Änderungspläne Nr. 246 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Ebelsberg (Fadingerplatz 14)

G 6 · Ausschussantrag · 26. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Umwidmung einer 68 Quadratmeter großen Fläche am Fadingerplatz 14 im Ortszentrum von Ebelsberg von Grünland/Grünzug in Bauland/Kerngebiet. Die Änderung dient der Bereinigung der Baulandabgrenzung und soll die bestehende Widmung im Bebauungsplan an den Flächenwidmungsplan angleichen. Begründet wird dies mit der angrenzenden Bestandswidmung und der Möglichkeit, dort Balkone zu errichten. Die beiliegende Verordnung zu den Änderungsplänen Nr. 246 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 wurde erlassen.

Schlagwörter (9):flächwidmungsplanumwidmungbaulandkerngebietebelsbergfadingerplatzbebauungsplanstadtplanungwohnbau
AntragstextEinblendenAusblenden
Beim Antrag G 6 geht es um den Änderungsplan Nr. 246 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 in der KG Ebelsberg. Dort beantragt die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH (GWG) für eine Fläche von 68 Quadratmetern im Bereich der Liegenschaft Fadingerplatz 14, das ist im Ortszentrum von Ebelsberg, die Umwidmung von derzeit Grünland/Grünzug in Bauland/Kerngebiet - entsprechend der angrenzenden Bestandswidmung. Bei dem Antrag handelt es sich daher um eine Bereinigung der Baulandabgrenzung im Flächenwidmungsplan entsprechend der Darstellung wie es im rechtwirksamen Bebauungsplan jetzt schon ist. Es geht darum, dass man dort Balkone errichten kann. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 246 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Fadingerplatz 14, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.