Grundverkauf einer Teilfläche um den Verkaufspreis in Höhe von 140.800 Euro sowie Abtretung einer Teilfläche – Leistung einer Entschädigung seitens der Stadt Linz in Höhe von 125.400 Euro, alle KG Linz (Derfflingerstraße 4)

Q 6 · Ausschussantrag · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde der Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks 3214 in der KG Linz an die GWG um 140.800 Euro sowie die Abtretung einer Teilfläche des Grundstücks 3215/1 gegen eine Entschädigung von 125.400 Euro. Die Flächen betreffen den Bereich Derfflingerstraße 4 und werden mit 550 Euro pro Quadratmeter bewertet. Zusätzliche Kosten, Gebühren und Abgaben aus dem Rechtsgeschäft trägt die GWG; Lastenfreistellungskosten und eine allfällige Immobilienertragssteuer gehen zulasten der jeweiligen Verkäuferin. Die Einnahmen und Ausgaben werden für das Rechnungsjahr 2022 auf den vorgesehenen Finanzpositionen verbucht. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):grundverkaufflächenabtretungentschädigunggwgkg linzderfflingerstraßeöffentliches gutgrundstücksverkehrfinanzierunggemeindestraßen
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Mag. Rabengruber berichtet über Q 6 Grundverkauf einer Teilfläche um den Verkaufspreis in Höhe von 140.800 Euro sowie Abtretung einer Teilfläche – Leistung einer Entschädigung seitens der Stadt Linz in Höhe von 125.400 Euro, alle KG Linz (Derfflingerstraße 4) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz als Verwalterin des Öffentlichen Gutes, verkauft an die GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft GmbH, Eisenhandstraße 30, 4021 Linz, eine Teilfläche des Grundstücks 3214, KG Linz, im Ausmaß von 256 Quadratmeter um den Kaufpreis von 550 Euro pro Quadratmeter, somit um den Gesamtkaufpreis von 140.800 Euro. 2. Die Stadt Linz als Verwalterin des Öffentlichen Gutes, leistet an die GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft GmbH, Eisenhandstraße 30, 4021 Linz, für die Abtretung einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 3215/1, KG Linz, im Ausmaß von 228 Quadratmeter eine Entschädigung von 550 Euro pro Quadratmeter, somit eine Gesamtentschädigung von 125.400 Euro. 3. Allfällige Lastenfreistellungskosten und eine allfällige Immobilienertragssteuer gehen zulasten der jeweiligen Verkäuferin. Sämtliche übrige Kosten, Gebühren und Abgaben aller Art, die im Zuge der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes entstehen bzw. bereits entstanden sind, hat die GWG zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kauf- und Abtretungsvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 140.800 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstücksein.) im Fonds 840100 (Grundbesitz – Öffentliches Gut). 6. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 125.400 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.003100 (Grundstücke zu Straßenbauten), HP 05006 (Erwerb von Grundstücken, Gebäuden) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau).‘ Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz als Verwalterin des Öffentlichen Gutes, verkauft an die GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft GmbH, Eisenhandstraße 30, 4021 Linz, eine Teilfläche des Grundstücks 3214, KG Linz, im Ausmaß von 256 Quadratmeter um den Kaufpreis von 550 Euro pro Quadratmeter, somit um den Gesamtkaufpreis von 140.800 Euro. 2. Die Stadt Linz als Verwalterin des Öffentlichen Gutes, leistet an die GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft GmbH, Eisenhandstraße 30, 4021 Linz, für die Abtretung einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 3215/1, KG Linz, im Ausmaß von 228 Quadratmeter eine Entschädigung von 550 Euro pro Quadratmeter, somit eine Gesamtentschädigung von 125.400 Euro. 3. Allfällige Lastenfreistellungskosten und eine allfällige Immobilienertragssteuer gehen zulasten der jeweiligen Verkäuferin. Sämtliche übrige Kosten, Gebühren und Abgaben aller Art, die im Zuge der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes entstehen bzw. bereits entstanden sind, hat die GWG zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kauf- und Abtretungsvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 140.800 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstücksein.) im Fonds 840100 (Grundbesitz – Öffentliches Gut). 6. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 125.400 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.003100 (Grundstücke zu Straßenbauten), HP 05006 (Erwerb von Grundstücken, Gebäuden) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau).‘

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.