Schleichverkehr durch Waldeggstraße stoppen – Bewohner*innen schützen – Resolution
R 9 · Fraktionsantrag · 33. Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertGefordert wird ein Fahrverbot gegen Schleichverkehr im westlichen Abschnitt der Waldeggstraße zwischen Westbrücke und Leondinger Stadtgrenze. Die Maßnahme soll Anrainerinnen und Anliegerinnen ausnehmen und durch Vorwegweisungen, Beschilderungen sowie verständliche Informationen wirksam umgesetzt werden. Begründet wird der Schritt mit Lärmbelastung, Abgasen, mehr Sicherheit und höherer Aufenthaltsqualität in der Wohnstraße. Zusätzlich sollen Gespräche mit der Stadt Leonding und der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land geführt werden, um ein entsprechendes Fahrverbot auch auf der Rottmayrstraße bis zur Gaumbergstraße zu prüfen. Die Kosten sollen durch Umschichtung im Budget oder in künftigen Voranschlägen gedeckt werden; die Zuweisung an den Ausschuss für Mobilität und Märkte wurde mehrheitlich beschlossen.
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BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden
Geschätzte Kolleg*innen, die ÖVP wird sich in diesem Punkt enthalten. Dafür gibt es eine Vielzahl von Gründen. Zum einen hat sich die Verkehrslast zwischen 2021 und 2025 nicht erhöht, sondern blieb konstant. Es wurden kaum Geschwindigkeitsübertretungen gemessen. Die dort gemessenen Maximalgeschwindigkeiten waren einmal 37 km/h stadtauswärts und 38 km/h stadteinwärts. Somit gab es eigentlich keine überhöhten Geschwindigkeitsübertretungen. Weiters würde die Verordnung eines Fahrverbots mit Ausnahme Anlieger*innen und Anrainer*innen nur schwer zu exekutieren und zu überprüfen sein. Dahingehend ist das eine zahnlose Maßnahme. Andere Verkehrsumlegungen, wie etwa den Verkehr mit Einbahnregelungen et cetera umzuleiten, würde ihn zum Beispiel nur in die Kudlich- oder Ziegeleistraße verlagern. Man darf auch eines nicht vergessen: Uns steht dort noch eine wesentliche Baumaßnahme bevor – die Westumfahrung mündet dort ein. Wenn die Stadt Linz jetzt durch Verordnungen andere Verkehrsflüsse herbeiführt, müsste das eigentlich mit der ASFINAG abgestimmt werden. Aus diesen Gründen wäre die straßenpolizeiliche Verordnung zu hinterfragen und nicht sinnvoll. Die ÖVP wird sich in diesem Punkt enthalten. Danke.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine Vorredner haben es teilweise schon gesagt. Wir haben einige Gespräche mit Anrainerinnen und Anrainern geführt, die uns unterschiedliche Signale gegeben haben. Wir würden die Thematik gerne im Ausschuss diskutieren. Deswegen beantrage ich eine Zuweisung in den Mobilitätsausschuss.
Vielen Dank für die Wortmeldungen. Aus meiner Sicht gehen Geschwindigkeitsübertretungen am Thema vorbei, weil sie nicht das Problem sind, wie auch durch Zahlen nachgewiesen wurde. Tatsächlich geht es um die Nutzung als Schleichweg und um die Durchführung. Selbst wenn eine konstante Belastung im Rahmen der Gesetze liegt, ist sie durch diese Konstanz zu hoch für die Lebensqualität der Anrainer*innen. Deshalb plädiere ich weiterhin dafür, so eine Maßnahme auszuprobieren, weil es keine bauliche ist, deren Rückbau etwas kosten würde. Sie ist kostengünstig und man kann sie anpassen, wenn sie sich als nicht mehr notwendig herausstellen sollte. Eine Diskussion im Ausschuss ist natürlich immer eine positive Sache. Ich diskutiere gerne über andere Maßnahmen, wenn sie verhältnismäßig oder vielleicht auch wirkungsvoller sind. Dankeschön.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: ausschuss verwiesen
Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Mobilität und Märkte wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: FPÖ (9)