Öko-Leitfaden 2022 und Anwendung der revidierten nachhaltigen Beschaffung (naBe)-Kernkriterien 2020

K 6 · Stadtsenatsantrag · 5. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Anwendung des aktualisierten Öko-Leitfadens 2022 für die städtische Beschaffung in Linz. Die Vergabestellen des Magistrats und der Kinder- und Jugend-Services sollen sich dabei am nationalen Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung von 2020 orientieren und die neuen naBe-Kernkriterien für 16 Beschaffungsgruppen möglichst erreichen. Abweichungen von den Kernkriterien sind zu begründen; ausgegliederte Unternehmungen und die Linz AG werden ersucht, den Leitfaden und den Aktionsplan ebenfalls soweit möglich zu berücksichtigen. Künftige formale und redaktionelle Anpassungen des Leitfadens dürfen ohne erneute Einbindung des Gemeinderates erfolgen. Zusätzlich soll eine Kooperationspartnerschaft mit den Initiatoren der naBe-Plattform eingegangen werden, um Fachwissen zu Klimabilanzierung, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsystemen, Beschaffung und Projektmanagement auszutauschen.

Schlagwörter (10):nachhaltige beschaffungöko-leitfadennabevergabewesenmagistratlinz agklimabilanzierungumweltmanagementnachhaltigkeitkooperation
AntragstextEinblendenAusblenden
Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger berichtet über K 6 Öko-Leitfaden 2022 und Anwendung der revidierten nachhaltigen Beschaffung (naBe)-Kernkriterien 2020 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat nachstehenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Vergabestellen der Geschäftsbereiche des Magistrats und der Unternehmung nach Statut Kinder- und Jugend-Services (KJS) werden beauftragt, die städtische Beschaffung unter Berücksichtigung des beiliegenden aktualisierten Öko-Leitfadens 2022 vorzunehmen. Zudem wird der vom Bund herausgegebene nationale Aktionsplan (naBe Aktionsplan 2020) für die Vergabestellen der Magistratsdienststellen und der Unternehmungen nach § 61 StL 1992 ,KJS‘ als Orientierung verbindlich erklärt. Als Ziel wird die Erreichung der neuen naBe-Kernkriterien für die im nationalen Aktionsplan angeführten 16 Beschaffungsgruppen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel angestrebt, wobei wesentliche Abweichungen von den Kernkriterien zu begründen sind. 2. Die GeschäftsführerInnen der ausgegliederten Unternehmungen sowie der Vorstand der Linz AG werden ersucht, ihre Beschaffung soweit als möglich unter Berücksichtigung des beiliegenden Öko-Leitfadens 2022 vorzunehmen und den vom Bund herausgegebenen nationalen Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe-Aktionsplan 2020) bei Beschaffungen anzuwenden. 3. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Personal und Zentrale Services (PZS), Abteilung Zentraler Einkauf wird im Hinblick auf die Verwaltungsökonomie beauftragt, die formalen Anpassungen und erforderlichenfalls redaktionellen Änderungen beim Öko-Leitfaden für die Stadt Linz künftig auch ohne Einbindung des Gemeinderates vorzunehmen. 4. Um die naBe-Initiative voranzubringen und die Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung zu unterstützten, soll mit den Initiatoren der naBe-Plattform eine Kooperationspartnerschaft eingegangen werden, wobei der Schwerpunkt auf der gemeinsamen Nutzung und dem Austausch des Fachwissens in den Bereichen Klimabilanzierung, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsysteme, Beschaffung und Projektmanagement liegt. Das Vergabemanagement in der Abteilung Zentraler Einkauf im Personal und Zentrale Services übernimmt die Koordinierung seitens der Stadt Linz.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.