Änderungsplan Nr. 219 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Waldegg (Hanuschstraße 26)

K 8 · Ausschussantrag · 14. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde der Änderungsplan Nr. 219 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 für den Bereich Hanuschstraße 26 in der Katastralgemeinde Waldegg. Die Umwidmung betrifft ein Gebiet zwischen Parkplatz, Hanuschstraße 26 und 30 sowie Paracelsusstraße 9 und 13 und schafft die planungsrechtliche Grundlage für ein Wohnhaus. Begründet wurde die Änderung damit, dass ohne Umwidmung an gleicher Stelle auch ein Tourismusbetrieb beziehungsweise eine Pension in vergleichbarer Kubatur möglich gewesen wäre. Kritisiert wurden vor allem der Verlust von Baumbestand, die mögliche Beeinträchtigung eines kleinen Stadtwalds und Konflikte mit der Umgebung beim Gasthaus Schiefer Apfelbaum. Die Verordnung wurde mit Stimmenmehrheit angenommen und tritt nach Kundmachung in Kraft.

Schlagwörter (10):flächenwidmungsplanumwidmungwaldegghanuschstraßewohnhaustourismusbetriebnachverdichtungbaumbestandstadtplanungraumordnung
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Gemeinderätin Sommer berichtet über K 8 Änderungsplan Nr. 219 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Waldegg (Hanuschstraße 26) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 219 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Hanuschstraße 26, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2023 betreffend Änderungsplan Nr. 219 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Hanuschstraße 26 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 219 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Parkplatz Osten: Hanuschstraße 26 Süden: Hanuschstraße 30 Westen: Paracelsusstraße 9, 13 Katastralgemeinde Waldegg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungs¬bereich des Änderungsplanes Nr. 219 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
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Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 219 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Hanuschstraße 26, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2023 betreffend Änderungsplan Nr. 219 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Hanuschstraße 26 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 219 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Parkplatz Osten: Hanuschstraße 26 Süden: Hanuschstraße 30 Westen: Paracelsusstraße 9, 13 Katastralgemeinde Waldegg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungs¬bereich des Änderungsplanes Nr. 219 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Wir stimmen hier dagegen. Wir sind große Freunde der Nachverdichtung, aber in dem Fall sind wir der Meinung, dass übertrieben wird. Dieser kleine Stadtwald würde vernichtet werden und das sehen wir sehr, sehr kritisch. Wir sehen auch kritisch, dass der Schiefe Apfelbaum in Zukunft seines kühlen Umfelds beraubt wird und sehen auch einige Konflikte auf die Gastronomie beim Apfelbaum zukommen. Das sind alles gute Gründe, um uns nicht nur zu enthalten, sondern dagegen zu stimmen.

Ich avisiere nur eine Enthaltung. Danke schön.

Das Gasthaus Schiefer Apfelbaum ist von einem wunderschönen Baumbestand umgeben, wie schon erwähnt worden ist. Dieser soll nun durch ein Bauwerk im großen Ausmaß gefällt werden. Wir können zwar der Bebauung des Parkplatzes an der Ecke sehr viel abgewinnen, aber der Verbauung hinter dem Gasthaus können wir aufgrund des schönen Baumbestandes und dieser Enge zu den Reihenhäusern, die dahinter schon errichtet wurden, nicht zustimmen. Wir werden uns deshalb enthalten.

Aus ähnlichen Beweggründen wie die Vorredner werden wir uns enthalten. Danke.

Ich muss hier ein bisschen aufklären, damit das in dieser Sitzung nicht unerwidert bleibt. Durch diese Umwidmung wird es ermöglicht, dort ein Wohnhaus zu errichten. Wenn wir nicht umwidmen würden, könnte der Eigentümer, so wie es ursprünglich geplant gewesen wäre, dort einen Tourismusbetrieb, eine Pension in der gleichen Kubatur und in der gleichen Größe errichten. Er war auch schon im Gestaltungsbeirat. Es würde nichts an dem ändern, was ihr, die ihr heute hier dagegen stimmt, verhindern wollt. So gesehen muss ich sagen, ist mir als Verantwortlichem für die Stadtplanung lieber, dass wir dort einen Wohnbau statt einen Tourismusbetrieb hinbekommen und dazu ist die Änderung des Flächenwidmungsplanes notwendig.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (10), MFG (2), KPÖ (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL sowie bei Gegenstimme der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.