Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz mit der abweichende Regelungen betreffend die in § 76a Abs 1 und Abs 2 GewO 1994 festgelegten Zeiten für den anzeigepflichtigen Betrieb von Gastgärten festgelegt werden (Linzer Gastgarten-Verordnung 2025)

S 2 · Ausschussantrag · 32. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Linzer Gastgarten-Verordnung 2025 schafft abweichende Regelungen für die Sperrzeiten anzeigepflichtiger Gastgärten und ermöglicht in festgelegten Bereichen der Innenstadt sowie an der Donaulände einen Betrieb bis maximal 24 Uhr. Begründet wird die Neuregelung mit der bisher uneinheitlichen Rechtslage, dem Wunsch nach Belebung der Innenstadt und den wirtschaftlichen Interessen der Gastronomie. Zugleich wird auf die berechtigten Interessen der Anrainer und auf eine notwendige schallschutztechnische Prüfung verwiesen, damit kein Automatismus entsteht. Die Verordnung wurde als Lösung für touristisch genutzte Gebiete und zur Schaffung von Klarheit für Betriebe dargestellt. Der Gemeinderat hat die Verordnung einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):gastgärtensperrstundeninnenstadtbelebunggastronomietourismusanrainerinteressenschallschutzdonauländegewerbeordnungwirtschaft
AntragstextEinblendenAusblenden
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in der Linzer Innenstadt aus durchaus komplexen juristischen Gründen einen gewissen Fleckerlteppich, was die Sperrstunden von Schanigärten auf öffentlichem Grund betrifft. Ich bin überzeugt davon, dass wir uns alle hier in diesem Haus einig sind, dass wir die Linzer Innenstadt natürlich beleben möchten. Wir wissen, dass sich gerade in den warmen Sommermonaten einfach draußen viel Leben – von Einheimischen, von Touristinnen und Touristen und von Besuchern unserer Stadt – abspielt. Heuer im Sommer sind wir draufgekommen, dass wir bei den Gastgärten keine einheitliche Regelung haben, was die Sperrzeiten betrifft. Daher war es mir ein Anliegen, dass man gemeinsam an diese Herausforderung herangeht. Die Regelung ist durchaus juristisch komplex und eine Materie der Gewerbeordnung. Diese ermöglicht es der Stadt Linz eine solche Verordnung zu erlassen, welche wiederum zum Zweck hat, dadurch den Gastgärten Sperrstunden bis 24 Uhr zu ermöglichen. Das sind große berechtigte Interessen der Gastronomie, der Linzerinnen und Linzer, aber auf der anderen Seite gibt es natürlich auch berechtigte Interessen von Anrainern. Daher möchte ich speziell betonen, dass mit dieser Verordnung kein Automatismus einhergeht. Das wäre nach der Gewerbeordnung auch gar nicht möglich. Diese Verordnung ermöglicht es uns, nach einer hoffentlich sehr unkomplizierten schallschutztechnischen Prüfung Gastgartenbetrieb in der Innenstadt – also einem touristisch genutzten Gebiet – bis maximal 24 Uhr zu genehmigen. Ich möchte mich an dieser Stelle für die wirklich großartige und sehr intensive Arbeit durch die Bau- und Bezirksverwaltungsbehörde – namentlich bei Mag. Thomas Nitsche – herzlich bedanken. Ich bedanke mich auch bei der Abteilung Planung, Technik und Umwelt (PTU) für die gute Zusammenarbeit. Für die politische, sehr unkomplizierte und sehr sachlich orientierte Akkordierung bedanke ich mich bei Stadtrat Gegenhuber, bei Wirtesprecher Michael Nell und auch bei Stadträtin Eva Schobesberger. Man sieht, wenn man gemeinsam an einem Strang zieht, kann man innerhalb weniger Wochen einen wertvollen Beitrag für die Belebung der Linzer Innenstadt leisten. Ich ersuche um Ihre Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschliebe: „Die in der Beilage ersichtliche „Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz mit der abweichende Regelungen betreffend die in § 76a Abs 1 und Abs 2 GewO 1994 festgelegten Zeiten für den anzeigepflichtigen Betrieb von Gastgärten festgelegt werden (Linzer Gastgarten-Verordnung 2025)“, wird beschlossen.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Als zuständige Stadträtin für Tourismus ist mir dieses Thema natürlich ein großes Anliegen. Wir haben dazu auch beispielsweise einen Wirt*innenstammtisch gehabt und uns für dieses Thema wirklich umfassend eingesetzt. Mit dem Beschluss dieser Verordnung wird nun Klarheit geschaffen, was für viele Betriebe ganz wichtig ist. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, wenn die Rahmenbedingungen immer schwieriger werden, brauchen die Linzer Betriebe diese Möglichkeit der Mehreinnahme. Davon bin ich überzeugt, das wurde uns auch so geschildert und mit diesem Beschluss geht das auch einher. Es freut mich, dass sich unser Einsatz und unsere Hartnäckigkeit hier gelohnt haben und wir nun eine einheitliche Lösung finden konnten. Ich glaube, die Möglichkeit, die Gastgartenöffnungszeit in der festgelegten Zone auf 24 Uhr auszudehnen, ist eine wirklich sinnvolle Maßnahme. Sie kostet keinen Euro, aber setzt einen starken Impuls hin zu einer deutlichen Belebung der Linzer Wirtschaft. Ich möchte noch auf etwas hinweisen, das auch viele Wirt*innen gesagt haben. Wir haben gerade im Sommer in Linz einen vollen Festivalkalender mit vielen Besucher*innen in der Innenstadt. Die Leute verweilen nach kulturellen Veranstaltungen – die wir ja auch zur Belebung der Innenstadt machen – gerne noch in Schanigärten. Von einer Sperrstunde bis 24 Uhr profitieren somit nicht nur die Gäste, sondern auch die Linzer Bevölkerung. Es ist also nicht nur ein touristisches Thema, sondern auch ein Thema der Linzer Bewohner*innen. Wenn sich in den Lokalen und Schanigärten etwas tut, dann steigt auch das allgemeine Lebensgefühl in unserer Stadt. Eine belebte Stadt ist auch eine lebendige Stadt. So soll das funktionieren, so gehen Tourismus und Lebensqualität für unsere Bewohner*innen Hand in Hand. Deswegen stimmen wir natürlich zu. Danke.

Ich darf noch Folgendes positiv ergänzen: Ich habe nur von der Linzer Innenstadt gesprochen. Wir haben in die Verordnung auch die Donaulände – auf Linzer und auf Urfahrplaner Seite – aufgenommen. Das war eine berechtigte Anregung von Herrn Stadtrat Gegenhuber, da sich auch dort verschiedene Lokale befinden. Alles in allem, glaube ich, ist das wirklich eine gut durchdachte Lösung. Vielen Dank für die avisierte Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.