Änderungsplan Nr. 210 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Ufer (nächst Wiener Straße 680)

I 3 · Ausschussantrag · 10. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde der Änderungsplan Nr. 210 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 für die Katastralgemeinde Ufer nächst Wiener Straße 680. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich des Planes anhand der Grundgrenzen von Gst. 55/2 fest und sieht die öffentliche Einsichtnahme im Magistrat vor. Mit der Rechtswirksamkeit wird der bisherige Flächenwidmungsplan im betroffenen Bereich aufgehoben. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanänderungsplanraumordnungstadtplanungkatastralgemeinde uferwiener straßeverordnunggrundstücksgrenzenöffentliche einsichtnahme
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Gemeinderat Ing. Casny berichtet über I 3 Änderungsplan Nr. 210 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Ufer (nächst Wiener Straße 680) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlagen an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 210 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, nächst Wiener Straße 680, wird erlassen. ## Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. November 2022 betreffend Änderungsplan Nr. 210 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, nächst Wiener Straße 680 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: ## § 1 Der Änderungsplan Nr. 210 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. ## § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: teilweise nördliche Grundgrenze von Gst. 55/2 Osten: 10 Meter östliche der westlichen Grundgrenze von Gst. 55/2 Süden: ca. 5 Meter südliche der südlichen Grundgrenze von Gst. 55/2 Westen: westl. Grundgrenze von Gst. 55/2 Katastralgemeinde Ufer Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 210 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen. Für die Landeshauptstadt Linz“
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Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 210 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, nächst Wiener Straße 680, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.