Anpassung der Honorarleistungen für externe von der Stadt Linz bestellte Totenbeschauärzt*innen
D 5 · Stadtsenatsantrag · 23. Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Anpassung der Honorarleistungen für externe, von der Stadt Linz bestellte Totenbeschauärztinnen ab 1. Juli 2024. Hintergrund ist eine neue Honorareinigung zwischen Ärztekammer, österreichischem Städtebund und oberösterreichischem Gemeindebund, die ein oberösterreichweit einheitliches Honorar vorsieht. Für Totenbeschauen gelten künftig gestaffelte Tarife nach Tageszeit und Wochentag sowie eine Wegentschädigung von 12 Euro pro Beschau; die Tarife werden jährlich valorisiert. Die Mehrkosten von maximal 100.000 Euro pro Jahr werden über die Honorare finanziert und durch erwartete Mehreinnahmen aus Totenbeschaugebühren in gleicher Höhe gedeckt. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
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Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.