Anpassung der Honorarleistungen für externe von der Stadt Linz bestellte Totenbeschauärzt*innen

D 5 · Stadtsenatsantrag · 23. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Anpassung der Honorarleistungen für externe, von der Stadt Linz bestellte Totenbeschauärztinnen ab 1. Juli 2024. Hintergrund ist eine neue Honorareinigung zwischen Ärztekammer, österreichischem Städtebund und oberösterreichischem Gemeindebund, die ein oberösterreichweit einheitliches Honorar vorsieht. Für Totenbeschauen gelten künftig gestaffelte Tarife nach Tageszeit und Wochentag sowie eine Wegentschädigung von 12 Euro pro Beschau; die Tarife werden jährlich valorisiert. Die Mehrkosten von maximal 100.000 Euro pro Jahr werden über die Honorare finanziert und durch erwartete Mehreinnahmen aus Totenbeschaugebühren in gleicher Höhe gedeckt. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):totenbeschauhonorarleistungenärztehonorargebührenvalorisierunggesundheitfinanzenverwaltungoberösterreich
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich ersuche Sie um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Es geht um eine Anpassung der Honorarleistungen für externe, von der Stadt Linz bestellte, Totenbeschauärzte. Hintergrund ist, dass es eine neue Honorareinigung zwischen der Ärztekammer, dem österreichischen Städtebund und dem oberösterreichischen Gemeindebund gegeben hat. Sie können sich vorstellen, dass diese Tätigkeit eine für Ärzte sehr sensible und nicht immer einfache Aufgabe ist. Hier soll es ein oberösterreichweit einheitliches Honorar geben. Ich ersuche Sie daher um Zustimmung zu diesem Antrag, damit wir die Tarife für die Ärzte entsprechend anpassen können. Vielen Dank.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Mit Wirksamkeit 1.7.2024 erfolgt eine Anpassung der im Jahr 2017 beschlossenen Honorarleistungen für externe von der Stadt Linz bestellte Totenbeschauärzt*innen. Das neue Honorar beträgt: Totenbeschau Werktags in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr 210 Euro inkl. Ust Werktags in der Nacht von 19:00 bis 07:00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen 07:00 bis 19:00 Uhr 315 Euro inkl. Ust an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 19:00 bis 07:00 Uhr 420 Euro inkl. Ust Als Wegentschädigung wird pro Beschau eine Pauschale von 12 Euro vereinbart. Die jährliche Valorisierung der Totenbeschautarife findet mit 1. April eines jeden Jahres Anwendung. Die nächste Valorisierung ist mit 1. April 2025 nach dem Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex (Vergleich 2023 mit 2024) umzusetzen. 2. Die Verrechnung der Mehrkosten für externe Totenbeschauhonorare in Höhe von maximal 100.000 Euro inklusive Ust für das Rechnungsjahr 2024 und den Rechnungsjahren danach erfolgt auf der Finanzposition 1.728000 (Honorare) im Fonds 132000, Funktionsbereich 7 (Honorare). 3. Die zu erwartenden Mehreinnahmen aus den Totenbeschaugebühren in Höhe von circa 100.000 Euro inklusive Ust für das Rechnungsjahr 2024 und den Rechnungsjahren danach werden auf der Finanzposition 2.812000 (Gebühren) im Fonds 132000, Funktionsbereich 268 (Totenbeschau), verrechnet.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.