Durchführung des STREAM Festivals 2023; Grundsatzbeschluss 245.000 Euro (exklusive Umsatzsteuer)

K 1 · Ausschussantrag · 12. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Kultur, Tourismus und Märkte

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Durchführung des STREAM Festivals 2023 an drei Tagen im Mai mit einem maximalen Kostenrahmen von 245.000 Euro exklusive Umsatzsteuer. Dem Festival werden voraussichtliche Einnahmen von 35.000 Euro aus Sponsoring- und Zusatzeinnahmen gegenübergestellt, sodass sich der budgetwirksame Aufwand auf höchstens 210.000 Euro beläuft. Die Kosten und Einnahmen werden dem Fonds 381000 „Städtische Kulturentwicklung“ für das Rechnungsjahr 2023 zugeordnet. Zusätzlich wurde die Verwendung von Sponsoringgeldern und Standgebühren über die kalkulierten Einnahmen hinaus zur qualitativen Programmverbesserung genehmigt. Die Umsetzung, einschließlich Vergabeverfahren und Vertragsabschluss, wurde dem Magistrat im Geschäftsbereich Kultur und Bildung übertragen.

Schlagwörter (9):stream festivalkulturveranstaltungopen-airfestivalförderungkulturentwicklungsponsoringveranstaltungsbudgetvergabeverfahreninnenstadt
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Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über K 1 Durchführung des STREAM Festivals 2023; Grundsatzbeschluss 245.000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Durchführung des STREAM Festivals an drei Tagen im Mai 2023 wird mit einem maximalen Kostenrahmen von € 245.000,- exkl. USt grundsätzlich genehmigt: Zu erwartende Ausgaben: 245.000 Euro (exkl. USt) Zu erwartende Einnahmen: 35.000 Euro (exkl. USt) Budgetwirksame Ausgaben: 210.000 Euro (exkl. USt) Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abteilung Linz Kultur, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), der Auswahl des Angebots für den Zuschlag (Zuschlagsentschei¬dung) und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung des jeweils zuständigen Organs mit dem Abschluss der erforderlichen Verträge (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 245.000 Euro (exkl. USt) für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt im Fonds 381000 ‚Städtische Kulturentwicklung‘. Die Verwendung von voraussichtlich 35.000 Euro (exkl. USt) aus Sponsoring- und Zusatzein¬nahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt im Fonds 381000 ‚Städtische Kulturentwicklung‘. Der budgetwirksame Ausgaberahmen für das STREAM Festival 2023 beläuft sich somit auf max. 210.000 Euro (exkl. USt). Die Verwendung von Sponsoringgeldern und Standgebühren, die die bereits kalkulierte Summe von Einnahmen übersteigen, zur qualitativen Programmverbesserung wird genehmigt. Die Verrechnung der selbigen erfolgt im Fonds 381000 ‚Städtische Kulturentwicklung‘“
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Durchführung des STREAM Festivals an drei Tagen im Mai 2023 wird mit einem maximalen Kostenrahmen von € 245.000,- exkl. USt grundsätzlich genehmigt: Zu erwartende Ausgaben: 245.000 Euro (exkl. USt) Zu erwartende Einnahmen: 35.000 Euro (exkl. USt) Budgetwirksame Ausgaben: 210.000 Euro (exkl. USt) Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abteilung Linz Kultur, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), der Auswahl des Angebots für den Zuschlag (Zuschlagsentschei¬dung) und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung des jeweils zuständigen Organs mit dem Abschluss der erforderlichen Verträge (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 245.000 Euro (exkl. USt) für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt im Fonds 381000 ‚Städtische Kulturentwicklung‘. Die Verwendung von voraussichtlich 35.000 Euro (exkl. USt) aus Sponsoring- und Zusatzein¬nahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt im Fonds 381000 ‚Städtische Kulturentwicklung‘. Der budgetwirksame Ausgaberahmen für das STREAM Festival 2023 beläuft sich somit auf max. 210.000 Euro (exkl. USt). Die Verwendung von Sponsoringgeldern und Standgebühren, die die bereits kalkulierte Summe von Einnahmen übersteigen, zur qualitativen Programmverbesserung wird genehmigt. Die Verrechnung der selbigen erfolgt im Fonds 381000 ‚Städtische Kulturentwicklung‘“
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Danke Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Linz ist in Sachen Open Airs und Open Air-Veranstaltungen wirklich einzigartig und federführend. Viele andere Städte beneiden uns um die Klangwolke und um das Pflasterspektakel. Das heißt, wir geben da wirklich einen guten Ton vor. Die Linzer Bevölkerung nimmt das Angebot der Open Airs gerne an. Wir Freiheitliche unterstützen auch jede Idee in Sachen Open Airs und Freiluftveranstaltungen. Faktum ist aber, dass alle Open Air-Veranstaltungen in Linz seit Jahrzehnten immer nur an den gleichen Standorten abgehalten werden. Auch bei den neuen Formaten die geplant sind, egal ob STREAM Festival oder Brucknerfest für Alle, es geht wieder um die gleichen Standorte, die wir bereits seit 40 Jahren haben. Es geht um die Innenstadt, es geht um den Donaupark, um den Urfahranermarkt samt AEC und in weiterer Folge, laut Kulturentwicklungsplan, um das ganze Areal rund um die Tabakfabrik und den Hafen. Das ist es. Trostlos ist es dann, wenn man das Stadtgebiet ab der Unionkreuzung Richtung Süden anschaut, da ist kulturell absolut gar nichts los, da ist sogenannte tote Hose. Von der Unionkreuzung Richtung Ebelsberg, SolarCity, Pichling, Auwiesen, Kleinmünchen, Bindermichl, Spallerhof, Neue Heimat tut sich kulturell gar nichts. Wir sehen es daher so, dass man sämtliche neue Formate, aber auch die bestehenden Formate in Sachen Standorte einmal dringend überdenken sollte. Die Innenstadt sollte selbstverständlich mit Hauptbühnen bestehen bleiben, aber man sollte sich wirklich einmal neue Standorte oder Nebenschauplätze im Linzer Süden suchen und auf die Bevölkerung zugehen. Im Linzer Süden gäbe es ganz tolle Möglichkeiten, es gäbe zum Beispiel den Landschaftspark Bindermichl, der bei der Kulturhauptstadt Linz09 bereits bespielt wurde, das ist bei der Bevölkerung super angekommen. Es gäbe in der SolarCity den Lunaplatz, der sich perfekt eignet, etc. etc. Das heißt, man könnte die Open Air-Veranstaltungen nicht nur in die Innenstadt stopfen, wie wir es bisher haben, sondern wirklich in Zukunft auf die Bevölkerung zugehen. Kurzum wir stimmen den Open Air-Veranstaltungen grundsätzlich zu, auch den neuen Formaten, sehen aber in Sachen Standorte und Spielorte noch einen großen Optimierungsbedarf. Da müssen wir einfach neu denken und wir werden uns daher heute bei diesem Antrag der Stimme enthalten.

Liebe Ute, danke auch für diese Anregungen, die wir gerne im Ausschuss diskutieren hätten können. Sehr gerne nehmen wird das zur Kenntnis. Für die Stadtteile im Süden, da bin ich bei dir, gibt es immer wieder auch Initiativen, die wir sehr gerne unterstützen, mit unserem Kulturviertler, z. B. dem Stadtteilförderprogramm, wo jede Initiative einreichen kann, um Veranstaltungen durchzuführen. Wir glauben, dass das STREAM Festival ein wichtiger Impuls für die Innenstadt sein wird und auch ganz nötig für die Innenstadt ist. Vor allem wird es einen neuen Impuls bringen. Danke schön

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion von FPÖ (9) und MFG (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.