Änderungspläne Nr. 213 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Industriezeile 84)

K 7 · Ausschussantrag · 14. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Erlassung der Änderungspläne Nr. 213 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 für den Bereich Industriezeile 84 in der Katastralgemeinde Lustenau. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich mit den Grenzen Industriezeile 84 sowie Schachermayerstraße, Schachermayerstraße 2 und Schachermayerstraße 4 fest. Mit der Rechtswirksamkeit werden die bisherigen Planfestlegungen im betroffenen Bereich aufgehoben. Die Pläne liegen nach Kundmachung zur öffentlichen Einsicht auf und treten am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanörtliches entwicklungskonzeptraumordnungstadtplanungindustriezeilekatastralgemeinde lustenauverordnungöffentliche einsichtplanänderung
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Gemeinderätin Langbauer, BSc berichtet über K 7 Änderungspläne Nr. 213 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Lustenau (Industriezeile 84) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 213 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Industriezeile 84, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2023 betreffend Änderungspläne Nr. 213 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Industriezeile 84 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 213 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Industriezeile 84 Osten: Schachermayerstraße Süden: Schachermayerstraße 2 Westen: Schachermayerstraße 4 Katastralgemeinde Lustenau Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 213 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
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Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 213 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Industriezeile 84, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.