Errichtung eines baulich getrennten Zweirichtungsradweges an der Ramsauerstraße zwischen der Feilstraße und der Ubellstraße einschließlich Anpassung der öffentlichen Beleuchtung; Vergabe der Arbeiten, maximal 430.000 Euro, Genehmigung einer Kreditübertragung

F 2 · Ausschussantrag · 17. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Errichtung eines baulich getrennten Zweirichtungsradweges an der Ramsauerstraße zwischen Feilstraße und Ubellstraße samt Anpassung der öffentlichen Beleuchtung. Das Vorhaben umfasst rund 230 Meter Radweg, begleitende Straßenbaumaßnahmen sowie Rohrverlegung, Fundamente und die Errichtung von zehn Lichtmasten mit LED-Ansatzleuchten. Der Kostenrahmen beträgt maximal 430.000 Euro inklusive USt; die Arbeiten wurden nach Vergabeverfahren an Swietelsky AG und Elin GmbH vergeben. Zur Finanzierung werden die Kosten auf die vorgesehenen Finanzpositionen verrechnet und eine Kreditübertragung von 155.000 Euro genehmigt. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktionen, einer Gemeinderätin der MFG und der KPÖ-Fraktion.

Schlagwörter (10):radwegausbauzweirichtungsradwegramsauerstraßeverkehrssicherheitöffentliche beleuchtungstraßenbauvergabeverfahrenfinanzierungkreditübertragungmobilität
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Gemeinderat Matsche berichtet über Errichtung eines baulich getrennten Zweirichtungsradweges an der Ramsauerstraße zwischen der Feilstraße und der Ubellstraße einschließlich Anpassung der öffentlichen Beleuchtung; Vergabe der Arbeiten, maximal 430.000 Euro, Genehmigung einer Kreditübertragung und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 430.000 Euro inklusive USt grundsätzlich genehmigt: Errichtung eines baulich getrennten Zweirichtungsradweges zwischen der Feilstraße und der Ubellstraße auf eine Länge von ca. 230 Meter und in einer Breite von ca. drei Meter inklusive begleitender Straßenbaumaßnahmen wie im Leistungsgegenstand beschrieben. Anpassung der öffentlichen Beleuchtung an die neuen Gegebenheiten (Rohrverlegung von ca. 600 Laufmeter, Fundamentherstellung, Liefern und Errichten von 10 Stück Kunststofflichtmaste samt LED-Ansatzleuchte). 2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe: Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens wird der Bauauftrag wie folgt vergeben: 2.1. Straßenbauarbeiten - OG 01: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Swietelsky AG, Edlbacherstraße 10, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 249.734,14 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 25.265,86 Euro inklusive USt bewilligt. 2.2. Bauliche Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung - OG 02: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Swietelsky AG, Edlbacherstraße 10, 4020 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 42.738,37 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von € 7.261,63 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2.3. Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: Elin GmbH, Emil-Rathenau-Straße 4, 4030 Linz Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 92.109,91 Euro Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 12.890,09 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Kosten für die Straßenbauarbeiten - OG 01 in der Höhe von 275.000 Euro inklusive USt erfolgt im Rechnungsjahr 2023 auf der FiPos 1.002100 (Straßenbauten), HP 05028 (Errichtung von Rad und Wanderwegen) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau). Die Verrechnung der Kosten der Baulichen Vorkehrungen für die öffentliche Beleuchtung und der Installationsarbeiten für die öffentliche Beleuchtung in der Höhe von gesamt 155.000 Euro inklusive USt erfolgen im Rechnungsjahr 2023 auf der FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem HP 05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. 4. Kreditübertragung: Die Kreditübertragung in Höhe von 155.000 Euro von der FiPos 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen) im HP 05063 (Linz AG) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau) auf die FiPos 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem HP 05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren) wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktionen (9) und Gemeinderätin Schachner, MFG, sowie der KPÖ-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.