Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; KG Linz (Straßenplan ST230006, Greilstraße 12); Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs
F 3 · Ausschussantrag · 18. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertGenehmigt wurde die Auflassung von Verkehrsflächen in der Greilstraße 12 in der KG Linz nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991. Damit wird der im Straßenplan ST230006 dargestellten Fläche der Gemeingebrauch entzogen. Der Plan liegt beim Magistrat zur öffentlichen Einsicht auf und wird nach Kundmachung auch an der Amtstafel angeschlagen. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft. Beschlossen wurde dies mit Stimmenmehrheit bei einer Enthaltung.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden
Ich möchte nur meine Enthaltung avisieren.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.