Interpellationsrecht - Ausweitung von Transparenz und Kontrolle durch ein modernes Interpellationsrecht
J 7 · Fraktionsantrag · 10. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Zusammenfassung
KI GeneriertGefordert wird eine Reform des Interpellationsrechts in Linz, damit Gemeinderätinnen und Gemeinderäte künftig auch Rechtsträger befragen können, auf die sich die Prüfbefugnis des Kontrollamts erstreckt. Begründet wird dies mit dem derzeit engen Fragerecht, das ausgelagerte Unternehmen, Fonds und Stiftungen der Stadt von der Kontrolle ausnimmt, obwohl dort öffentliches Handeln und Steuergeld betroffen sind. Als Vorbild wird ein erweitertes Fragerecht in Wien genannt; zugleich wird auf die Bedeutung von Transparenz und nachvollziehbarer Kontrolle hingewiesen. Vorgesehen war eine Vorlage des Bürgermeisters mit dem Magistrat, die eine entsprechende Reform vorbereitet und die Kosten durch Budgetumschichtungen deckt. Der Gemeinderat lehnte den Antrag nach vorheriger Ablehnung der Zuweisung mit Stimmenmehrheit ab.
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Danke schön, werte Kolleginnen und Kollegen, wir halten diesen Antrag für inhaltlich richtig und es für sinnvoll dieses Kontrollrecht auf ausgelagerte Betriebe zu erweitern. Wir haben gesehen, dass noch nicht vollends geklärt ist, wie das rechtlich auszugestalten ist, ich glaube, da sind noch Fragen offen bzw. ist noch zu klären, ob es nicht noch etwaige landesgesetzliche Bestimmungen gibt, die dem entgegenstehen. Das gehört aus unserer Sicht noch geklärt und es würde sich daher anbieten, den Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen, was ich hiermit auch beantrage. Danke.
Ich bin kein Jurist, aber ein paar rechtliche Dinge könnten wir aus unserer Sicht vielleicht jetzt schon klären. Der Antrag der NEOS zielt darauf ab, das Anfragerecht der Mitglieder 693 des Gemeinderates auf jene Rechtsträger auszudehnen, auf die sich die Prüfbefugnis des Kontrollamts nach § 39 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 erstreckt. Jetzt haben wir das Problem, dass sich § 39 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Linz 1992 auf alle Institutionen, also wirtschaftliche Unternehmungen und kulturelle Einrichtungen bezieht, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit es der Umfang der Beteiligung zulässt oder die sie auch fördert, soweit sich die Stadt die Kontrolle vorbehalten hat oder die Institutionen mit einer Kontrolle einverstanden sind. Kurzum, so wie der Antrag jetzt vorliegt, würden auch Vereine, die von der Stadt gefördert werden, von diesem Interpellationsrecht umfasst sein. Ich glaube, es ist nicht im Interesse des Antragstellers, dass jetzt auch Vereine von diesem Recht betroffen sind. Wir könnten das rechtlich auch ein bisschen erweitern. Ich glaube, man sollte auch festhalten, dass wir ja, was den Wirkungsbereich betrifft auch Instrumente zur Wahrnehmung der Eigentümerrechte der Stadt als Eigentümergesellschafterin haben, also Generalversammlungen und auch Aufsichtsräte. In den Aufsichtsräten sitzen ja – nur um daran zu erinnern – auch einige von uns hier in diesem Saal, die auch eine Kontrolle ausüben. Auch hier findet also eine Kontrolle statt. Vielleicht auch noch in Richtung Richtigstellung / Nachfrage: uns war noch nicht ganz klar, auf was sich Wien jetzt wirklich geeinigt hat. Wir haben hier andere Informationen vorliegen, dass es zwar Bestrebungen der NEOS gibt, aber ein richtiger Beschluss noch nicht gefasst wurde. Aber vielleicht liegen dazu verschiedene Informationen vor. Wir enthalten uns.
Ich finde es sehr schade, dass sich die SPÖ in Linz hier enthält. Alles, was du gesagt hast, Thomas, könnten wir im Ausschuss besprechen und behandeln. Ich sehe es einfach nicht ein, wieso wir nicht dazu stehen, wenn wir nichts zu verbergen haben. Wieso bereden wir das nicht im Ausschuss, ich sehe einfach den Grund dahinter nicht. Ich finde es einfach schade, dass sich die SPÖ hier enthält. Ich werde es auf jeden Fall noch einmal versuchen, weil das ein wichtiges Thema ist und die Linzerinnen und Linzer ein Recht darauf haben, zu wissen, was mit ihrem Steuergeld passiert. Der Antrag wird sich sicher wieder einfinden. Danke schön.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: abgelehnt
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (11), Die Grünen (10) und FPÖ (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt.