Abschluss einer Förderungsvereinbarung zwischen der Stadt Linz und der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung im Zusammenhang mit der Förderung der Aktivitäten der Kunstuniversität 2023 bis einschließlich 2027, 80.000 Euro 2023 und je 160.000 Euro 2024 bis einschließlich 2027

D 2 · Ausschussantrag · 11. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde eine mehrjährige Förderungsvereinbarung zwischen der Stadt Linz und der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung für den Zeitraum 2023 bis 2027. Die Stadt stellt dafür 2023 maximal 80.000 Euro und von 2024 bis 2027 jeweils 160.000 Euro pro Jahr bereit. Begründet wird die Vereinbarung mit Planungssicherheit für die Kunstuniversität und einer Gleichbehandlung mit der Johannes-Kepler-Universität, für die bereits längerfristige Förderverträge bestehen. Die Förderung soll mittelfristige Planung von Forschungsschwerpunkten und Projekten ermöglichen. Die Kosten werden über den vorgesehenen Budgetansatz verrechnet; für 2024 bis 2027 ist budgetäre Vorsorge zu treffen.

Schlagwörter (9):kunstuniversitätförderungsvereinbarunghochschulförderungplanungssicherheitforschunguniversitätenbudgetstadt linzmehrjahresförderung
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Bürgermeister Luger berichtet über D 2 Abschluss einer Förderungsvereinbarung zwischen der Stadt Linz und der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung im Zusammenhang mit der Förderung der Aktivitäten der Kunstuniversität 2023 bis einschließlich 2027, 80.000 Euro 2023 und je 160.000 Euro 2024 bis einschließlich 2027 und führt aus: „Ich schlage dem Gemeinderaterstmals vor, auch mit der Kunstuniversität eine Fördervereinbarung zu beschließen und zwar für den Zeitraum 2023 bis 2027. Die Förderungsvereinbarung lautet auf eine maximale Förderung von 80.000 Euro für das kommende Geschäftsjahr 2023 und für die Jahr 2024 bis einschließlich 2027 jeweils 160.000 Euro per anno. Das hat ein wenig damit zu tun, unsere beiden größeren Universitäten gleich zu behandeln. Aus historischen Gründen gibt es den Hochschulfond, der uns in den Finanzierungen mit der Johannes-Kepler-Universität seit über fünf Jahrzehnten bindet. Mit der Johannes-Kepler-Universität gibt es mehrjährige Förderverträge, sei es für inhaltliche Forschungsprojekte oder für die Finanzierung einzelner Lehrstühle. Bei der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung kommen jedes Jahr mehrere Anfragen für Einzelförderungen, die immer wieder ausverhandelt werden. Ich möchte einfach ein Zeichen setzen, dass es auch für unsere Kunstuniversität eine Planungssicherheit gibt und wir sie in diesem Sinne mit unserer Johannes-Kepler-Universität gleichbehandeln. Damit soll dort die Planung von Forschungsschwerpunkten oder Projekten genauso mittelfristig möglich sein, wie bei der Johannes-Kepler-Universität. Das ist der Hintergrund für die von mir schon erwähnte finanzielle mehrjährige Bindung. Ich ersuche um Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe: „1. Die beiliegende Förderungsvereinbarung zwischen der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, Hauptplatz 6, 4020 Linz und der Landeshauptstadt Linz wird beschlossen. Demnach leistet die Stadt für den Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2027 folgende Maximalförderbeiträge: 2023: 80.000 Euro pro Jahr. 2024 bis 2027 einschließlich: 160.000 Euro pro Jahr Darüber hinaus kommt die ‚Allgemeine Förderungsrichtlinie der Stadt Linz‘, in der jeweils gültigen Fassung, subsidiär zu der gegenständlichen Förderungsvereinbarung zur Anwendung. 749 2. Die Verrechnung der Kosten erfolgt im jeweiligen Rechnungsjahr auf der FiPos 1.754000 (Transfers an sonstige öffentliche Rechtsträger) mit FB 93 (Kunst-Uni lfd. Aufwand) im Fonds 280000 (Förderung Universitäten und Hochschulen). Für die Rechnungsjahre 2024 bis einschließlich 2027 ist entsprechende budgetäre Vorsorge zu treffen. Wortmeldung Gemeinderat Grabmayr: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Freiheitliche Fraktion wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten, da es sich hier wieder – wie schon in vielen vorherigen Fällen – um eine Förderung handelt, die eigentlich aus dem Budget des Bundes zu finanzieren wäre, da die Finanzierung von Universitäten eine Bundeskompetenz ist. Danke schön.“ Schlusswort Bürgermeister Luger: „Ich würde den Antrag lieber gar nicht stellen müssen, wenn der Bund das täte, was er tun sollte. Danke.“ Die Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (9) sowie MFG (1) mit Stimmenmehrheit angenommen.
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1. Die beiliegende Förderungsvereinbarung zwischen der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, Hauptplatz 6, 4020 Linz und der Landeshauptstadt Linz wird beschlossen. Demnach leistet die Stadt für den Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2027 folgende Maximalförderbeiträge: 2023: 80.000 Euro pro Jahr. 2024 bis 2027 einschließlich: 160.000 Euro pro Jahr Darüber hinaus kommt die ‚Allgemeine Förderungsrichtlinie der Stadt Linz‘, in der jeweils gültigen Fassung, subsidiär zu der gegenständlichen Förderungsvereinbarung zur Anwendung. 749 2. Die Verrechnung der Kosten erfolgt im jeweiligen Rechnungsjahr auf der FiPos 1.754000 (Transfers an sonstige öffentliche Rechtsträger) mit FB 93 (Kunst-Uni lfd. Aufwand) im Fonds 280000 (Förderung Universitäten und Hochschulen). Für die Rechnungsjahre 2024 bis einschließlich 2027 ist entsprechende budgetäre Vorsorge zu treffen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Freiheitliche Fraktion wird sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten, da es sich hier wieder – wie schon in vielen vorherigen Fällen – um eine Förderung handelt, die eigentlich aus dem Budget des Bundes zu finanzieren wäre, da die Finanzierung von Universitäten eine Bundeskompetenz ist. Danke schön.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (9) sowie MFG (1) mit Stimmenmehrheit angenommen.