Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges auf der Florianerbahntrasse zwischen der Pichlinger Straße und der Gemeindegrenze einschließlich Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung und Verkehrstechnik sowie Errichtung eines Brückenbauwerkes über den Mönchgrabenbach; Vergabe der Arbeiten; maximal 350.000 Euro

N 1 · Ausschussantrag · 24. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde der zweite Abschnitt des kombinierten Geh- und Radweges auf der Florianerbahntrasse zwischen der Pichlinger Straße und der Gemeindegrenze St. Florian. Vorgesehen sind auf rund 910 Metern eine drei Meter breite Trasse mit beidseitigen Banketten, Leerverrohrungen für öffentliche Beleuchtung und Verkehrstechnik sowie ein Brückenbauwerk über den Mönchgrabenbach. Begründet wird das Vorhaben mit der Förderung sanfter Mobilität; der erste Abschnitt bis zur Pichlinger Straße war bereits 2023 errichtet worden. Die Arbeiten wurden nach dem Vergabeverfahren an Held & Francke Bau Ges. m. b. H. vergeben, für Straßenbau, Beleuchtungsvorkehrungen und Brücke mit jeweils vorgesehenen Aufmaßreserven. Der maximale Kostenrahmen beträgt 350.000 Euro inklusive USt, die Finanzierung erfolgt über die vorgesehenen Budgetpositionen und teilweise über eine 50-prozentige Refundierung durch das Land Oberösterreich.

Schlagwörter (10):geh- und radwegflorianerbahntrasseradwegausbausanfte mobilitätbrückenbaumönchgrabenbachöffentliche beleuchtungverkehrstechnikverkehrfinanzierung
AntragstextEinblendenAusblenden
Es geht um den kombinierten Geh- und Radweg auf der Florianerbahntrasse. 2023 wurde der erste Abschnitt bis zur Pichlinger Straße errichtet, jetzt geht es um den zweiten Abschnitt von der Kreuzung Pichlinger Straße bis zur Stadtgrenze St. Florian. Eine sehr gute Maßnahme im Sinne der sanften Mobilität, insofern ersuche ich um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 350.000 Euro inklusive USt grundsätzlich genehmigt: Herstellung eines kombinierten Geh- und Radweges zwischen Pichlinger Straße und Gemeindegrenze auf einer Gesamtlänge von ca. 910 Metern in einer Breite von 3 Metern mit beidseitigen 0,5 Meter breiten Banketten einschließlich Leerverrohrung für die Öffentliche Beleuchtung und Verkehrstechnik und Errichtung eines Brückenbauwerkes über den Mönchgrabenbach. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: 2.1. Straßenbauarbeiten - OG 01: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held & Francke Bau Ges. m. b. H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 207.870,60 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 27.129,40 Euro inklusive USt bewilligt. 2.2. Bauliche Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung - OG 02: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held & Francke Bau Ges. m. b. H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 39.092,75 Euro inklusive USt Als Aufmaßreserve an die Firma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 5.907,25 Euro inklusive USt bewilligt. 2.3. Vergabe Neubau Mönchgraben-Brücke - OG 03: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held & Francke Bau Ges. m. b. H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 59.988,49 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 10.011,51 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten der Straßenbauarbeiten - OG 01 inklusive USt in Höhe von 235.000 Euro erfolgt im Rechnungsjahr 2024 auf der Finanzposition 1.002100 (Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05028 (Errichtung von Rad- und Wanderwegen) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau). Die Verrechnung der baulichen Vorkehrungen - OG 02 in Höhe von 45.000 Euro inklusive USt erfolgt im Rechnungsjahr 2024 auf der Finanzposition 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren). Die Verrechnung der Kosten der Verbreiterung durch Neubau des bestehenden Brückentragwerkes (OG 03) in Höhe von 70.000 Euro inklusive USt erfolgt im Rechnungsjahr 2024 auf der Finanzposition 1.060100 (In Bau befindliche Grundstückseinrichtungen) mit dem Haushaltsprogramm 05032 (Brücken und Objekte bauliche Maßnahmen) im Fond 612200 (Brücken und Objekte). Die Verrechnung der Einnahmen für die 50-prozentige Refundierung der tatsächlichen Herstellungskosten für die Straßenbauarbeiten OG 01 vom Land Oö. erfolgt auf der Finanzposition 2.301100 (Kapitaltransfers von Land) mit dem Haushaltsprogramm 90001 (Kapitaltransfers) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau). Die Verrechnung der Einnahmen für die 50-prozentige Refundierung der tatsächlichen Herstellungskosten für die baulichen Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung OG 02 vom Land Oö. erfolgt auf der Finanzposition 2.301100 (Kapitaltransfers von Land) mit dem Haushaltsprogramm 90001 (Kapitaltransfers) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren). Die Verrechnung der Einnahmen für die 50-prozentige Refundierung der tatsächlichen Herstellungskosten für den Neubau der Mönchgraben-Brücke - OG 03 vom Land Oö. erfolgt auf der Finanzposition 2.301100 (Kapitaltransfers von Land) mit dem Haushaltsprogramm 90001 (Kapitaltransfers) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
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Ich freue mich, dass es endlich realisiert wird.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.