Bebauungsplanänderung 12-004-01-01, KG Kleinmünchen (Im Bäckerwinkel)

M 4 · Ausschussantrag · 2. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 12-004-01-01 für die Teilfläche des Grundstücks Nr. 873/60 in der Katastralgemeinde Kleinmünchen im Bereich Im Bäckerwinkel. Die Verordnung setzt die neue planungsrechtliche Regelung nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 fest und legt den Wirkungsbereich der Änderung genau fest. Mit der Rechtswirksamkeit werden alle bisher in diesem Bereich geltenden Bebauungspläne aufgehoben. Die Änderung tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft und liegt zusätzlich 14 Tage zur öffentlichen Einsicht auf. Angenommen wurde sie mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung von LinzPlus und Gemeinderat Brandstetter.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungkleinmünchenim bäckerwinkelraumordnungstadtplanungverordnunggrundstücköffentliche einsichtplanungsrecht
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Kühn berichtet über M 4 Bebauungsplanänderung 12-004-01-01, KG Kleinmünchen (Im Bäckerwinkel) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 12-004-01-01, Im Bäckerwinkel, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 2021 betreffend die Bebauungsplanänderung 12-004-01-01, Im Bäckerwinkel Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 12-004-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Begrenzung: Teilfläche des Grundstück Nr. 873/60 Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 12-004-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir enthalten uns bei M 4, bei M 6 und auch bei M 7 der Stimme.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktion LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.