Änderungspläne Nr. 232 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Posthofstraße 41)

Q 15 · Ausschussantrag · 24. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurden die Änderungspläne Nr. 232 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 für die Posthofstraße 41 in der KG Lustenau. Die Widmung der Fläche wird von Bauland/eingeschränktes gemischtes Baugebiet auf Sondergebiet des Baulandes/Seelsorgeeinrichtung geändert. Hintergrund ist der geplante Zubau eines Pfarrhauses neben dem Posthof durch die Serbisch-Orthodoxe Kirche. Die beiliegende Verordnung wurde erlassen und der Beschluss einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanörtliches entwicklungskonzeptumwidmungsondergebietseelsorgeeinrichtungpfarrhausposthofstraßestadtplanungkirche
AntragstextEinblendenAusblenden
Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um eine Flächenwidmungsplanänderung in der Posthofstraße. Die Serbisch-Orthodoxe Kirche neben dem Posthof will ein Pfarrhaus dazu bauen. Dazu ist es notwendig, dass die Fläche von der Widmung Bauland/eingeschränktes, gemischtes Baugebiet in die Widmung Sondergebiet des Baulandes/Seelsorgeeinrichtung umgewidmet wird. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 232 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Posthofstraße 41, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.