Abschluss einer Förderungsvereinbarung für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt 100 Schulen – 1000 Chancen; Grundsatzgenehmigung

I 1 · Ausschussantrag · 10. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde eine Förderungsvereinbarung für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt „100 Schulen – 1000 Chancen“ mit einem Volumen von 646.485,60 Euro. Das Vorhaben soll die Zusammenarbeit zwischen Schulen, städtischen Geschäftsbereichen und Unternehmen der Stadt Linz organisatorisch und inhaltlich bündeln. Die Koordination liegt beim Geschäftsbereich Kultur und Bildung, die haushalterische und finanzielle Abwicklung beim Geschäftsbereich Finanzen. Für die Umsetzung der vorgesehenen Projekte wurden die zuständigen Bereiche und städtischen Unternehmen beauftragt, die erforderlichen Schritte zeitgerecht einzuleiten; bei Bedarf können zusätzliche finanzielle Unterstützungen für beteiligte Unternehmen vorgesehen werden. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):förderungsvereinbarungschulwesenforschungsprojektentwicklungsprojektbildungfinanzenstadtunternehmenprojektumsetzungkoordinierungförderung
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Stadtrat Prammer berichtet über 11 Abschluss einer Förderungsvereinbarung für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt 100 Schulen – 1000 Chancen; Grundsatzgenehmigung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1a. Die beiliegende Förderungsvereinbarung mit einem Volumen in Höhe von 646.485,60 Euro wird grundsätzlich genehmigt. Das für Schulwesen zuständige Mitglied des Stadtsenats wird mit dem Abschluss der Vereinbarung beauftragt, die vom Bürgermeister zu unterfertigen ist. b. Die organisatorische und inhaltliche Koordination der einzelnen Maßnahmen zwischen den Schulen und den einzelnen Geschäftsbereichen der Stadt Linz bzw. der Unternehmen der Stadt Linz erfolgt durch den Geschäftsbereich Kultur und Bildung. Die haushalterische und finanzielle Abwicklung obliegt federführend dem Geschäftsbereich Finanzen. 2a. Die sachlich in Betracht kommenden Geschäftsbereiche werden beauftragt, die zur Umsetzung der vorgesehenen Projekte erforderlichen Maßnahmen zeitgerecht und unter Beachtung der Förderungsvereinbarung in die Wege zu leiten (z.B. Herbeiführung erforderlicher Beschlüsse, Vergabeverfahren etc.). Insbesondere ist in Abstimmung mit den Geschäftsbereichen Finanzen sowie Kultur und Bildung sicherzustellen, dass der in der Vereinbarung vorgegebene Zeitrahmen eingehalten wird. 678 b. Die relevanten städtischen Unternehmen werden im Wege des Bürgermeisters ersucht, die entsprechenden Umsetzungsschritte der einzelnen Projekte bzw. Maßnahmen zeitnah, in Abstimmung mit dem Geschäftsbereichen Finanzen und Geschäftsbereich Kultur und Bildung, zu realisieren. 3. Insoweit städtische Unternehmen angesprochen sind, kann es im Zuge der geplanten Umsetzungsmaßnahmen erforderlich sein, die jeweils beteiligten Unternehmen - so dies deren Liquidität und Wirtschaftsplanung erfordert - mit gesonderten finanziellen Unterstützungen seitens der Stadt auszustatten. Im Bedarfsfall sind die relevanten städtischen Organe erneut zu befassen.
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1a. Die beiliegende Förderungsvereinbarung mit einem Volumen in Höhe von 646.485,60 Euro wird grundsätzlich genehmigt. Das für Schulwesen zuständige Mitglied des Stadtsenats wird mit dem Abschluss der Vereinbarung beauftragt, die vom Bürgermeister zu unterfertigen ist. b. Die organisatorische und inhaltliche Koordination der einzelnen Maßnahmen zwischen den Schulen und den einzelnen Geschäftsbereichen der Stadt Linz bzw. der Unternehmen der Stadt Linz erfolgt durch den Geschäftsbereich Kultur und Bildung. Die haushalterische und finanzielle Abwicklung obliegt federführend dem Geschäftsbereich Finanzen. 2a. Die sachlich in Betracht kommenden Geschäftsbereiche werden beauftragt, die zur Umsetzung der vorgesehenen Projekte erforderlichen Maßnahmen zeitgerecht und unter Beachtung der Förderungsvereinbarung in die Wege zu leiten (z.B. Herbeiführung erforderlicher Beschlüsse, Vergabeverfahren etc.). Insbesondere ist in Abstimmung mit den Geschäftsbereichen Finanzen sowie Kultur und Bildung sicherzustellen, dass der in der Vereinbarung vorgegebene Zeitrahmen eingehalten wird. b. Die relevanten städtischen Unternehmen werden im Wege des Bürgermeisters ersucht, die entsprechenden Umsetzungsschritte der einzelnen Projekte bzw. Maßnahmen zeitnah, in Abstimmung mit dem Geschäftsbereichen Finanzen und Geschäftsbereich Kultur und Bildung, zu realisieren. 3. Insoweit städtische Unternehmen angesprochen sind, kann es im Zuge der geplanten Umsetzungsmaßnahmen erforderlich sein, die jeweils beteiligten Unternehmen - so dies deren Liquidität und Wirtschaftsplanung erfordert - mit gesonderten finanziellen Unterstützungen seitens der Stadt auszustatten. Im Bedarfsfall sind die relevanten städtischen Organe erneut zu befassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.