Allgemeine Änderungen für Lehrlinge (Lehrlingseinkommen und Optierung der Arbeitszeit)

K 4 · Stadtsenatsantrag · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Die Entlohnung mehrerer Lehrberufe in Linz wird an die Richtlinien für Lehrlinge im Oö. Landesdienst beziehungsweise an vergleichbare Lehrberufe angepasst. Betroffen sind unter anderem Applikationsentwicklung-Coding, Elektrotechnik, Informationstechnologie, Land- und Baumaschinentechnik, Metalltechnik, Installations- und Gebäudetechnik, Medienfachfrau/-mann und Tischlereitechnik – Planung. Die Änderungen gelten für alle Lehrlinge rückwirkend mit 1. Jänner 2022; für Medienfachfrau/-mann und Tischlereitechnik – Planung werden eigene Einstufungen festgelegt. Lehrverträge werden künftig nur mehr mit 40 Wochenstunden abgeschlossen, bestehende Lehrlinge mit 38 Wochenstunden können in das 40-Stunden-Modell optieren, wobei das Einkommen aliquot angepasst wird. Die Maßnahme wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (9):lehrlingsentlohnunglehrberufeausbildungsvergütungarbeitszeitmodell40-wochenstundenoptierungrückwirkungberufsausbildungpersonalpolitik
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Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über K 4 Allgemeine Änderungen für Lehrlinge (Lehrlingseinkommen und Optierung der Arbeitszeit) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Entlohnung der Lehrberufe Applikationsentwicklung-Coding, Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik, Informationstechnologie – Systemtechnik, Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen, Metalltechnik – Maschinenbautechnik, Metalltechnik – Metallbau und Blechtechnik erfolgt analog den Richtlinien für Lehrlinge im Oö. Landesdienst. 2. Die Entlohnung des Lehrberufs Installations- und Gebäudetechnik erfolgt analog den Lehrberufen Elektrotechnik, Metalltechnik, Land- und Baumaschinentechnik. 3. Die Entlohnung des Lehrberufs Medienfachfrau/-mann erfolgt rückwirkend mit 1. Jänner 2022 analog dem Lehrberuf Bürokauffrau/-mann. 4. Das Lehrlingseinkommen für den Lehrberuf Tischlereitechnik – Planung wird in den ersten drei Lehrjahren analog dem Beruf Tischlerei eingestuft. Das vierte Lehrjahr wird analog den Lehrberufen Elektrotechnik, Metalltechnik, Land- und Baumaschinentechnik eingestuft. 5. Die Umsetzung der Änderung des Lehrlingseinkommens (Punkte 1 bis 4) erfolgt für alle Lehrlinge rückwirkend mit 1. Jänner 2022. 6. Lehrverträge werden mit sofortiger Wirkung ausschließlich mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden abgeschlossen. 7. Für bestehende Lehrlinge mit einer Arbeitszeit von 38 Wochenstunden gibt es die Möglichkeit in das 40 Stunden-Modell zu optieren. Das Lehrlingseinkommen wird im aliquoten Ausmaß der Stundenerhöhung angepasst. Die Umsetzung der Änderung erfolgt per 1. Mai 2022. Für anfallende Mehrkosten ist bei Bedarf ein gesonderter Kreditüberschreitungsantrag an das zuständige Gremium zu stellen.“
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Entlohnung der Lehrberufe Applikationsentwicklung-Coding, Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik, Informationstechnologie – Systemtechnik, Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen, Metalltechnik – Maschinenbautechnik, Metalltechnik – Metallbau und Blechtechnik erfolgt analog den Richtlinien für Lehrlinge im Oö. Landesdienst. 2. Die Entlohnung des Lehrberufs Installations- und Gebäudetechnik erfolgt analog den Lehrberufen Elektrotechnik, Metalltechnik, Land- und Baumaschinentechnik. 3. Die Entlohnung des Lehrberufs Medienfachfrau/-mann erfolgt rückwirkend mit 1. Jänner 2022 analog dem Lehrberuf Bürokauffrau/-mann. 4. Das Lehrlingseinkommen für den Lehrberuf Tischlereitechnik – Planung wird in den ersten drei Lehrjahren analog dem Beruf Tischlerei eingestuft. Das vierte Lehrjahr wird analog den Lehrberufen Elektrotechnik, Metalltechnik, Land- und Baumaschinentechnik eingestuft. 5. Die Umsetzung der Änderung des Lehrlingseinkommens (Punkte 1 bis 4) erfolgt für alle Lehrlinge rückwirkend mit 1. Jänner 2022. 6. Lehrverträge werden mit sofortiger Wirkung ausschließlich mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden abgeschlossen. 7. Für bestehende Lehrlinge mit einer Arbeitszeit von 38 Wochenstunden gibt es die Möglichkeit in das 40 Stunden-Modell zu optieren. Das Lehrlingseinkommen wird im aliquoten Ausmaß der Stundenerhöhung angepasst. Die Umsetzung der Änderung erfolgt per 1. Mai 2022. Für anfallende Mehrkosten ist bei Bedarf ein gesonderter Kreditüberschreitungsantrag an das zuständige Gremium zu stellen.“
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Grundsätzlich begrüßen wir natürlich die Erhöhung, sind aber der Meinung, dass Arbeitszeit im 21. Jahrhundert endlich wieder einmal generell verringert werden muss, insofern begrüßen wir diese Richtung des Optierungsmodells nicht, sondern wären der Meinung, dass man Arbeitszeit einmal in einem ersten Schritt Richtung 35 Stunden reduzieren sollte. In diesem Sinne lehnen wir diesen Antrag ab.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Gegenstimme von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.