Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz mit der abweichende Regelungen betreffend die in § 76a Abs 1 und Abs 2 GewO 1994 festgelegten Zeiten für den anzeigepflichtigen Betrieb von Gastgärten festgelegt werden (Linzer Gastgarten-Verordnung 2025)
S 2 · Ausschussantrag · 32. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertDie Linzer Gastgarten-Verordnung 2025 schafft abweichende Regelungen für die Sperrzeiten anzeigepflichtiger Gastgärten und ermöglicht in festgelegten Bereichen der Innenstadt sowie an der Donaulände einen Betrieb bis maximal 24 Uhr. Begründet wird die Neuregelung mit der bisher uneinheitlichen Rechtslage, dem Wunsch nach Belebung der Innenstadt und den wirtschaftlichen Interessen der Gastronomie. Zugleich wird auf die berechtigten Interessen der Anrainer und auf eine notwendige schallschutztechnische Prüfung verwiesen, damit kein Automatismus entsteht. Die Verordnung wurde als Lösung für touristisch genutzte Gebiete und zur Schaffung von Klarheit für Betriebe dargestellt. Der Gemeinderat hat die Verordnung einstimmig angenommen.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
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Als zuständige Stadträtin für Tourismus ist mir dieses Thema natürlich ein großes Anliegen. Wir haben dazu auch beispielsweise einen Wirt*innenstammtisch gehabt und uns für dieses Thema wirklich umfassend eingesetzt. Mit dem Beschluss dieser Verordnung wird nun Klarheit geschaffen, was für viele Betriebe ganz wichtig ist. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, wenn die Rahmenbedingungen immer schwieriger werden, brauchen die Linzer Betriebe diese Möglichkeit der Mehreinnahme. Davon bin ich überzeugt, das wurde uns auch so geschildert und mit diesem Beschluss geht das auch einher. Es freut mich, dass sich unser Einsatz und unsere Hartnäckigkeit hier gelohnt haben und wir nun eine einheitliche Lösung finden konnten. Ich glaube, die Möglichkeit, die Gastgartenöffnungszeit in der festgelegten Zone auf 24 Uhr auszudehnen, ist eine wirklich sinnvolle Maßnahme. Sie kostet keinen Euro, aber setzt einen starken Impuls hin zu einer deutlichen Belebung der Linzer Wirtschaft. Ich möchte noch auf etwas hinweisen, das auch viele Wirt*innen gesagt haben. Wir haben gerade im Sommer in Linz einen vollen Festivalkalender mit vielen Besucher*innen in der Innenstadt. Die Leute verweilen nach kulturellen Veranstaltungen – die wir ja auch zur Belebung der Innenstadt machen – gerne noch in Schanigärten. Von einer Sperrstunde bis 24 Uhr profitieren somit nicht nur die Gäste, sondern auch die Linzer Bevölkerung. Es ist also nicht nur ein touristisches Thema, sondern auch ein Thema der Linzer Bewohner*innen. Wenn sich in den Lokalen und Schanigärten etwas tut, dann steigt auch das allgemeine Lebensgefühl in unserer Stadt. Eine belebte Stadt ist auch eine lebendige Stadt. So soll das funktionieren, so gehen Tourismus und Lebensqualität für unsere Bewohner*innen Hand in Hand. Deswegen stimmen wir natürlich zu. Danke.
Ich darf noch Folgendes positiv ergänzen: Ich habe nur von der Linzer Innenstadt gesprochen. Wir haben in die Verordnung auch die Donaulände – auf Linzer und auf Urfahrplaner Seite – aufgenommen. Das war eine berechtigte Anregung von Herrn Stadtrat Gegenhuber, da sich auch dort verschiedene Lokale befinden. Alles in allem, glaube ich, ist das wirklich eine gut durchdachte Lösung. Vielen Dank für die avisierte Zustimmung.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.