Gewährung einer Subvention an die Europa-Universität Flensburg (Studie „Sprachbildung und -förderung in Linzer Kindergärten“), maximal 196.600 Euro, Genehmigung einer Kreditübertragung

D 1 · Ausschussantrag · 11. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Eine Wissenschaftsförderung von maximal 196.600 Euro geht an die Europa-Universität Flensburg für eine Studie zur Sprachbildung und Sprachförderung in Linzer Kindergärten. Untersucht werden sollen die Qualität, der Mitteleinsatz und die Methoden der städtischen Sprachförderung sowie deren Wirkung vor Ort. Als Begründung wird angeführt, dass Sprachfördermaßnahmen regelmäßig evaluiert werden sollen und Sprache für Integration und gesellschaftliche Teilhabe zentral ist. Die Auszahlung erfolgt gegen Abrechnung und unter Einhaltung der Förderungsrichtlinien; zugleich wurde eine Kreditübertragung zur Bedeckung genehmigt. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):sprachförderungkindergärtensprachbildungevaluationwissenschaftsförderungintegrationfrühkindliche bildungfördermittelkreditübertragungbildungspolitik
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Bürgermeister Luger berichtet über D 1 Gewährung einer Subvention an die Europa-Universität Flensburg (Studie „Sprachbildung und -förderung in Linzer Kindergärten“), maximal 196.600 Euro, Genehmigung einer Kreditübertragung und führt aus: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich ersuche um Zustimmung zu einer Studie, die sich mit der Sprachbildung und damit auch einer Evaluierung der städtischen Sprachförderung in den Einrichtungen der städtischen Kinder- und Jugend-Services befasst. Es geht hier darum, dass wir eine Studie im Gesamtwert von etwas mehr als 196.000 Euro in Auftrag geben. Die, diesem Haus schon länger angehörenden Mandatarinnen und Mandatare in diesem Haus wissen, dass wir bereits vor ca. acht bis zehn Jahren, eine erste Überprüfung unserer Sprachförderung beauftragt haben. Diesmal geht es darum – nachdem sich die Zeiten verändert haben – den Mitteleinsatz und die Methoden zu überprüfen und festzustellen, wie die Situation vor Ort aussieht. Es wurde damals auch im Linzer Sozialprogramm in diesem Haus beschlossen, diese Studie durchzuführen. 747 Im Vorfeld gab es eine Diskussion, warum wir die Europa-Universität Flensburg gewählt haben. Das hat nichts damit zu tun, dass es bei den Auftraggebern Vorlieben für Plattdeutsch und auch nicht für das besonders korrekt gesprochene Deutsch in Norddeutschland gibt. Der Hintergrund ist ein viel banalerer. Über viele, viele Jahre ist an der Pädagogischen Hochschule des Bundes in Linz eine Pädagogin tätig gewesen und wir wollten unbedingt diese Expertise, da sie im deutschsprachigen Raum als die Top-Frau für solche Kriterien gilt. Der Grund, warum es länger gedauert hat, ist, dass Frau Vizebürgermeisterin Hörzing lange versucht hat, einen Vertrag abzuschließen. Es ist nicht an der Wissenschaftlerin gescheitert, sondern das Vertragskonvolut ist monatelang im Rektorat liegen geblieben. Dann bekam diese Frau einen Ruf nach Flensburg und sitzt jetzt mit ihrem Mitarbeiter*innenstab im Norden Deutschlands. Das ist der Hintergrund dafür, dass hier nicht Pädagogische Hochschule des Bundes in Linz steht. Das hätten wir zwar ganz gerne, aber die Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - besonders im deutschsprachigen Raum - geht zumindest bis an das Wattenmeer. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag, weil das wissenschaftlich gesehen, nach bestem Wissen und Gewissen, wirklich in besten Händen ist. Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz gewährt der Europa-Universität Flensburg eine Wissenschaftsförderung in Höhe von maximal 196.600 Euro für die Studie ‚Sprachbildung und –förderung in Linzer Kindergärten‘. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gegen Vorlage der Abrechnung. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung und Bedeckung der Subvention in Höhe von insgesamt 196.600 Euro erfolgt auf der FiPos. 1.754000 ‚Transfers an sonstige, öffentliche Rechtsträger‘ mit dem Funktionsbereich 92 ‚Wissenschaftsförderung‘ im Fonds 280000 ‚Förderung Universitäten, Hochschulen‘. Gleichzeitig wird eine Kreditübertragung von der FiPos. 1.728000 ‚Entgelte für sonstige Leistungen‘ mit dem Funktionsbereich 373 ‚Teilzahler private Heime‘ im Fonds 411100 ‚Alten- u. Pflegeheime‘ auf die FiPos. 1.754000 ‚Transfers an sonstige, öffentliche Rechtsträger‘ mit dem Funktionsbereich 92 ‚Wissenschaftsförderung‘ im Fonds 280000 ‚Förderung Universitäten, Hochschulen‘ in Höhe von 196.600 Euro genehmigt.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: **Gemeinderat Pirc:** „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben bereits im letzten Jahr gefordert, dass die Sprachförderung im Kindergarten evaluiert wird, Sprachfördermaßnahmen gehören regelmäßig evaluiert. Die Sprache ist einfach ein ganz zentraler Bestandteil für die Integration und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Von daher sind wir sehr glücklich mit der besagten Evaluierung der Sprachförderung.“ (Beifall) **Gemeinderätin Mag.ª Twumasi:** „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseher*innen, es ist sicher sinnvoll die Qualität der Deutschförderung in unseren Kindergärten zu evaluieren. Deswegen stimmen wir diesem Antrag zu. Es wäre uns aber auch ganz wichtig, dass, wie 748 es im Sozialprogramm schon angeführt ist, die tatsächliche Wirkung und Effektivität des Förderangebotes angeschaut wird. Ich darf darum ersuchen, dass die Ergebnisse dieser Studie im Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport präsentiert werden. Wir stimmen dem Antrag zu.“ (Beifall) Da der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt die Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die Stadt Linz gewährt der Europa-Universität Flensburg eine Wissenschaftsförderung in Höhe von maximal 196.600 Euro für die Studie ‚Sprachbildung und –förderung in Linzer Kindergärten‘. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gegen Vorlage der Abrechnung. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung und Bedeckung der Subvention in Höhe von insgesamt 196.600 Euro erfolgt auf der FiPos. 1.754000 ‚Transfers an sonstige, öffentliche Rechtsträger‘ mit dem Funktionsbereich 92 ‚Wissenschaftsförderung‘ im Fonds 280000 ‚Förderung Universitäten, Hochschulen‘. Gleichzeitig wird eine Kreditübertragung von der FiPos. 1.728000 ‚Entgelte für sonstige Leistungen‘ mit dem Funktionsbereich 373 ‚Teilzahler private Heime‘ im Fonds 411100 ‚Alten- u. Pflegeheime‘ auf die FiPos. 1.754000 ‚Transfers an sonstige, öffentliche Rechtsträger‘ mit dem Funktionsbereich 92 ‚Wissenschaftsförderung‘ im Fonds 280000 ‚Förderung Universitäten, Hochschulen‘ in Höhe von 196.600 Euro genehmigt.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben bereits im letzten Jahr gefordert, dass die Sprachförderung im Kindergarten evaluiert wird, Sprachfördermaßnahmen gehören regelmäßig evaluiert. Die Sprache ist einfach ein ganz zentraler Bestandteil für die Integration und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Von daher sind wir sehr glücklich mit der besagten Evaluierung der Sprachförderung.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseher*innen, es ist sicher sinnvoll die Qualität der Deutschförderung in unseren Kindergärten zu evaluieren. Deswegen stimmen wir diesem Antrag zu. Es wäre uns aber auch ganz wichtig, dass, wie 748 es im Sozialprogramm schon angeführt ist, die tatsächliche Wirkung und Effektivität des Förderangebotes angeschaut wird. Ich darf darum ersuchen, dass die Ergebnisse dieser Studie im Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport präsentiert werden. Wir stimmen dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.