…
Änderungsplan Nr. 258 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Kraußstraße 3)
O 3 · Ausschussantrag · 32. Sitzung
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Planung, Liegenschaften und Verfassung
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde eine Änderung des Flächenwidmungsplans für die Kraußstraße 3 in der KG Lustenau. Auf dem Grundstück 268/10 wird die Widmungsgrenze zwischen Bauland / gemischtes Baugebiet und Bauland / eingeschränktes gemischtes Baugebiet lagemäßig verschoben. Ziel der Anpassung ist es, Widmungs- und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Die beiliegende Verordnung zum Änderungsplan Nr. 258 wurde erlassen und einstimmig angenommen.
Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanwidmungsänderungbaulandgemischtes baugebieteingeschränktes gemischtes baugebietstadtplanungnutzungskonfliktekraußstraßelustenau
AntragstextEinblendenAusblenden
Danke Frau Vizebürgerin, werte Kolleginnen und Kollegen, der Tagesordnungspunkt O 3 sieht eine Flächenwidmungsplanänderung in der Kraußstraße 3 vor. Es geht um das Grundstück Nummer 268/10 und dort um eine lagemäßige Verschiebung der Widmungsgrenze zwischen Bauland / gemischtes Baugebiet und Bauland / eingeschränktes gemischtes Baugebiet. Das Ziel dieser Änderung ist, Widmungs- und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe:
Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 258 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Kraußstraße 3, wird erlassen.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.