Gewährung einer zusätzlichen Subvention an den Schulverein der Kreuzschwestern (Förderung des laufenden Betriebes des Jahres 2023 des Übungskindergartens und des Übungshortes); maximal 199.172 Euro

F 1 · Ausschussantrag · 23. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Gewährt wurde dem Schulverein der Kreuzschwestern eine zusätzliche Förderung von maximal 199.172 Euro für den laufenden Betrieb des Jahres 2023 des Übungskindergartens und des Übungshortes in Linz. Die Einrichtungen betreuten 2023 insgesamt 73 Kinder im Kindergarten und 97 Kinder im Hort, wobei ein großer Teil der betreuten Kinder in Linz hauptwohnsitzgemeldet war. Begründet wird die Unterstützung damit, dass diese Betreuungsplätze für Linzer Kinder wichtig sind und bei Wegfall zusätzliche städtische Kapazitäten geschaffen werden müssten. Da der Übungskindergarten und der Übungshort nicht unter das oberösterreichische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz fallen, besteht keine gesetzliche Abgangsdeckung; die Förderung wird daher anteilig nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Linz berechnet. Die Förderung wurde unter Einhaltung der städtischen Förderungsrichtlinien einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):kinderbetreuungübungskindergartenübungshortförderungsozialesbildunglaufender betriebhauptwohnsitz linzkinder- und jugendhilfefinanzen
AntragstextEinblendenAusblenden
Herzlichen Dank, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Schulverein der Kreuzschwestern betreibt in Linz einen Übungskindergarten und einen Übungshort für die Bildungsanstalt für Elementarpädagogik des Schulvereins. Im Kindergarten wurden im Jahr 2023 in vier Gruppen insgesamt 73 Kinder betreut, davon 90 Prozent der Kinder mit Hauptwohnsitz in Linz. Im Hort wurden in fünf Gruppen insgesamt 97 Kinder betreut, davon 78 Prozent Linzer Kinder. Damit stellen diese Kinderbetreuungseinrichtungen für 142 Linzer Kinder einen wichtigen Bestandteil im Segment der Kinderbetreuung dar. Im Gegensatz zu anderen privaten Linzer Kinderbetreuungseinrichtungen fallen dieser Kindergarten und Hort aufgrund des Status als Übungskindergarten und Hort nicht unter das oberösterreichische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz. Daher ist seitens der Stadt Linz keine gesetzlich vorgeschriebene Abgangsdeckung der laufenden Kosten zu übernehmen. Würde dieses Angebot aber nicht bestehen, müssten die betreuten Linzer Kinder gegebenenfalls in einem Kindergarten beziehungsweise Hort der Stadt Linz betreut werden, wobei die dafür notwendigen Kapazitäten für die Betreuung der zusätzlichen Kinder geschaffen werden müssten. Aufgrund des Verlustes im Jahr 2023 in der Höhe von 228.252 Euro wurde um eine Förderung angesucht. Im Hinblick darauf, dass mit diesem Angebot auch Linzer Kinder betreut werden, die sonst anderweitig betreut werden müssten, wird vorgeschlagen, dass eine zusätzliche Förderung anteilig nur für die Kinder mit Hauptwohnsitz in Linz gewährt wird. Dadurch reduziert sich der Förderbetrag auf 199.172 Euro. Ich stelle daher folgenden Antrag.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die Stadt Linz gewährt dem Schulverein der Kreuzschwestern, 4020 Linz, Wurmstraße 3, eine zusätzliche Förderung in der Höhe von maximal 199.172 Euro als Zuschuss zur Deckung der Ausgaben für den laufenden Betrieb des Jahres 2023. 2. Die Förderung wird unter der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz gewährt. 3. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 199.172 Euro im Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf Finanzposition 1.757000 (Transfers an private Organisationen, Fonds 401000 Kinder- und Jugendhilfe).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.