Gewährung einer Subvention an die ASKÖ Oberösterreich (Sanierung der Flutlichtanlage); maximal 120.000 Euro, davon 25.000 Euro im Rechnungsjahr 2024, jeweils 30.000 Euro in den Rechnungsjahren 2025 und 2026 und 35.000 Euro im Rechnungsjahr 2027

M 3 · Ausschussantrag · 24. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde eine Förderung von maximal 120.000 Euro an die ASKÖ Oberösterreich für die Sanierung der Flutlichtanlage in der Hölderlinstraße 26 in Linz. Die Mittel sind an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Die Auszahlung erfolgt in vier Raten: 25.000 Euro im Jahr 2024, je 30.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 sowie 35.000 Euro im Jahr 2027. Für die Verrechnung sind die Finanzposition 1.777100, das Haushaltsprogramm 05503 und der Fonds 269000 vorgesehen; fehlende Bedeckung kann durch Fremdmittel erfolgen. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):sportstättenförderungflutlichtanlagesanierungaskö oberösterreichsportinfrastrukturförderungfremdmittelhaushaltsmittelsport
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen des Sportstättensanierungsprogrammes wurde um eine Förderung an den ASKÖ Oberösterreich für die Sanierung der Flutlichtanlage angesucht. Im Einvernehmen mit der Sportreferentin Frau Vizebürgermeisterin Karin Hörzing wird eine Förderung in der Höhe von maximal 120.000 Euro vorgeschlagen, diese soll in vier Raten erfolgen und in den Jahren 2024 bis 2027 ausbezahlt werden. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die Gewährung einer Förderung an den ASKÖ Oberösterreich für die Sanierung der Flutlichtanlage in der Hölderlinstraße 26, 4040 Linz in Höhe von maximal 120.000 Euro wird beschlossen. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der gegenständlichen Fördermittel in maximaler Gesamthöhe von 120.000 Euro erfolgt, wie nachstehend aufgelistet, auf vier Raten: Im Rechnungsjahr 2024 in Höhe von 25.000 Euro Im Rechnungsjahr 2025, wie auch im Rechnungsjahr 2026 jeweils in Höhe von 30.000 Euro Im Rechnungsjahr 2027 in Höhe von 35.000 Euro auf der Finanzposition 1.777100 (Kapitaltransfers an private Organisationen) mit dem Haushaltsprogramm 05503 (Sportstättenadaptierungen, Sonderprogramm) im Fonds 269000 (Sport). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung für die Sanierung der Flutlichtanlage durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992) bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.