Verlängerung des Einsatzes eines mobilen Covid-19 Impfbusses im Linzer Stadtgebiet ab 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022

L 1 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Die Verlängerung des mobilen Covid-19-Impfbusses im Linzer Stadtgebiet wurde für den Zeitraum von 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022 beschlossen. Die Linz Linien GmbH übernimmt den Betrieb zu Gesamtkosten von maximal 144.000 Euro inklusive Umsatzsteuer für 26 Wochen. Die Einsatzplanung soll bedarfsgerecht durch die zuständigen Stellen des Magistrats im Einvernehmen mit dem zuständigen Mitglied des Stadtsenates erfolgen. Die Kosten werden auf Personal-, Sach- und Anmietungskosten im Fonds für sonstige Maßnahmen und Einrichtungen im Gesundheitsbereich verrechnet. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):covid-19impfbusgesundheitimpfkampagnelinz linienmagistratkostenrahmengesundheitsfondsstadtgebiet
AntragstextEinblendenAusblenden
Stadtrat Mag. Dr. Raml berichtet über L 1 Verlängerung des Einsatzes eines mobilen Covid-19 Impfbusses im Linzer Stadtgebiet ab 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Linz Linien GmbH wird mit dem Betrieb eines COVID-19 Impfbusses im Linzer Stadtgebiet zu den aus dem beiliegenden Auftragsschreiben ersichtlichen Konditionen und Gesamtkosten in Höhe von max. 144.000 Euro (inkl. 20 Prozent USt) für die Dauer von 26 Wochen von 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022 (KW 1 bis 26) beauftragt. Das beiliegende Auftragsschreiben wird genehmigt. 2. Innerhalb dieses Kostenrahmens hat eine bedarfsgerechte Einsatzplanung durch die zuständigen Stellen des Magistrates im Einvernehmen mit dem zuständigen Mitglied des Stadtsenates wie in der Vorlage beschrieben zu erfolgen. 3. Für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022 (KW 1 bis 26) erfolgt die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von max. 144.000 Euro (inkl. 20 Prozent USt), aufgeteilt auf Personal- und Sachkosten auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) und der Kosten für Anmietung des Impfbusses auf der FiPos 1.700000 (Miet- und Pachtaufwand), beides im Fonds 519000 (Sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, Gesundheit).“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.