„Levelling up" - Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im Gleichbehandlungsgesetz - Resolution

K 11 · Fraktionsantrag · 17. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Gefordert wird eine Novellierung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, damit Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ausdrücklich verboten ist. Begründet wird dies mit einer bestehenden Schutzlücke, die im Arbeitsleben bereits geschlossen ist, in anderen Bereichen aber noch besteht. Genannt werden als Beispiele der Ausschluss eines homosexuellen Paares in einem Lokal oder bei der Anmietung einer Wohnung. Ziel ist ein Schutzniveau, das dem Diskriminierungsschutz wegen des Geschlechts entspricht. Die Resolution wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):diskriminierungsschutzsexuelle orientierunggleichbehandlungsgesetzlgbtiqantidiskriminierunggüter und dienstleistungenwohnungsanmietunggastronomiemenschenrechtebundesrecht
AntragstextEinblendenAusblenden
Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind Mitglied des ‚Rainbow Cities Network‘ und haben ein LGBTIQ-Konzept im Gemeinderat beschlossen, seither arbeiten wir strukturiert an einem Maßnahmenkatalog, den wir gemeinsam mit der Community erstellt haben und setzen diese Maßnahmen Zug um Zug um. Wir betreiben umfassende Sensibilisierungsarbeit zur Antidiskriminierung, aber wir setzen auch unterstützende Maßnahmen, um hier einfach auch die von Diskriminierung betroffenen Personen zu unterstützen. Es braucht aber ganz dringend eine gesetzliche Änderung. Eine gesetzliche Änderung, die dafür sorgt, dass Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung 637 nicht mehr möglich ist. Das gibt es in der Arbeitswelt schon, aber das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes beinhaltet kein Diskriminierungsverbot beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Diesen Gap gibt es noch immer, das ist zu bereinigen. Konkret geht es darum, dass ein homosexuelles Pärchen nicht mehr von der Bedienung in einem Lokal oder von einer Anmietung einer Wohnung ausgeschlossen werden darf. Hier geht es wirklich um die Anhebung, eines „Levelling ups“ auf das gleiche rechtliche Niveau, wie auf Grund des Geschlechts, das man durch die Veränderung des Gleichbehandlungsgesetzes nachziehen kann. Daher ersuche ich um Zustimmung zu diesem Antrag, dass dieses „Levelling up“ im Sinne einer Gleichbehandlung erfolgen kann.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: „Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, die erforderlichen Schritte für eine zeitgemäße Novellierung des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz - GIBG) durch den Nationalrat in die Wege zu leiten. Ziel der Novellierung möge sein, den 1. Abschnitt des III. Teils des GIBG („Gleichbehandlung [...] in sonstigen Bereichen“) um den Schutz vor Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung zu erweitern, so dass ein Schutzniveau erreicht wird, das in jeder Hinsicht dem Schutz vor Diskriminierung auf Grund des Geschlechts entspricht.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.