Abschluss eines Bestandvertrages für das Objekt Bergschlösslgasse 1

J 2 · Ausschussantrag · 12. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Für das Objekt Bergschlösslgasse 1 wurde ein Bestandvertrag zwischen der Stadt Linz und der Gemelli Bergschlößlgasse 1 BetriebsgmbH genehmigt. Er gilt ab tatsächlicher Übergabe, spätestens ab 1. März 2023, und umfasst das Hauptgebäude, die Remise, das Pförtnerhaus, Inventar sowie weitere zugehörige Flächen und Anlagen. Der monatliche Bestandzins beträgt insgesamt 15.120 Euro inklusive USt, wird in den ersten drei Jahren nach einem gestaffelten Modell auf Basis des Nettoumsatzes verrechnet und durch Betriebskosten sowie jährliche Verwaltungskosten ergänzt. Der Park soll für die Bewohnerinnen und Bewohner des Froschbergs zugänglich und erhalten bleiben; zugleich wurde auf möglichen Parkplatzdruck und die Vermeidung zusätzlicher Stellflächen im Park hingewiesen. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):bestandvertragbergschlösslgasseliegenschaftmietepachtzinsparkzugangparkraumbedarfwohn- und geschäftsgebäudestadtplanungimmobilienverwaltung
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Bürgermeister Luger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Hörzing. Gemeinderat Koppler berichtet über J 2 Abschluss eines Bestandvertrages für das Objekt Bergschlösslgasse 1 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss des beiliegenden Bestandvertrages, gültig ab tatsächlicher Übergabe, spätestens jedoch ab 1. März 2023 zwischen der Stadt Linz als Bestandgeberin und der Gemelli Berg¬schlößlgasse 1 BetriebsgmbH als Bestandnehmerin für die Liegenschaft KG 45203 Linz, EZ 3351 mit der Objektadresse Bergschlößlgasse 1, 4020 Linz samt dem zum Zeitpunkt der Über¬gabe vorhandenen Inventar, der im Bereich des Nebengebäudes bestehenden Stützmauer mit Stiegenabgang und unterirdischen Gewölben, dem Pförtnerhaus (ausgenommen öffentliche WC-Anlage) und der Teilfläche des Grst 1348/1, soweit sie nicht als öffentliche Parkanlage dient und den bestehenden Zugang zu den Objekten des Bergschlößls umfasst, wird genehmigt. 2. Die Verrechnung des monatlichen Bestandzinses für das Hauptgebäude 8808 Euro für das Nebengebäude (Remise) 6180 Euro sowie für das Pförtnerhäuschen 132 Euro gesamt sohin 15.120 Euro inklusive USt erfolgt auf der FiPos 2.811200 (Miete und Pachtertrag) im Fonds 853000 (Wohn- und Geschäftsgebäude), wobei für die ersten drei Jahre der Bestandzins gestaffelt wird wie folgt: Im Rechnungsjahr 2023 beträgt der Bestandzins zehn Prozent des Nettoumsatzes, mindestens jedoch 8000,40 Euro monatlich inklusive USt, im Rechnungsjahr 2024 beträgt der Bestandzins zehn Prozent des Nettoumsatzes, mindestens jedoch 10.000,80 Euro monatlich inklusive USt und im Rechnungsjahr 2025 beträgt der Bestandzins zehn Prozent des Nettoumsatzes, mindestens jedoch 15.120 Euro monatlich inklusive USt. Die Verrechnung der monatlichen Betriebskosten in Höhe von vorläufig 192 Euro inklusive USt erfolgt auf der FiPos 2.811200 (Miete und Pachtertrag) im Fonds 853000 (Wohn- und Geschäftsgebäude). Die Verrechnung der jährlichen Verwaltungskosten in Höhe von 7094,47 Euro inklusive USt erfolgt auf der FiPos 2.811200 (Miete und Pachtertrag) im Fonds 853000 (Wohn- und Geschäfts¬gebäude).“
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1. Der Abschluss des beiliegenden Bestandvertrages, gültig ab tatsächlicher Übergabe, spätestens jedoch ab 1. März 2023 zwischen der Stadt Linz als Bestandgeberin und der Gemelli Berg¬schlößlgasse 1 BetriebsgmbH als Bestandnehmerin für die Liegenschaft KG 45203 Linz, EZ 3351 mit der Objektadresse Bergschlößlgasse 1, 4020 Linz samt dem zum Zeitpunkt der Über¬gabe vorhandenen Inventar, der im Bereich des Nebengebäudes bestehenden Stützmauer mit Stiegenabgang und unterirdischen Gewölben, dem Pförtnerhaus (ausgenommen öffentliche WC-Anlage) und der Teilfläche des Grst 1348/1, soweit sie nicht als öffentliche Parkanlage dient und den bestehenden Zugang zu den Objekten des Bergschlößls umfasst, wird genehmigt. 2. Die Verrechnung des monatlichen Bestandzinses für das Hauptgebäude 8808 Euro für das Nebengebäude (Remise) 6180 Euro sowie für das Pförtnerhäuschen 132 Euro gesamt sohin 15.120 Euro inklusive USt erfolgt auf der FiPos 2.811200 (Miete und Pachtertrag) im Fonds 853000 (Wohn- und Geschäftsgebäude), wobei für die ersten drei Jahre der Bestandzins gestaffelt wird wie folgt: Im Rechnungsjahr 2023 beträgt der Bestandzins zehn Prozent des Nettoumsatzes, mindestens jedoch 8000,40 Euro monatlich inklusive USt, im Rechnungsjahr 2024 beträgt der Bestandzins zehn Prozent des Nettoumsatzes, mindestens jedoch 10.000,80 Euro monatlich inklusive USt und im Rechnungsjahr 2025 beträgt der Bestandzins zehn Prozent des Nettoumsatzes, mindestens jedoch 15.120 Euro monatlich inklusive USt. Die Verrechnung der monatlichen Betriebskosten in Höhe von vorläufig 192 Euro inklusive USt erfolgt auf der FiPos 2.811200 (Miete und Pachtertrag) im Fonds 853000 (Wohn- und Geschäftsgebäude). Die Verrechnung der jährlichen Verwaltungskosten in Höhe von 7094,47 Euro inklusive USt erfolgt auf der FiPos 2.811200 (Miete und Pachtertrag) im Fonds 853000 (Wohn- und Geschäfts¬gebäude).“
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Danke schön, das sind eindeutig gute Nachrichten, wir begrüßen den Abschluss des Bestandvertrages. Es war uns immer wichtig, dass der Park für die Bewohnerinnen und Bewohner des Froschbergs zugänglich und erhalten bleibt, das ist gewährleistet. Ich glaube, jetzt heißt es nur mehr, die Kräfte zu bündeln und zu schauen, dass es auch noch für den Leerstand im Oberwirt eine baldige Lösung gibt, dann wäre dieses Thema auch erledigt. Danke.

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, wir sind grundsätzlich dafür und freuen uns, dass endlich etwas passiert. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass der Park mit diesen vielen Nutzungen, sicher auch einem Parkplatzdruck ausgesetzt ist. Wir lassen, im Vorfeld diese Zustimmung auch davon abhängen -, dass die Stadt darauf schaut, dass dort kein Parkplatz daraus wird, was natürlich leicht sein kann. Vorgesehen sind die Parkplätze außerhalb des Parks. Mit den vorgesehenen Funktionen kann es natürlich leicht vorkommen, dass sehr viel Verkehr auf einmal im Park stattfindet bzw. irgendwann der Druck vorhanden ist, dass Parkplätze errichtet werden. Wir möchten einfach darauf hinweisen, finden das aber grundsätzlich sehr positiv. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.