Änderungsplan Nr. 258 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Kraußstraße 3)

O 3 · Ausschussantrag · 32. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung, Liegenschaften und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde eine Änderung des Flächenwidmungsplans für die Kraußstraße 3 in der KG Lustenau. Auf dem Grundstück 268/10 wird die Widmungsgrenze zwischen Bauland / gemischtes Baugebiet und Bauland / eingeschränktes gemischtes Baugebiet lagemäßig verschoben. Ziel der Anpassung ist es, Widmungs- und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Die beiliegende Verordnung zum Änderungsplan Nr. 258 wurde erlassen und einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanwidmungsänderungbaulandgemischtes baugebieteingeschränktes gemischtes baugebietstadtplanungnutzungskonfliktekraußstraßelustenau
AntragstextEinblendenAusblenden
Danke Frau Vizebürgerin, werte Kolleginnen und Kollegen, der Tagesordnungspunkt O 3 sieht eine Flächenwidmungsplanänderung in der Kraußstraße 3 vor. Es geht um das Grundstück Nummer 268/10 und dort um eine lagemäßige Verschiebung der Widmungsgrenze zwischen Bauland / gemischtes Baugebiet und Bauland / eingeschränktes gemischtes Baugebiet. Das Ziel dieser Änderung ist, Widmungs- und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 258 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Kraußstraße 3, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.