Gewährung einer Subvention an die KOOP Live-Marketing GmbH (Linzer Krone Stadtfest 2024); maximal 55.000 Euro sowie einer Naturalförderung in Höhe von voraussichtlich maximal 27.011,26 Euro

E 1 · Ausschussantrag · 23. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gewährt wurde der KOOP Live-Marketing GmbH eine Förderung für die Ausrichtung des Linzer Krone Stadtfests vom 16. bis 18. August 2024. Der monetäre Zuschuss beträgt maximal 55.000 Euro; zusätzlich können städtische Leistungen als Naturalsubventionen im Ausmaß von voraussichtlich maximal 27.011,26 Euro in Anspruch genommen werden, wobei ein Selbstbehalt von 50 Prozent vorgesehen ist. Die Auszahlung erfolgt auf Basis einer Förderungsvereinbarung in zwei Raten und unter Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien. Die Abwicklung und Koordination der Abrechnung übernimmt die Abteilung Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und EU. Die Mittel werden im Rechnungsjahr 2024 über die genannten Finanzpositionen und Fonds verrechnet.

Schlagwörter (10):stadtfestveranstaltungsförderungsubventionnaturalsubventionkulturveranstaltungwirtschaftsförderungförderungsvereinbarungbudgetmobilitätveranstaltungslogistik
AntragstextEinblendenAusblenden
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie um Zustimmung zu diesem Förderansuchen der KOOP Marketing GmbH für das Krone Stadtfest vom 16. bis 18. August ersuchen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz gewährt der KOOP Live-Marketing GmbH, 4221 Steyregg, Linzer Straße 47, für die Ausrichtung des Linzer Krone Stadtfests vom 16. - 18. August 2024, eine Förderung in Form eines monetären Zuschusses von maximal 55.000 Euro. Des Weiteren können für Leistungen der städtischen Geschäftsbereiche Stadtgrün und Straßenbetreuung, Gebäudemanagement und Tiefbau und Feuerwehr und Katastrophenschutz im Ausmaß von voraussichtlich 54.022,53 Euro maximal 27.011,26 Euro als Naturalsubventionen (50 Prozent) in Anspruch genommen werden. Ein Selbstbehalt von 50 Prozent der tatsächlich in Anspruch genommenen städtischen Leistungen wird von den jeweiligen Geschäftsbereichen in Rechnung gestellt. 2. Die städtische Förderung wird auf Basis einer Förderungsvereinbarung, die auch die sonst für städtische Förderungen üblichen Rahmenbedingungen regelt, wie folgt zur Verfügung gestellt: Die Auszahlung des liquiden Förderungsbetrages in Höhe von maximal 55.000 Euro kann in zwei Raten zu je maximal 27.500 Euro erfolgen. Die erste Rate kann nach Vorlage der unterfertigten Förderungsvereinbarung und nach der Veranstaltung von der Firma KOOP abgerufen werden. Die zweite Rate wird nach Prüfung der Endabrechnung und der angeforderten Nachweise ausbezahlt. Städtische Dienstleistungen im Gegenwert von maximal 54.022,53 Euro (Selbstbehalt 27.011,26 Euro) können vom Förderungswerber nach Bedarf bei den zuständigen Geschäftsbereichen als Naturalsubvention abgerufen werden. Die Geschäftsbereiche melden die Inanspruchnahme und den Zahlungseingang der Selbstbehalte an das Büro Stadtregierung/Abteilung Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und EU als Koordinationsstelle. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die beiliegende Förderungsvereinbarung wird genehmigt. Mit der Abwicklung bzw. der Koordination der Abrechnungsvorgänge wird der Geschäftsbereich Büro Stadtregierung/Abteilung Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und EU beauftragt. 4. Die Bedeckung bzw. Verrechnung der für diese Förderung benötigten liquiden Mittel in Höhe von 55.000 Euro erfolgt im Rechnungsjahr 2024 über die Finanzposition 1.755000 (Transfers an Unternehmen) im Fonds 789000 (Förderung Handel, Gewerbe und Industrie). 5. Die Verrechnung der Einnahmen aus den Naturalsubventionen in den Geschäftsbereichen Stadtgrün und Straßenbetreuung, Gebäudemanagement und Tiefbau und Feuerwehr und Katastrophenschutz erfolgt auf den Finanzpositionen 2.816000 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 245 (Naturalsubventionen), in den Fonds: 640100 (Sonstige Verkehrsleiteinrichtungen) 1.500 Euro 814000 (Straßenreinigung und Winterdienst) 7.500 Euro 860000 (Gärtnerei und Baumschule) 500 Euro 859000 (Märkte) 13.795,64 Euro 840100 (Grundbesitz - Öffentliches Gut) 965,62 Euro 162000 (Berufsfeuerwehr) 2.750 Euro.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage immer ‚Wenn‘s in der Krone steht, muss es die Wahrheit sein‘. Die Wahrheit ist aber auch, dass die Familie Dichand eine Oligarchen-Familie ist und Eva Dichand - laut Medienberichten zumindest - immer wieder bei der ÖVP interveniert hat, um sich ein besseres Stiftungsrecht aus ihrer persönlichen Perspektive zu sichern. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung, wie man als gelernter Österreicher in diesem Fall hinzufügt. Ich möchte das ein bisschen weiter fassen. Auch zwei Nationalbank-Ökonomen haben in letzter Zeit darauf hingewiesen, dass dieser Überreichtum von einzelnen Menschen oder Familien für die demokratischen Prozesse sehr problematisch ist. Insofern jene dann übermäßigen Einfluss auf diese Prozesse nehmen können. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Punkt auch ab. Wir wollen damit symbolisieren, dass wir der Meinung sind, dass die Stadt Linz für diese Werbemaßnahmen der Kronen Zeitung nicht auch noch Subventionen bereitstellen sollte.

Vielen Dank, Frau Vizebürgermeisterin, wir werden, wie jedes Jahr - wenig überraschend - dieser Subvention auch heuer nicht zustimmen. Ich möchte aber auf etwas hinweisen. Wenn die Stadt schon glaubt, dass sie ein Großevent von einem großen Medienkonzern finanziell unterstützen muss, dann sollte, glaube ich, die Förderung zweckgebunden sein. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es vom Veranstalter zum Beispiel kein ausreichendes Mobilitätskonzept gibt und auch keine Kooperation mit der Schiene Oberösterreich vorliegt. So ist es in den letzten Jahren öfter passiert, dass die Busse, als die Besucher*innen nach dem Event heimfahren wollten, heillos überfüllt waren und Menschen nicht mehr mitgenommen worden sind. Das ist öfter vorgefallen. Deshalb meinen wir, dass die Stadt grundsätzlich nur größere Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen im eigenen Stadtgebiet fördern oder zulassen sollte, wenn Green Event-Kriterien eingehalten werden. Wenn zum Beispiel ein Mobilitätskonzept samt hochwertigem Angebot für öffentliche Verkehrsverbindungen für die An- und Abreise vorliegt. Grundsätzlich lehnen wir diese Förderung für die ‚Krone‘ natürlich ab.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns bei diesem Antrag - wie in den letzten Jahren auch - enthalten. Vielen Dank.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrstimmig angenommen. Enthaltung: Die Grünen (10), MFG (1), LinzPlus (2) Gegenstimme: KPÖ (2), WANDEL