Erhöhung der Verkehrs- und Anlagensicherheit sowie Beseitigung von „dunklen Zonen“ durch Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung; Grundsatzgenehmigung maximal 1.450.000 Euro; Genehmigung einer Kreditübertragung

G 1 · Ausschussantrag · 21. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung in Linz mit einem maximalen Kostenrahmen von 1.450.000 Euro inklusive USt. Vorgesehen sind moderne LED-Anlagen, situationsabhängige smarte Sensorsteuerungen und punktuelle Erprobungen außerhalb der Normwerte an relevanten Standorten. Ziel ist eine bessere Ausleuchtung, höhere Energieeffizienz und die Beseitigung dunkler Zonen zur Erhöhung der Verkehrs- und Anlagensicherheit sowie der subjektiven Sicherheit. Als Begründung werden der hohe Erneuerungsbedarf, das durchschnittliche Alter der Anlagen von 22 Jahren und der bisherige LED-Anteil von nur 26 Prozent genannt. Die Kreditübertragung zur Finanzierung wurde genehmigt; der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):öffentliche beleuchtungled-anlagenverkehrssicherheitanlagensicherheitdunkle zonenenergieeffizienzsensorsteuerungkreditübertragungstadtbeleuchtungsicherheit
AntragstextEinblendenAusblenden
Beim ersten Antrag geht es um die öffentliche Beleuchtung für Linz. Die Stadt betreibt derzeit Anlagen zur öffentlichen Beleuchtung auf einer Länge von ca. 680 Kilometern. Es gibt 22.000 Leuchten an 20.000 Lichtpunkten. Die Beleuchtungsanlagen weisen jedoch ein durchschnittliches Alter von 22 Jahren auf. Der LED-Anteil liegt aktuell in Linz leider erst bei 26 Prozent. Aus diesen Zahlen hört man heraus, dass wir einen Erneuerungsbedarf haben. Auf der anderen Seite geht es um die subjektive Sicherheit, auch da gilt es teilweise nachzubessern. Insofern sollen heute mit diesem Antrag in Summe 1.450.000 Euro für diesen Beleuchtungsschwerpunkt freigemacht und gebunden werden. Die konkreten Projekte werden später noch im Stadtsenat oder Gemeinderat beschlossen werden. Im Ausschuss für Mobilität und Verkehr wurde den Ausschussmitgliedern auch schon eine Präsentation dargelegt, wo wir Ansatzpunkte haben, die wir vorantreiben wollen. Ich bitte um Zustimmung im Sinne der Beleuchtung und Sicherheit in Linz.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Grundsatzgenehmigung: a. Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 1.450.000 Euro inklusive USt grundsätzlich genehmigt: Errichtung moderner LED-Anlagen für die öffentliche Beleuchtung, auch unter situationsabhängiger Einbeziehung von smarten Sensorsteuerungen zur Umsetzung situativer Betriebsmodelle. Sicherstellung einer optimalen Ausleuchtung, höchstmöglicher Energieeffizienz sowie Minimierung der Einflüsse auf die betroffenen Umwelten. Punktueller Betrieb außerhalb der Normwerte an relevanten Standorten zu Untersuchungs- und Erprobungszwecken sowie zur Beseitigung „dunkler Zonen“. b. Die Abwicklung der anfallenden Projekte erfolgt nach tatsächlichen Kosten innerhalb des angeführten Gesamtvolumens, wobei die Einbringung der Einzelanträge an die jeweils zuständigen Organe erfolgt. Der Abschluss konkreter Verträge ist sohin dem jeweils nach den Vorschriften des StL 1992 zuständigen Organes vorbehalten. 2. Bedeckung / Verrechnung - Kreditübertragung: Die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von gesamt 1.450.000 Euro inklusive USt erfolgt im Rechnungsjahr 2024 auf der FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05044 (Erweiterung u. Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren). Die Kreditübertragung in Höhe von 1.450.000 Euro inklusive USt von der FiPos 1.751200 (Transfers an Land) mit dem Funktionsbereich 515 (Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeitrag) auf die FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05044 (Erweiterung u. Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren) wird genehmigt. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL. 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.