Interpellationsrecht - Ausweitung von Transparenz und Kontrolle durch ein modernes Interpellationsrecht

J 7 · Fraktionsantrag · 10. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:abgelehnt

Zusammenfassung

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Gefordert wird eine Reform des Interpellationsrechts in Linz, damit Gemeinderätinnen und Gemeinderäte künftig auch Rechtsträger befragen können, auf die sich die Prüfbefugnis des Kontrollamts erstreckt. Begründet wird dies mit dem derzeit engen Fragerecht, das ausgelagerte Unternehmen, Fonds und Stiftungen der Stadt von der Kontrolle ausnimmt, obwohl dort öffentliches Handeln und Steuergeld betroffen sind. Als Vorbild wird ein erweitertes Fragerecht in Wien genannt; zugleich wird auf die Bedeutung von Transparenz und nachvollziehbarer Kontrolle hingewiesen. Vorgesehen war eine Vorlage des Bürgermeisters mit dem Magistrat, die eine entsprechende Reform vorbereitet und die Kosten durch Budgetumschichtungen deckt. Der Gemeinderat lehnte den Antrag nach vorheriger Ablehnung der Zuweisung mit Stimmenmehrheit ab.

Schlagwörter (9):interpellationsrechttransparenzkontrollrechteausgelagerte unternehmenkontrollamtstadtstatutverwaltungskontrollekommunalpolitikbudgetumschichtung
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Gemeinderat Burgstaller berichtet über den von der NEOS-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag ## J 7 Interpellationsrecht - Ausweitung von Transparenz und Kontrolle durch ein modernes Interpellationsrecht und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuseherinnen und Zuseher, die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Gemeinderates sind in § 12 und 13 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz angeführt. Darin umfasst ist unter anderem das Recht der schriftlichen Anfrage an den Bürgermeister und die Mitglieder der Stadtregierung in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches“. Nach der gängigen Interpretation des Interpellationsrechts in der Gemeinde Linz umfasst dieses Fragerecht somit die Amtsführung des Magistrats der Stadt Linz sowie der Unternehmungen des Magistrats, nicht aber jene Einrichtungen in Voll- oder Mehrheitsbesitz der Gemeinde oder Rechtsträger über die die Gemeinde Linz eine tatsächliche Kontrolle ausübt. Somit ist der gesamte Bereich der ausgelagerten Unternehmen sowie der Fonds und der Stiftungen der Stadt Linz von der Kontrolle des Gemeinderats ausgenommen. Das Fragerecht auf Linzer Gemeindeebene ist also weitaus restriktiver gefasst, als jenes auf Bundesebene für Nationalratsabgeordnete. Auch der ehemalige Wiener Bürgermeister Häupl, SPÖ, erkannte bereits den Reformbedarf in dieser Hinsicht und bezeichnete diesen Umstand in der Beantwortung einer mündlichen Frage in der Vergangenheit als ‚systemischen Webfehler‘ der Wiener Stadtverfassung. Nun hat sich die Wiener Stadtregierung auf ein erweitertes Fragerecht geeinigt. Künftig dürfen Gemeinderät*innen Fragen an die Stadtregierung zu den ausgelagerten Betrieben der Stadt Wien stellen. 692 Der vorliegende Antrag soll einen Reformprozess in Gang bringen, durch den die Mitglieder des Linzer Gemeinderates in die Lage versetzt werden, ihre Kontrollrechte und -pflichten laut Stadtstatut auch tatsächlich ausüben zu können. Herr Bürgermeister, ich habe Ihre Rede zur Aktuellen Stunde gehört. Sie haben unter anderem von der Schaffung von Transparenz durch Anfragen der SPÖ und NEOS im Landtag gesprochen. Genau darauf zielt der vorliegende Antrag im Linzer Gemeinderat ab. Die SPÖ hat gestern im Nationalrat für das Informationsfreiheitsgesetz gestimmt. In Wien hat sich die Fortschrittskoalition SPÖ und NEOS auf ein erweitertes Fragerecht geeinigt. Künftig dürfen die Gemeinderäte, wie schon erwähnt, auch die ausgelagerten Betriebe erfragen, um das politische Handeln für die Öffentlichkeit besser, verständlicher, klarer und nachvollziehbarer zu machen. Wenn ich mir das Bild der SPÖ im oberösterreichischen Landtag, im Nationalrat und in der Wiener Landesregierung ansehe, dann gehe ich stark davon aus, dass auch die Linzer SPÖ heute für eine bessere Nachvollziehbarkeit des politischen Handelns für die Öffentlichkeit aufspringt. Hier geht es rein um den politischen Willen und nicht um die technische Machbarkeit. Zwei mögliche Varianten: 1. Die Stadt Linz, der Bürgermeister, tritt an den oberösterreichischen Landtag heran, damit das Linzer Stadtstatut dahingehend angepasst wird. 2. In Abstimmung mit der Unternehmensgruppe Stadt Linz die Schaffung eines freiwilligen Commitments zur Anfragebeantwortung. Daher stellen wir folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Linzer Gemeinderat ersucht den Bürgermeister der Stadt Linz in Zusammenarbeit mit dem Magistrat eine Vorlage an den Linzer Gemeinderat zu erarbeiten, die eine Reform des Interpellationsrechtes in der Gemeinde Linz vorsieht. Das Fragerecht der Gemeinderät*innen soll demnach künftig mindestens all jene Rechtsträger umfassen, auf die sich die Prüfbefugnis des Kontrollamts (vgl. § 39 Abs. 1 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992) erstreckt.“ Die Bedeckung allfälliger Kosten soll durch Budgetumschichtungen erfolgen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Gemeinderat Hofer: „Danke schön, werte Kolleginnen und Kollegen, wir halten diesen Antrag für inhaltlich richtig und es für sinnvoll dieses Kontrollrecht auf ausgelagerte Betriebe zu erweitern. Wir haben gesehen, dass noch nicht vollends geklärt ist, wie das rechtlich auszugestalten ist, ich glaube, da sind noch Fragen offen bzw. ist noch zu klären, ob es nicht noch etwaige landesgesetzliche Bestimmungen gibt, die dem entgegenstehen. Das gehört aus unserer Sicht noch geklärt und es würde sich daher anbieten, den Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen, was ich hiermit auch beantrage. Danke.“ Gemeinderat Gegenhuber: „Ich bin kein Jurist, aber ein paar rechtliche Dinge könnten wir aus unserer Sicht vielleicht jetzt schon klären. Der Antrag der NEOS zielt darauf ab, das Anfragerecht der Mitglieder 693 des Gemeinderates auf jene Rechtsträger auszudehnen, auf die sich die Prüfbefugnis des Kontrollamts nach § 39 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 erstreckt. Jetzt haben wir das Problem, dass sich § 39 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Linz 1992 auf alle Institutionen, also wirtschaftliche Unternehmungen und kulturelle Einrichtungen bezieht, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit es der Umfang der Beteiligung zulässt oder die sie auch fördert, soweit sich die Stadt die Kontrolle vorbehalten hat oder die Institutionen mit einer Kontrolle einverstanden sind. Kurzum, so wie der Antrag jetzt vorliegt, würden auch Vereine, die von der Stadt gefördert werden, von diesem Interpellationsrecht umfasst sein. Ich glaube, es ist nicht im Interesse des Antragstellers, dass jetzt auch Vereine von diesem Recht betroffen sind. Wir könnten das rechtlich auch ein bisschen erweitern. Ich glaube, man sollte auch festhalten, dass wir ja, was den Wirkungsbereich betrifft auch Instrumente zur Wahrnehmung der Eigentümerrechte der Stadt als Eigentümergesellschafterin haben, also Generalversammlungen und auch Aufsichtsräte. In den Aufsichtsräten sitzen ja – nur um daran zu erinnern – auch einige von uns hier in diesem Saal, die auch eine Kontrolle ausüben. Auch hier findet also eine Kontrolle statt. Vielleicht auch noch in Richtung Richtigstellung / Nachfrage: uns war noch nicht ganz klar, auf was sich Wien jetzt wirklich geeinigt hat. Wir haben hier andere Informationen vorliegen, dass es zwar Bestrebungen der NEOS gibt, aber ein richtiger Beschluss noch nicht gefasst wurde. Aber vielleicht liegen dazu verschiedene Informationen vor. Wir enthalten uns.“ Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. ## Gemeinderat Burgstaller: „Ich finde es sehr schade, dass sich die SPÖ in Linz hier enthält. Alles, was du gesagt hast, Thomas, könnten wir im Ausschuss besprechen und behandeln. Ich sehe es einfach nicht ein, wieso wir nicht dazu stehen, wenn wir nichts zu verbergen haben. Wieso bereden wir das nicht im Ausschuss, ich sehe einfach den Grund dahinter nicht. Ich finde es einfach schade, dass sich die SPÖ hier enthält. Ich werde es auf jeden Fall noch einmal versuchen, weil das ein wichtiges Thema ist und die Linzerinnen und Linzer ein Recht darauf haben, zu wissen, was mit ihrem Steuergeld passiert. Der Antrag wird sich sicher wieder einfinden. Danke schön.“ Der Vorsitzende lässt nun über die Zuweisung des Antrags und anschließend über den Antrag abstimmen. Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21) und FPÖ (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (11), Die Grünen (10) und FPÖ (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
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Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (11), Die Grünen (10) und FPÖ (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
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Danke schön, werte Kolleginnen und Kollegen, wir halten diesen Antrag für inhaltlich richtig und es für sinnvoll dieses Kontrollrecht auf ausgelagerte Betriebe zu erweitern. Wir haben gesehen, dass noch nicht vollends geklärt ist, wie das rechtlich auszugestalten ist, ich glaube, da sind noch Fragen offen bzw. ist noch zu klären, ob es nicht noch etwaige landesgesetzliche Bestimmungen gibt, die dem entgegenstehen. Das gehört aus unserer Sicht noch geklärt und es würde sich daher anbieten, den Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen, was ich hiermit auch beantrage. Danke.

Ich bin kein Jurist, aber ein paar rechtliche Dinge könnten wir aus unserer Sicht vielleicht jetzt schon klären. Der Antrag der NEOS zielt darauf ab, das Anfragerecht der Mitglieder 693 des Gemeinderates auf jene Rechtsträger auszudehnen, auf die sich die Prüfbefugnis des Kontrollamts nach § 39 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 erstreckt. Jetzt haben wir das Problem, dass sich § 39 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Linz 1992 auf alle Institutionen, also wirtschaftliche Unternehmungen und kulturelle Einrichtungen bezieht, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit es der Umfang der Beteiligung zulässt oder die sie auch fördert, soweit sich die Stadt die Kontrolle vorbehalten hat oder die Institutionen mit einer Kontrolle einverstanden sind. Kurzum, so wie der Antrag jetzt vorliegt, würden auch Vereine, die von der Stadt gefördert werden, von diesem Interpellationsrecht umfasst sein. Ich glaube, es ist nicht im Interesse des Antragstellers, dass jetzt auch Vereine von diesem Recht betroffen sind. Wir könnten das rechtlich auch ein bisschen erweitern. Ich glaube, man sollte auch festhalten, dass wir ja, was den Wirkungsbereich betrifft auch Instrumente zur Wahrnehmung der Eigentümerrechte der Stadt als Eigentümergesellschafterin haben, also Generalversammlungen und auch Aufsichtsräte. In den Aufsichtsräten sitzen ja – nur um daran zu erinnern – auch einige von uns hier in diesem Saal, die auch eine Kontrolle ausüben. Auch hier findet also eine Kontrolle statt. Vielleicht auch noch in Richtung Richtigstellung / Nachfrage: uns war noch nicht ganz klar, auf was sich Wien jetzt wirklich geeinigt hat. Wir haben hier andere Informationen vorliegen, dass es zwar Bestrebungen der NEOS gibt, aber ein richtiger Beschluss noch nicht gefasst wurde. Aber vielleicht liegen dazu verschiedene Informationen vor. Wir enthalten uns.

Ich finde es sehr schade, dass sich die SPÖ in Linz hier enthält. Alles, was du gesagt hast, Thomas, könnten wir im Ausschuss besprechen und behandeln. Ich sehe es einfach nicht ein, wieso wir nicht dazu stehen, wenn wir nichts zu verbergen haben. Wieso bereden wir das nicht im Ausschuss, ich sehe einfach den Grund dahinter nicht. Ich finde es einfach schade, dass sich die SPÖ hier enthält. Ich werde es auf jeden Fall noch einmal versuchen, weil das ein wichtiges Thema ist und die Linzerinnen und Linzer ein Recht darauf haben, zu wissen, was mit ihrem Steuergeld passiert. Der Antrag wird sich sicher wieder einfinden. Danke schön.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: abgelehnt

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (11), Die Grünen (10) und FPÖ (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt.