Kreditüberschreitung zur Sicherung des Gebarungsablaufes im Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie in Höhe von 2.180.000 Euro

L 2 · Ausschussantrag · 26. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Finanzen und Integration

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde eine Kreditüberschreitung von 2.180.000 Euro im Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie. Der Mehrbedarf entstand vor allem durch höhere Aufwendungen in der stationären Altenpflege. Zur Abdeckung werden zusätzliche Mittel aus dem Pflegefonds verwendet, die im Zuge der Novellierung des Pflegefondsgesetzes verfügbar sind. Die Bedeckung erfolgt über Mehreinnahmen aus Transfers des Bundes. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):sozialesjugend und familiealtenpflegepflegefondskreditüberschreitunggebarungsablaufbundesmittelfinanzengesundheitsozialbudget
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt einen Mehrbedarf in Höhe von 2,18 Millionen Euro im Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie, der vorwiegend aus Mehraufwendungen in der stationären Altenpflege resultiert. Im Zuge der Novellierung des Pflegefondsgesetzes gibt es dafür zusätzliche Mittel aus dem Pflegefonds, die auch zur Abdeckung dieses Mehrbedarfs verwendet werden. Ich ersuche um Aufnahme des Antragstextes in das Protokoll und ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Kreditüberschreitung in Höhe von 2.180.000 Euro auf der Finanzposition 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 373 (Teilzahler private Haushalte) im Fonds 411100 (Alten- und Pflegeheime) wird genehmigt. 2. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der Finanzposition 2.860200 (Transfers von Bund) mit dem Funktionsbereich 513 (Pflegefonds) im Fonds 945000 (Sonstige Zuschüsse des Bundes).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.