Nachbesserung des Kaufpreises für den Grundverkauf in der KG Rapperswinkel (Salzburger Straße 28, 4053 Ansfelden)

I 5 · Ausschussantrag · 17. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde ein Nachtrag zum Liegenschaftskaufvertrag für den Grundverkauf in der KG Rapperswinkel an der Salzburger Straße 28 in Ansfelden. Hintergrund ist eine Nachbesserung des Kaufpreises, die eine mögliche Nachzahlungsverpflichtung auslöst. Die mit dem Nachtrag verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten der Stadt Linz. Im Fall einer Nachzahlung sind Einnahmen und Ausgaben auf den dafür vorgesehenen Finanzpositionen und Fonds zu verrechnen. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit und einer Stimmenthaltung angenommen.

Schlagwörter (9):liegenschaftskaufgrundverkaufkaufpreisanpassungnachzahlungstadt linzfinanzierunggebührenliegenschaftsverwaltungansfelden
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Koppler berichtet über 1.5 Nachbesserung des Kaufpreises für den Grundverkauf in der KG Rapperswinkel (Salzburger Straße 28, 4053 Ansfelden) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Der beiliegende Nachtrag zum Liegenschaftskaufvertrag wird genehmigt. 2. Die mit diesem Nachtrag zum Liegenschaftskaufvertrag verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben aller Art gehen zu Lasten der Stadt Linz. 3. Im Fall des Eintretens der Nachzahlungsverpflichtung haben sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenverrechnung auf den zu diesem Zeitpunkt vorgesehenen FiPos in den vorgesehenen Fonds zu erfolgen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Wir enthalten uns hierbei.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (1) mit Stimmenmehrheit angenommen.