Grundkauf in der KG Posch (südlich Weikerlsee) um den Kaufpreis in Höhe von 120.000 Euro sowie voraussichtlich 5.520 Euro Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr

H 3 · Ausschussantrag · 23. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Die Stadt Linz kauft das Grundstück Nr. 1031 in der Katastralgemeinde Posch südlich des Weikerlsees um 120.000 Euro. Die Fläche liegt neben bereits im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücken und gilt daher als zweckmäßige Ergänzung des Bestands. Für den Fall einer Umwidmung innerhalb von 25 Jahren ist eine Nachbesserung des Kaufpreises vorgesehen, wenn dadurch eine Bebauung oder höherwertiges Grünland entsteht. Zusätzlich trägt die Stadt die übrigen Kosten und Gebühren, während Lastenfreistellungskosten und eine allfällige Immobilienertragsteuer von den Verkäufern zu übernehmen sind. Die Finanzierung erfolgt über die vorgesehenen Haushaltsmittel für den Grundstückserwerb; der Beschluss wurde mehrstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):grundkaufposchweikerlseegrundstückserwerbbodenpolitikumwidmungliegenschaftfinanzierunggrunderwerbsteuerstadtplanung
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es geht um den Ankauf des Grundstückes 1031 in der Katastralgemeinde Posch durch die Stadt. Die Stadt Linz ist bereits Eigentümerin von angrenzenden Grundstücken. Ein Erwerb der Fläche erscheint zweckmäßig, der Gesamtkaufpreis beträgt 120.000 Euro. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz kauft von XXXXX XXXXXXXXX XXXX, XXXXXXXX XXXXXX, XXXXXX XXXXXX und XXXXXX XXXXXX die Liegenschaft EZ 291 der Katastralgemeinde 45207 Posch, bestehend aus dem Grundstück Nr. 1031, mit einem Katasterausmaß von 5.031 Quadratmetern um den Gesamtkaufpreis von 120.000 Euro. 2. Für den Fall, dass der Kaufgegenstand, oder Teile hiervon, innerhalb von 25 Jahren über Antrag bzw. im Einvernehmen mit der Stadt Linz umgewidmet und durch die Umwidmung eine Bebauung möglich wird oder auch nur höherwertiges Grünland (zum Beispiel Sport- und Spielflächen, Kleingärten etc.) entsteht, verpflichtet sich die Stadt Linz eine Nachbesserung des Kaufpreises zu leisten. Die Höhe der Nachbesserung ist von einem gemeinsam zu bestellenden Sachverständigen für Liegenschaftsbewertungen zu ermitteln, für beide Seiten bindend und binnen eines Jahres nach Umwidmung zur Zahlung fällig. 3. Lastenfreistellungskosten und eine allfällige Immobilienertragsteuer gehen zu Lasten der Verkäufer. Sämtliche übrige Kosten, Gebühren, Verkehr- und Ertragsteuern, die im Zuge des Abschlusses und der grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages entstehen bzw. bereits entstanden sind, hat ausschließlich die Stadt Linz zu übernehmen. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 120.000 Euro (Kaufpreis) sowie voraussichtlich 5.520 Euro (Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr) für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 1.001100 (Unbebaute Grundstücke) mit dem Haushaltsprogramm 05006 (Erwerb von Grundstücken Gebäuden) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 6. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der anfallenden Kosten durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Danke, Herr Bürgermeister, wir sehen den Nutzen des Kaufs hier nicht ganz. Dieser kann eigentlich nur darin bestehen, dass es im Nachhinein zu einer Umwidmung und zu einer Verbauung kommen kann. Diese lehnen wir aber an diesem Standort ab und deshalb enthalten wir uns bei diesem Antrag.

Wir stimmen schon zu. Wir sehen da durchaus einen möglichen Nutzen, zum Beispiel für Spielflächen oder öffentliche Nutzung. Wir finden auch den Preis okay, aber wir erkennen auch nicht wirklich eine Strategie. Es kommt uns ein bisschen wie beim Spiel DKT - Das kaufmännische Talent, vor, wo durch Würfeln und Zufall ein Grundstück plötzlich zur Verfügung steht. Weil es billig ist, greifen wir halt einmal zu und sichern das. Das ist vielleicht auch in Ordnung. Trotzdem fehlt uns die Perspektive. Denn grundsätzlich wüssten wir andere strategische Grundstücke, die wir um dieses Geld lieber kaufen würden.

Es wird relativ schwierig sein, große strategische Grundstücke im Wert von 120.000 Euro erwerben zu können. Wenn der Vorwurf an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin besteht, dass wir günstig etwas einkaufen, dann bedanke ich mich für diesen Vorwurf, der entspricht in meinem ökonomischen Denken einem Lob.

Vielleicht hätte ich mich präziser ausdrücken sollen. Es geht um aktive Bodenpolitik und die beinhaltet auch, strategische Grundstücke zu kaufen. Ja, um 120.000 Euro kann man wahrscheinlich nicht sehr viel Bauland oder so kaufen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrstimmig angenommen. Enthaltung: KPÖ (2)