Kommission hat an diesem Areal gearbeitet, aber erst nachdem die konkreten Projekte im Gestaltungsbeirat gelandet sind. Es ging also wieder einmal nur um Schadensbegrenzung. Dieses Hinterherarbeiten führt die an und für sich gute städtebauliche Kommission ad absurdum. Wir haben diesen Fall jetzt auch bei Dynatrace. Das Ergebnis, also die konkrete Bebauungsplanänderung, die wir vorliegen haben, ist mittelmäßig, würde ich einmal sagen. Wohnhochhäuser sind ohne Mehrwert, es sind ganz normale Tiefgaragen mit ganz normalem Stellplatzschlüssel und es gibt keine Vorgaben für einen Park. Ich würde sogar so weit gehen, dass die Anregungen und Erkenntnisse der städtebaulichen Kommission in diese Bebauungsplanänderung eigentlich nicht einfließen. Da stimmen wir dagegen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Die Grünen werden aus ähnlichen Gründen, die Kollege Potočnik auch schon erwähnt hat, auch dagegen stimmen. Es handelt sich dabei um eine weitere vertane Chance, das Areal endlich im Gesamten zu betrachten und zu entwickeln. Das Makartviertel ist betreffend den öffentlichen Raum in einem relativ erbärmlichen Zustand. Jeder, der dort durchflaniert, merkt, dass dieses Viertel weitestgehend vom Auto dominiert ist. Fahrradwege enden abrupt, sind unzusammenhängend, machen Umwege, der Fußgeher ist eigentlich nur Nebensache und hat einen Spießrutenlauf zurückzulegen. Jetzt wird hier ein Bebauungsplan vorgelegt, der auf einem einzelnen Entwurf, der durch den Gestaltungsbeirat gegangen ist, aufbaut und der praktisch vom Investor in gewisser Weise diktiert wird. Wieder einmal wird ein einzelner Bauwerber die weitere städtebauliche Ausrichtung des Stadtteils eigentlich quasi erzwingen. Was bedeutet das für das Geviert? Solitäre unzusammenhängende Türme an der Anzengruberstraße beziehungsweise Friedhofstraße. Ein Hof, der mit Punktbauten zugebaut wird, weil zu den höheren Türmen an der Anzengruberstraße quasi ein Ausgleich geschaffen werden muss. Das bedeutet, dass jede Möglichkeit von Baumpflanzungen im Hof eigentlich schon behindert oder zunichtegemacht wird, weil diese Punktbauten natürlich dann wieder mit dieser Tiefgarage verbunden werden. Das heißt, alles wird unterbaut. Ein Städtebau, der bei jedem Haus eine Tiefgarage praktisch schon erzwingt und somit den öffentlichen Raum für den Autoverkehr bestimmt, ist abzulehnen. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9), MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.