Fahrbahnsanierung und Ausbau der Mönchgrabenstraße zwischen Objekt Nummer 130 und Nummer 176 samt Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung; Vergabe der Aufträge; maximal 394.000 Euro

Q 2 · Ausschussantrag · 32. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Märkte

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Fahrbahnsanierung und geringfügige Verbreiterung der Mönchgrabenstraße zwischen Hausnummer 130 und 176 auf rund 620 Metern samt zwei Ausweichen und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung. Ausschlaggebend waren der schlechte Straßenzustand, der hohe Erhaltungsaufwand und zahlreiche Bürgerbeschwerden. Vorgesehen sind neue erdverkabelte Stahlmasten mit LED-Leuchten und Bewegungssensoren anstelle der alten Holzmasten mit Freileitung. Die Gesamtkosten sind mit maximal 394.000 Euro festgelegt, wobei die Bau- und Beleuchtungsarbeiten an zwei Linzer Unternehmen vergeben wurden. Die Finanzierung erfolgt 2025 über Straßenbau- und Beleuchtungspositionen, ergänzend können bei Bedarf Fremdmittel herangezogen werden.

Schlagwörter (10):fahrbahnsanierungmönchgrabenstraßeöffentliche beleuchtungstraßenausbauverkehrinfrastrukturled-beleuchtungstadtbeleuchtungtiefbaufinanzierung
AntragstextEinblendenAusblenden
Danke Frau Vizebürgermeisterin, bei diesem Antrag geht es um die Mönchgrabenstraße, welche zwischen der Hausnummer 130 und 176 auf einer Länge von circa 620 Meter saniert werden soll. Gründe dafür sind der schlechte Straßenzustand, der hohe Erhaltungsaufwand und zahlreiche Bürgerbeschwerden. Neben der Fahrbahnsanierung sind eine Verbreiterung auf 3,50 Meter im oberen Abschnitt sowie die Errichtung von zwei Ausweichen vorgesehen. Zusätzlich wird die öffentliche Beleuchtung erneuert. Die alten Holzmasten, die noch eine Freileitung haben, kommen weg und werden durch moderne erdverkabelte Stahlmasten mit LED-Leuchten und Bewegungssensoren ersetzt. Die Gesamtkosten betragen 394.000 Euro. Der Gemeinderat soll die Grundsatzgenehmigung, die Zuschlagsentscheidung und Vergabe und die Bedeckung und Verrechnung beschließen. Danke.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: 1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 394.000 Euro inklusive USt grundsätzlich genehmigt: Fahrbahnsanierung beziehungsweise geringfügige Verbreiterung der Mönchgrabenstraße auf eine Gesamtlänge von circa 620 Meter von Objekt Nr. 130 bis Nr. 176 inklusive Herstellung von zwei Ausweichen und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung. 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: 2.1. Straßenbauarbeiten - OG 01 + OG 03: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held & Francke Bau Ges.m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inkl. USt) 165.533,47 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 34.466,53 Euro inklusive USt bewilligt. 2.2. Bauliche Vorkehrungen öffentliche Beleuchtung - OG 02 + OG 04: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Held & Francke Bau Ges.m.b.H., Kotzinastraße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 61.333,80 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 9.666,20 Euro inklusive USt bewilligt. 2.3. Installationsarbeiten öffentliche Beleuchtung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Alemo GmbH, Dornacher Straße 7, 4040 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 111.726 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 11.274 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten der Straßenbauarbeiten - OG 01 + OG 03 in Höhe von insgesamt 200.000 Euro inklusive USt erfolgt im Rechnungsjahr 2025 auf der Finanzposition 1.002100 (Straßenbauten), Haushaltsprogramm HP50024 (Mönchgrabenstraße) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau). Die Verrechnung der baulichen Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung - OG 02 + OG 04 und der Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung in Höhe von insgesamt 194.000 Euro inklusive USt erfolgt im Rechnungsjahr 2025 auf der Finanzposition 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm HP05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.