Gewährung einer Subvention an den Verein für Sozialprävention und Gemeinwesenarbeit (Frauenberatung Woman 2024 und Förderung 2025); maximal 298.000 Euro, davon 20.000 Euro im Rechnungsjahr 2024 und 278.000 Euro im Rechnungsjahr 2025

M 2 · Ausschussantrag · 24. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Gewährt wurde dem Verein für Sozialprävention und Gemeinwesenarbeit eine Förderung von insgesamt maximal 298.000 Euro für den laufenden Betrieb der Frauenberatung Woman und des Jugendprojekts KICK in den Jahren 2024 und 2025. Hintergrund sind gestiegene Personalkosten im Jahr 2024 sowie die Umstellung von einer Drei-Jahres-Förderung auf jährliche Förderungen, weil auch andere Fördergeber jährlich finanzieren. Für 2024 sind 20.000 Euro zur Abdeckung der Mehrkosten vorgesehen, für 2025 252.000 Euro für KICK und 26.000 Euro für Woman. Die Auszahlung erfolgt in vier Teilbeträgen, die Förderung steht unter Einhaltung der städtischen Förderungsrichtlinien. Beschlossen wurde die Verrechnung über die Finanzposition für Transfers an private Organisationen im Fonds Kinder- und Jugendhilfe.

Schlagwörter (10):förderungfrauenberatungjugendprojektsozialpräventiongemeinwesenarbeitpersonalkostenkinder- und jugendhilfesozialarbeitbetriebskostenstadtfinanzen
AntragstextEinblendenAusblenden
Berichterstattung Vizebürgermeisterin Hörzing Hier ersuche ich um eine Beschlussfassung für den Verein für Sozialprävention und Gemeinwesenarbeit. Dieser erhält seit 1999 eine Drei-Jahres-Förderung von der Stadt Linz für das Jugendprojekt KICK und die Frauenberatung Woman. Zuletzt wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 17. März 2022 für die Förderperiode 2022 bis 2024 eine jährliche Förderung in Höhe von 245 000 Euro beschlossen. Der Verein für Sozialprävention und Gemeinwesenarbeit leistet großartige Arbeit. Die Projekte, ob das KICK oder Woman sind, zeichnen sich durch eine wirklich hohe Erfolgsquote aus. Diese Projekte werden auch von anderen Fördergeber*innen finanziert, allerdings jährlich. Deshalb soll vom bisherigen Modell der Drei-Jahres-Förderung abgewichen und auch der städtische Förderanteil künftig in Form einer jährlichen Förderungen gewährt werden. Ich schlage daher vor, dem Verein für Sozialprävention und Gemeinwesenarbeit erst- und einmalig für das aktuelle Jahr für die gestiegenen Personalkosten 20.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Es gibt keine Möglichkeiten Einsparungspotential zu erzielen. Es ist auch klar, dass die Beschäftigten in diesem Bereich entsprechende Lohn- und Gehaltserhöhungen verdient haben und auch bekommen sollen. Das ist wesentlich und wichtig. Weiters ersuche ich um eine Jahresförderung für das Jahr 2025 für das Jugendprogramm KICK in Höhe von 252.000 Euro und weitere 26.000 Euro für die Frauenberatung für das Jahr 2025, damit diese ausgezeichnete Arbeit weiterhin im Interesse der Stadt Linz und der Linzerinnen und Linzer fortgesetzt werden kann. Ich ersuche diese Mittel der Stadt Linz zur Verfügung zu stellen. Vielen herzlichen Dank.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz gewährt dem Verein für Sozialprävention und Gemeinwesenarbeit, 4020 Linz, Glimpfingerstraße 8, eine Förderung in Höhe von gesamt maximal 298.000 Euro (darin enthalten 20.000 Euro zur Abdeckung gestiegener Personalkosten im Geschäftsjahr 2024, 252.000 Euro als Jahresförderung 2025 für das Jugendprojekt KICK und 26.000 Euro als Jahresförderung 2025 für die Frauenberatung Woman) zur Deckung des laufenden Betriebes 2024 und 2025. 2. Die Förderung wird unter der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in vier Teilbeträgen: 20. März, 20. Juni, 20. September bzw. 20. Dezember des jeweiligen Jahres. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 20.000 Euro für die Frauenberatung Woman im Rechnungsjahr 2024 und der Kosten für die Jahresförderung des VSG in Höhe von gesamt maximal 278.000 Euro im Rechnungsjahr 2025 erfolgen auf der Finanzposition 1.757000 (Transfers an private Organisationen) im Fonds 401000 (Kinder- und Jugendhilfe).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.