Schleichverkehr durch Waldeggstraße stoppen – Bewohner*innen schützen – Resolution

R 9 · Fraktionsantrag · 33. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:ausschuss verwiesen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert wird ein Fahrverbot gegen Schleichverkehr im westlichen Abschnitt der Waldeggstraße zwischen Westbrücke und Leondinger Stadtgrenze. Die Maßnahme soll Anrainerinnen und Anliegerinnen ausnehmen und durch Vorwegweisungen, Beschilderungen sowie verständliche Informationen wirksam umgesetzt werden. Begründet wird der Schritt mit Lärmbelastung, Abgasen, mehr Sicherheit und höherer Aufenthaltsqualität in der Wohnstraße. Zusätzlich sollen Gespräche mit der Stadt Leonding und der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land geführt werden, um ein entsprechendes Fahrverbot auch auf der Rottmayrstraße bis zur Gaumbergstraße zu prüfen. Die Kosten sollen durch Umschichtung im Budget oder in künftigen Voranschlägen gedeckt werden; die Zuweisung an den Ausschuss für Mobilität und Märkte wurde mehrheitlich beschlossen.

Schlagwörter (10):schleichverkehrwaldeggstraßefahrverbotanrainer*innenverkehrsberuhigunglärmbelastungabgasewohnstraßemobilitätstadt leonding
AntragstextEinblendenAusblenden
Dankeschön, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag reagieren wir auf die zunehmende Belastung der sogenannten verlängerten Waldeggstraße. Sie kennen diesen westlichen Teil, wo die Waldeggstraße zur Wohnstraße wird und die Belastung durch Schleichverkehr gegeben ist. Die Anrainer*innen werden dadurch von Lärmemissionen und Abgasen belastet. Aus unserer Sicht wäre das Ziel ein Fahrverbot nach Paragraf 43 Straßenverkehrsordnung (StVO), ausgenommen Anrainer*innen und Anlieger*innen. Das ergänzt man mit verständlichen Informationen und Beschilderungen und stimmt das mit der Nachbargemeinde Leonding ab. Konkret geht die Straße dann in die Rottmayrstraße über und führt Richtung Gaumbergstraße. Das ist ein pragmatischer Antrag. Er setzt auf ein niederschwelliges Instrument, das sofort wirksam wird und dem Schutz der Bewohner*innen dient, ohne die Erreichbarkeit für Anrainer*innen, Dienste, Pflege oder Lieferungen einzuschränken. Gleichzeitig sieht man mit einer Evaluierung vor, die Wirkung und allfällige Anpassungen faktenbasiert diskutieren zu können. In Summe wäre es ein verhältnismäßiger Schritt für mehr Sicherheit, weniger Durchzugsverkehr und eine höhere Aufenthaltsqualität in dieser 30-km/h-Wohnstraße. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der für den Verkehr zuständige Vizebürgermeister Martin Hajart wird ersucht, für die zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 43 StVO ein Fahrverbot für den westlichen Abschnitt der Waldeggstraße, konkret zwischen der Westbrücke und der Leondinger Stadtgrenze, durch eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Anrainer*innen und Anlieger*innen sollen von diesem Fahrverbot explizit ausgenommen werden. Zur wirksamen Umsetzung wird ersucht, eine umfassende Information der Straßenverkehrsteilnehmer*innen, insbesondere über Vorwegweisungen und Beschilderungen, sicherzustellen. Außerdem wird Vizebürgermeister Hajart ersucht, mit den zuständigen Vertreter*innen der Stadt Leonding sowie der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land dahingehend Gespräche aufzunehmen, damit ein Fahrverbot – ausgenommen Anrainer*innen und Anlieger*innen – auch im weiteren Straßenverlauf, entlang der durch das Leondinger Stadtgebiet führenden Rottmayrstraße bis zur Kreuzung mit der Gaumbergstraße, geprüft wird. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen beziehungsweise in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Geschätzte Kolleg*innen, die ÖVP wird sich in diesem Punkt enthalten. Dafür gibt es eine Vielzahl von Gründen. Zum einen hat sich die Verkehrslast zwischen 2021 und 2025 nicht erhöht, sondern blieb konstant. Es wurden kaum Geschwindigkeitsübertretungen gemessen. Die dort gemessenen Maximalgeschwindigkeiten waren einmal 37 km/h stadtauswärts und 38 km/h stadteinwärts. Somit gab es eigentlich keine überhöhten Geschwindigkeitsübertretungen. Weiters würde die Verordnung eines Fahrverbots mit Ausnahme Anlieger*innen und Anrainer*innen nur schwer zu exekutieren und zu überprüfen sein. Dahingehend ist das eine zahnlose Maßnahme. Andere Verkehrsumlegungen, wie etwa den Verkehr mit Einbahnregelungen et cetera umzuleiten, würde ihn zum Beispiel nur in die Kudlich- oder Ziegeleistraße verlagern. Man darf auch eines nicht vergessen: Uns steht dort noch eine wesentliche Baumaßnahme bevor – die Westumfahrung mündet dort ein. Wenn die Stadt Linz jetzt durch Verordnungen andere Verkehrsflüsse herbeiführt, müsste das eigentlich mit der ASFINAG abgestimmt werden. Aus diesen Gründen wäre die straßenpolizeiliche Verordnung zu hinterfragen und nicht sinnvoll. Die ÖVP wird sich in diesem Punkt enthalten. Danke.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine Vorredner haben es teilweise schon gesagt. Wir haben einige Gespräche mit Anrainerinnen und Anrainern geführt, die uns unterschiedliche Signale gegeben haben. Wir würden die Thematik gerne im Ausschuss diskutieren. Deswegen beantrage ich eine Zuweisung in den Mobilitätsausschuss.

Vielen Dank für die Wortmeldungen. Aus meiner Sicht gehen Geschwindigkeitsübertretungen am Thema vorbei, weil sie nicht das Problem sind, wie auch durch Zahlen nachgewiesen wurde. Tatsächlich geht es um die Nutzung als Schleichweg und um die Durchführung. Selbst wenn eine konstante Belastung im Rahmen der Gesetze liegt, ist sie durch diese Konstanz zu hoch für die Lebensqualität der Anrainer*innen. Deshalb plädiere ich weiterhin dafür, so eine Maßnahme auszuprobieren, weil es keine bauliche ist, deren Rückbau etwas kosten würde. Sie ist kostengünstig und man kann sie anpassen, wenn sie sich als nicht mehr notwendig herausstellen sollte. Eine Diskussion im Ausschuss ist natürlich immer eine positive Sache. Ich diskutiere gerne über andere Maßnahmen, wenn sie verhältnismäßig oder vielleicht auch wirkungsvoller sind. Dankeschön.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: ausschuss verwiesen

Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Mobilität und Märkte wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: FPÖ (9)