Umfahrungsstraße Ebelsberg; Beteiligungserwerb, Gesellschafterzuschuss und Kreditübertragung

K 1 · Stadtsenatsantrag · 33. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Für die Umfahrungsstraße Ebelsberg wird die städtische Beteiligung an der Umfahrungsstraße Ebelsberg Errichtungsgesellschaft m.b.H. auf zehn Prozent erweitert und ein Gesellschafterzuschuss von 12.251.055,99 Euro genehmigt. Die bisherige Finanzierung der Gesellschaft läuft mit 31. Dezember 2025 aus, weshalb der Weiterbetrieb ab 2026 abgesichert werden soll. Begründet wird die Fortführung mit dem Erhalt von Steuervorteilen und der Vermeidung teurer Alternativen; zugleich werden die bestehenden Verträge, der Beteiligungskauf und die buchhalterische Verrechnung der Mittel beschlossen. Zur Deckung werden unter anderem bestehende Mittel, eine Kreditübertragung von 4 Millionen Euro sowie bei Bedarf Fremdmittel vorgesehen. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.

Schlagwörter (10):umfahrungsstraßeebelsbergbeteiligungserwerbgesellschafterzuschussverkehrsinfrastrukturfinanzierungppp-modellsteuervorteilkreditübertragunggemeindestraßen
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, bei dem vorliegenden Antrag geht es um die Umfahrungsstraße Ebelsberg und um die Umfahrungsstraße Ebelsberg Errichtungsgesellschaft m.b.H. (UEB GmbH). Die Finanzierung dieser GmbH wurde in den Neunzigerjahren beschlossen und endet mit 31. Dezember 2025. Mit diesem Beschluss sichern wir den Weiterbetrieb ab 2026, indem die Stadt zehn Prozent an der UEB GmbH übernimmt und einmalig rund 12,25 Millionen Euro als Gesellschafterzuschuss genehmigt. Daraus können 8,25 Millionen Euro mit bestehenden Mitteln bedeckt werden und vier Millionen Euro an weiteren Mitteln werden noch benötigt. Welche Vorteile haben wir dadurch? Insbesondere bleiben dadurch die Steuervorteile erhalten und wir vermeiden andere teure Notlösungen. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Übernahme einer Beteiligung von zehn Prozent der Anteile der Umfahrungsstraße Ebelsberg (UEB) GmbH durch die Stadt wird zugestimmt; der beiliegende Abtretungsvertrag wird genehmigt. 2. Ein Gesellschafterzuschuss an die UEB GmbH in Höhe von 12.251.055,99 Euro wird genehmigt. 3. Die beiliegenden Verträge, namentlich die Beilagen ./1 bis ./4, werden genehmigt. 4. Die Verrechnung des Kaufpreises für das Beteiligungsausmaß von zehn Prozent in Höhe von 34.183,00 Euro erfolgt auf der Finanzposition 1.080100 (Beteiligungen an Unternehmen) mit dem Haushaltsprogramm HP02014 (Erwerb von Beteiligungen) im Fonds 914000 (Beteiligungen). Die Verrechnung einer etwaig zu erstattenden Grunderwerbssteuer in Höhe von rund 25.000 Euro erfolgt auf der Finanzposition 1.710200 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gem. FAG) im Fonds 914000 (Beteiligungen). Die Verrechnung von Kosten der Errichtung der in Rede stehenden Verträge (insbesondere Notariatskosten) in Höhe von maximal 10.000 Euro erfolgt auf der Finanzposition 1.640000 (Rechts- und Beratungsaufwand) mit dem Funktionsbereich 83 (allgemeine Rechtskosten) im Fonds 900100 (Finanzen). Die Verrechnung des Gesellschafterzuschusses in Höhe von 12.251.055,99 Euro erfolgt auf der Finanzposition 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen) mit dem Haushaltsprogramm HP02002 (Umfahrung Ebelsberg) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen). Die Vereinnahmung der Forderung der Stadt gegenüber der UEB GmbH in Höhe von 3.695.571,46 Euro erfolgt auf der Finanzposition 2.828200 (Rückersätze von Aufwendungen) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen). Eine Kreditübertragung in Höhe von 4.000.000 Euro von der Finanzposition 1.650200 (Zinsen für Finanzschulden in Euro) im Fonds 910000 (Geldverkehr) auf die Finanzposition 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen) mit dem Haushaltsprogramm HP02002 (Umfahrung Ebelsberg) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen) wird genehmigt. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung des Gesellschafterzuschusses durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Wir enthalten uns hier.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseher*innen, die Grünen haben dieses Projekt, welches schon seit den Neunzigerjahren läuft, bekanntlich immer eher kritisch gesehen. Gerade auch hinsichtlich dieser wirtschaftlichen Strukturen, die man damals aufgebaut hat. Dieser Linie werden wir auch heute treu bleiben und uns daher enthalten. Dankeschön.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde diesen Antrag zur Umfahrungsstraße Ebelsberg ablehnen. Das möchte ich auch kurz begründen. Erstens bin ich aus prinzipiellen Gründen der Meinung, dass die Bereitstellung einer Straße eindeutig eine öffentliche Aufgabe ist. So wie es hier vorliegt, hat eine private Akteurin - nämlich die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich - Einfluss und Kontrolle auf öffentliche Infrastruktur. Das lehne ich aus prinzipiellen Gründen ab. Zweitens ist diese Konstruktion meines Erachtens sehr kompliziert und man prolongiert sozusagen ein intransparentes Finanzierungsvehikel. Das bringt mich auch zum dritten Punkt. Das bestehende Modell wird verlängert, ohne dass das Für und Wider von potenziellen Alternativen, wie zum Beispiel einer vollständigen Überführung in den Eigenbetrieb, im Antrag diskutiert wird. Das hätte den Vorteil, dass man diese Straßen offen und direkt über den städtischen Haushalt abwickeln könnte. Es kann natürlich gut sein, dass diese verschiedenen Optionen im Stadtsenat ausführlicher diskutiert wurden, aber da ich diese Diskussion nicht kenne, werde ich diesen Antrag aus den genannten Gründen ablehnen.

Vielen Dank Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zusehende, man muss eigentlich nur den ersten Absatz zur Genese der Umfahrung Ebelsberg aufmerksam lesen, um zu erkennen, wie problematisch solche Straßenbauprojekte sind. Dort ist von steigenden Verkehrsbelastungen die Rede, denen man mit dieser neuen Straße begegnen wollte, um die ortsansässige Bevölkerung im Stadtteil Ebelsberg zu entlasten. Davon merkt man heute aber eigentlich wenig bis gar nichts. 41 Das Problem bei solchen Straßenbauprojekten ist, dass sie kontraproduktiv wirken, weil sie zusätzlichen Individualverkehr induzieren und damit Alternativen zum motorisierten Verkehr verhindern. Zusätzlich - und das merkt man jetzt bei dieser Vorlage - sind sie äußerst kostspielig, sowohl was die Errichtung, aber auch den laufenden Betrieb betrifft. Im vorliegenden Fall kommt noch dazu, dass ein Public-Private-Partnership (PPP)-Modell gewählt wurde, dass sich in der Konsequenz für die Stadt zusätzlich als teuer erweist. Ich erinnere daran, dass alleine die kürzlich erfolgte Sanierung des Tunnels mit mehr als 10 Millionen Euro zu Buche schlug. Jetzt fließt wieder beträchtlich viel Geld in diese Straßeninfrastruktur. Kurzum, das ist ein finanzielles und verkehrspolitisches Debakel, das mit der nun vorliegenden Vorlage ab 2026 prolongiert wird. Wir werden dagegen stimmen.

Danke für die Diskussion. Ich möchte noch Folgendes ergänzen. Mit dieser Variante bleibt uns ein Steuervorteil. Das heißt, wir haben die Vorzugssteuerabzugsmöglichkeiten und dies senkt natürlich die Kosten. Das ist auch ein Grund, warum wir uns dazu entschieden haben, diese Variante fortzuführen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: Die Grünen (10), ehem. MFG (1), LinzPlus (2) Gegenstimme: KPÖ (2), Gemeinderat Brandstetter